Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Werter Bürgermeister Rubner,
auf Grundlage des christlichen „Nihil Obstat“ -Prinzips ergibt sich für den Antragenden die Situation der Abfrage und Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ insbesondere in Form der FFP2- und der medizinischen Schutzmaske gemäß Vorgaben und Verfügungen der Corona-Verordnung durch die Gebietskörperschaften und Behörden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat den Sinn, Qualitätsmerkmale unter Abwägung und Prüfung von u.a. gesundheitlichen Risiken zur Verfügung gestellter und eingesetzter Produkte zu bewerten. Da auf Grund der Corona-Verordnung das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen als Pflicht kommuniziert wird, wird hiermit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens der anordnenden und durchführenden Personen eingefordert. Laut Sicherheitsdatenblatt und Produkthaftungsangaben verschiedener Maskenhersteller ist das Tragen von Masken (auch laut RKI) nur unter Aufklärung zum Gebrauch empfohlen.
Zitat Packungsbeilage Maskenhersteller: „Die Maske eliminiert nicht das Risiko einer Krankheit oder Infektion“ und „Die nicht ordnungsgemäße Verwendung und Wartung dieses Produkts kann zu einer Erkrankung führen“.
Eine Stellungnahme Ihrerseits und ein Aufklärungsprotokoll sind somit ebenfalls vorzulegen. Hieraus ergibt sich die Beweislast zur Unbedenklichkeit zu Lasten der anordnenden und durchführenden Personen. In diesem Zusammenhang wird zusätzlich die Offenlegung eines Deckungsschutzes Ihrer Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung für den Fall jeglicher physischer und psychischer Schäden resultierend aus der angeordneten Maßnahme angefordert.
Sollten die Anordnungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ohne die Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Deckungszusage einer Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung
schriftlichen Dokumentation eines Aufklärungsprotokolls
durchgesetzt werden, auch weiterhin, behält sich der Antragende vor, jegliche physischen und psychischen Schäden und Beeinträchtigungen privat-rechtlich und öffentlich-rechtlich geltend zu machen, da eventuell bestehende Restrisiken andernfalls nicht ausgeschlossen sind. Dieser Antrag ist auf Grund der Dringlichkeit der öffentlich erklärten epidemischen Notlage mit einer angemessenen Frist von fünf Tagen schriftlich zu beantworten. (Verweis auf StGB § 13)
Unterschrift
Hier eine ziemlich umfangreiche Sammlung für den Maskenwahnsinn. Aber dafür hat der Bürgermeister wohl keine Zeit. Er mag ja keine ellenlangen Schreiben, besonders wenn sie valide Informationen beinhalten, die sein Glaubensgebäude erschüttern könnten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenUnd diesen Wahnsinn unterstützt der Bürgermeister! Aber Befehl ist Befehl. Wenn der Landrat oder der MP pfeiffen, dann muß das durchgesetzt werden! Nur das ist nicht die Aufgabe eines Bürgermeisters, meine ich.
Niemand schreibt über die Vorbeugung von Infektionskrankheiten und Immunschwäche durch gute Ernährung, Bewegung, Trinken von gutem Wasser, Ergänzung durch ausreichende Vitamine und Mineralstoffe, freudvolle soziale Kontakte.
Warum eigentlich? Warum versucht man die Impfung auf Teufel komm raus durchzuziehen? Und alles andere verbietet man? Da muß doch dem Dümmsten auffallen, daß da was nicht stimmt!
Und jedem einigermaßen gebildeten Menschen muß auffallen, daß der Inzidenzwert totale Bullensch.... ist. Völlig unwissenschaftlich! Es gibt tatsächlich schon mehrere Bürgermeister, die das erkannt und dem Ministerpräsidenten dazu geschrieben haben. Was tut der Bürgermeister der Stadt Markneukirchen?
Und warum fördert der Bürgermeister Andreas Rubner die Kontrolle der unsinnigen Bestimmungen durch die Einzelhändler, was denen ja weder zusteht, noch was sie vom Gesundheits- oder Rechtswissen her leisten können. Abgesehen davon, daß so ziemlich alle erlassenen Verordnungen zum Thema gegen das Grundgesetz verstoßen.
Nun, meine Meinung dazu: man (MP, LR. BM) will jedweden Widerstand gegen die unsinnigen und diktatorischen Maßnahmen ersticken. Man nimmt dafür die Zunahme der Angst der Menschen und sogar die totale Spaltung der Bürger in Kauf. Perfide und bösartig. Und ich spreche es hier deutlich aus, es ist satanisch!
Bürgermeister, beschäftigen Sie sich mit den Fakten, versuchen Sie es wenigstens. Sie unterstützen die Agenda von böswilligen Kräften. Zu unser aller Schaden! Auch zu Ihrem! Und hoffentlich merken Sie es nicht zu spät.
Wird er dir nicht sinnvoll antworten. Da weiß auch die Regierung und die Ämter nichts zu entgegnen:
https://reitschuster.de/post/ffp2-masken-ohne-schutz-das-schweigen-der-aemter/
Nicht zuletzt haben ja besonders Lebensmittelgeschäfte auch einen Versorgungsauftrag. Diesem kommen sie aber jedenfalls dann nicht nach, wenn sie einen Teil der Bevölkerung am Betreten ihres Geschäftes oder am Erwerb von Lebensmitteln hindern. Allein an dieser Stelle schon Außerkraftsetzung jahrhundertealter Normen und Lebensgewohnheiten. Schiebt Euch Euren Virus in den …