4. März 2021

Nürnberger Kodex

1  Kommentare

Schriftwechsel mit Gesundheitsamt

Der Diplom-Mediziner Andreas Lonitz hat mir diesmal sehr schnell geantwortet auf mein Fax. Erhellend war die Antwort nicht. Naja, sie war schon erhellend. Allerdings hat er die Fragen nicht beantwortet. Hier ist die Antwort.

Sehr geehrter Herr Günther,

hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 22.02.2021 (Fax) und vom 24.09.2020 (Mail) mit erneuten, allgemeinen Abfragen zum Thema COVID-19.

Zunächst möchte ich dazu ausführen, daß es in Sachsen keine Rechtsgrundlage für einen solchen Anspruch gibt. Das Bundesinformationsfreiheitsgesetz  (IFG) gewährt nach § 1 Abs. 1 nur gegenüber Behörden des Bundes und gegenüber sonstigen Bundesorganen und -einrichtungen, soweit diese öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen,  einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Der Freistaat Sachsen hat ein entsprechendes Gesetz für seine Behörden nicht erlassen.

Somit bleibt es beim Recht auf Akteneinsicht nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), welches sich jedoch auf die Beteiligten eines anhängigen Verwaltungsverfahrens beschränkt. Die Gewährung von Akteneinsicht an Dritte liegt im Ermessen der Behörde und setzt voraus, daß die Kenntnis Voraussetzung für eine wirksame Rechtsverfolgung ist.

Unter der Internet-Adresse: www.vogtlandkreis.de können Sie außerdem täglich den neuesten Stand der aktuellen Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie abrufen.

Falls Sie der Meinung sind, als Nichtstörer in Ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, steht es Ihnen frei die derzeit geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer Normenkontrollklage gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung  (VwGO) i. V. m. § 24 Sächsisches Justizgesetz vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482; 2001 S. 704) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dipl.-Med. Andreas Lonitz
Sachgebietsleiter Amtsärztlicher Dienst
Gesundheitsamt
Landratsamt Vogtlandkreis
Postplatz 5
08523 Plauen

Es kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Meine Antwort ist diese:

Sehr geehrter Herr Lonitz,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich kann verstehen, daß Sie wenig Lust haben, meine Fragen zu beantworten. Sicher bin ich nicht der einzige, der solche Fragen hat.

Daß Sie sich auf vermeintlich rechtliche Grundlagen zurückziehen, die Sie von der Beantwortung von Fragen befreien, wird Sie nicht von persönlicher Haftung freistellen.

Ich werde zum gegebenen Zeitpunkt auf Sie zurückkommen, falls ich in meinen Rechten durch Sie verletzt werden sollte. Allerdings auf Grundlage ganz anderer Gesetze.

In der Zwischenzeit können Sie sich ja durchaus mal mit den Folgen u.a. auch Ihrer Arbeit vertraut machen.

Am Ende läuft ja alles auf eine verpflichtende Impfung heraus, bei der Dr. triple med. Gates einen Return on Investment von 20 einfahren wird oder mehr. Und Sie mit vielen anderen Verantwortungsträgern gemeinsam die Lampe halten.

Und wenn die Ereignisse eintreten, die viele echte Fachleute vorhersagen bezüglich der mRNA-Impfungen, dann empfehle ich Ihnen die Auseinandersetzung mit dem Nürnberger Kodex.

Wobei dieser schon bei den Masken, den Tests und der Quarantäne greift.

Können Sie frühmorgens eigentlich noch in den Spegel schauen?

Freundliche Grüße
Jens Veit Günther

Nürnberger Kodex von 1947

Die Maskenpflicht bricht durch den Zwang und Schäden am eigenen Körper Punkte im Nürnberger Kodex 1947.
Das gilt ebenfalls für Impfungen und für diverse Tests. Aus meiner Sicht sehen wir heute einen weltweiten Menschenversuch auf verschiedenen Ebenen, medizinisch, psychologisch, sozial, politisch.

Insbesondere die Impfung mittels einer neuen, noch niemals erfolgreich eingesetzten Technologie unterfällt dem Nürnberger Kodex. Genau dafür wurde der Kodex geschaffen. Um in der Zukunft solche Versuche wie in Auschwitz völkerrechtlich zu verhindern.

Habe ich jetzt Auschwitz gesagt? Wirklich? Ja! Ich habe Auschwitz geschrieben! Ich war dort und habe mir das angesehen, was dort anzusehen war. Und ich habe vor einigen Jahren stundenlang im Archiv des Nürnberger Ärzteprozesses gelesen.

Dokumente der eiskalten Abhandlung dieses wie auch anderer Themen durch die damaligen Beteiligten: Politiker, Amtsschimmel, Ärzte, Unternehmensverantwortliche. Damals betraf es Gefangene, die nicht um ihre Meinung gefragt wurden. Heute ist es möglicherweise sogar schlimmer. Denn man bringt Milliarden Menschen durch Täuschung, Erpressung und Gewalt dazu, in diese Experimente einzuwilligen. Die Schäden können, wenn die Funktionsweise der mRNA-Impfung so gefährlich ist wie hier beschrieben unvorstellbar größer sein.

Beim Nürnberger Kodex kann man sogar mal wieder Wikipedia verlinken. Wahrscheinlich wird aber trotz der Eindeutigkeit kaum jemand der heutigen Verantwortlichen den Inhalt dieser Punkte erfassen. Und Parallelen werden ganz sicher zurückgewiesen. Selbst ein Fünftklässler kann sie allerdings finden...

  1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
  2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
  3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
  4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
  5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
  6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
  7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
  8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
  9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
  10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

Ich kann nur allen Verantwortlichen - und das sind sehr viele einschließlich Arbeitgeber - dringend raten in sich zu gehen und zu überlegen, ob man für so etwas verantwortlich sein will.

Viele Tote in Altenheim in Berlin

Viele Tote in Norwegen

Tod nach zweiter Impfung in Israel

Impfschaden in Spanien

Geschädigte Krankenschwester

Toter Arzt in Brixen - Südtirol

Impfschaden in den USA

4 Minuten lang Impfschäden

Weitere Krankenschwester durch Moderna Impfstoff geschädigt

Nach diesem Herrn, Blofeld oder so ähnlich heißt er wohl, soll das nunmehr die Normalität für immer sein.

Klare Verstöße gegen den Nürnberger Kodex in Berliner Pflegeheim

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielen Nachrichten, die von den radikalen Haß Medien nirgendwo gezeigt werden. Überall wird eine Sicherheit dieser Impfstoffe den Menschen vorgegaukelt, die es nicht gibt. Das ist ein Verbrechen! Und wer dabei mitmacht, ist ein...


stichworte

Auschwitz, Dipl.-Med. Andreas Lonitz


Das gefällt Dir vielleicht auch

  • „Nur die Lüge braucht die Stütze
    der Staatsgewalt,die Wahrheit steht
    von alleine aufrecht.“ Benjamin Franklin
    Wer sich immer hinter irgendwelchen Paragrafen versteckt, der kann eigentlich kein allzu großes Vertrauen in seine eigene Arbeit haben-ist nur eine Vermutung.

  • {"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

    Stärke Dein Immunsystem!

    Standfilter Maunawai

    Gefiltertes Wasser

    Eine Grundvoraussetzung für ein starkes Immunssystem ist das Trinken von ausreichend und wirklich sauberem Wasser. Unser Körper entgiftet und beseitigt permanent Stoffwechsel-Rückstände aus den Zellen. Diese schlagen gelegentlich auch bei einem PCR-Test an.????

    Es ist wohl besser sie mit sauberem Wasser auszuleiten.

    Vitamin D

    Vitamin D

    Vitamin D ist nicht nur ein Vitamin, sondern auch ein Hormon, das Hunderte Gene an- und abschaltet.
    In unseren Breitengraden ist eine Produktion über Sonne und Haut nur in 6 Monaten möglich. Die meisten Menschen haben einen massiven Vitamin-D-Mangel.

    Magnesium-Pulver

    Magnesium

    Mineralien sind absolut notwendig für ein starkes Immunssystem. Mit am weitesten verbreitet ist Magnesiummangel. Als Öl ist es am besten resorbierbar, als Pulver oder auch als Kapsel leistet es gute Dienste bei ganz vielen Körperfunktionen.

    >