18. April 2021

Michael an die Abgeordneten

33  Kommentare

Offener Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über die geplante Änderung des IfSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Michael Sieber, ich bin Fliesenlegermeister, wohne und betreibe selbstständig einen Handwerksbetrieb in Markneukirchen / Sachsen.

Ich wende mich heute an Sie alle, im Besonderen an diejenigen von Ihnen, die nur in Erwägung ziehen den o.g. Gesetzentwurf endgültig mit auf den Weg zu bringen, nicht mit der Bitte, NEIN, mit der nachdrücklichen Aufforderung dies nicht zu tun und diesem Wahnsinn nicht noch weiter Vorschub zu leisten.

Warum?

Lt. GG, Art. 38 Abs.1 sind Sie Vertreter des ganzen Volkes, an keine Weisungen gebunden (auch nicht an Parteivorgaben und schon gar nicht an Wunschvorstellungen der derzeitigen Bundeskanzlerin) und nur Ihrem Gewissen unterworfen.

Was heißt das?

Sollten Sie sich selbst als gewissenlos einstufen, dann können sie jetzt aufhören zu lesen und mit „Ja“ stimmen.

Sollten Sie o.g. Artikel des GG als für sich wichtig erachten, folgen sie meiner Argumentation.

Der Passus „nur Ihrem Gewissen unterworfen“ heißt m.E. , und ich bin sicher, Sie stimmen mir da zu: Sie haben bei jedem Vorgang alle nur erdenklichen Mittel auszuschöpfen (hier Informationen einzuholen und zu prüfen!), um alle schädlichen Folgen Ihrer Entscheidung auszuschließen. Diese Prüfung und die darauf folgende Entscheidung haben im Einklang mit geltendem Recht sowie mit Moral und Sitte zu erfolgen.  Im vorliegenden Fall, kann noch von einer besonderen Schwere gesprochen werden, da die Konsequenzen die Bevölkerung in einen Status versetzen kann, der dem Kriegsrecht nahe kommt.

Ist Ihnen das eigentlich bewusst?

Ich werde nachfolgend einige Fragen formulieren, welche Sie für sich „nur Ihrem Gewissen unterworfen“ bitte recherchieren und sich selbst beantworten.

  1. Die Maßnahmen, welche hier drohen, werden an einen Wert gekoppelt, den sog. Inzidenzwert. Auf die Ermittlung der Inzidenz gehe ich separat ein. Schwellenwerte werden hier angegeben mit 50, 100 bzw. 200. Wo ist die wissenschaftliche Evidenz für die Höhe der Schwellenwerte? Sind sie etwa willkürlich festgelegt?
  2. Die Inzidenz gibt die „Neuinfektionen“ pro 100.000 Einwohner an, so die offizielle Aussage. Tatsächlich werden positive Tests gezählt. Welcher Mechanismus stellt sicher, dass z.B. Schnelltests, welche mit PCR nachgetestet werden, nicht doppelt in die Statistik einfließen. Ist es zutreffend dass die PCR-Methode nicht geeignet und zugelassen ist, Infektionen nachzuweisen? Ebenso soll er keine Aussage über die Viruslast treffen können, ist das zutreffend? Der Erfinder des PCR-Tests und Nobelpreisträger, Kary Mullis, hat das immer wieder betont. Hat er sich über sein eigens entwickeltes Verfahren geirrt? Warum steht genau das auf den Beipackzetteln der Tests?
  3. Wie kann es sein, dass, gerade in Deutschland, wo ALLES genormt ist, keine Norm existiert, welche die Anwendung des PCR-Tests bzgl. des CT-Wertes vorschreibt? Der CT-Wert gibt die Vervielfältigungszyklen der zu untersuchenden Probe an, aber ich setze das bei Ihnen als Basiswissen voraus, da das ja wiederum Voraussetzung für solch schwerwiegende Entscheidungen sein muss. Hier werden teilweise 40-45 Zyklen gefahren, wo seriöse Labore teils bei 20-25 Zyklen aufhören. Zum Veranschaulichen: Beim CT-Wert 20 wurde das Probenmaterial 1 Million mal vervielfältigt, beim CT-Wert von 40 über eine Billion (!) mal.
    Wie kann es sein, dass man einen Virus, der rechtfertigt, die ganze Wirtschaft zu zerstören und Grundrechte einzudampfen, 1 Billion mal kopieren muss um überhaupt den Nachweis zu erbringen, dass die in ihm enthaltene Gensequenz (und zwar nur die Gensequenz) in einer Probe enthalten ist?

Fazit Frage 1-3: Der PCR-Test ist in keinster Weise geeignet, Infektionen, noch dazu bei Testung von gesunden Menschen, festzustellen. Diese somit falschen Infiziertenzahlen, welche eigentlich positiv Getestete angeben und sonst nichts, werden hier als Grundlage für die Ermittlung des sog. Inzidenzwertes herangezogen. Insofern sind alle sog. Inzidenzwerte ohne Bereinigung, d.h. Herausrechnung aller Symptomlosen, sowie aller falsch positiv Getesteten ebenso falsch.

Diese falschen Inzidenzwerte sind dann die Basis für Grundrechtseinschränkungen, in noch dazu völlig unverhältnismäßiger Größenordnung, Lockdown, Notbremse und in Zusammenhang stehenden Existenzvernichtung von Millionen von Menschen. Weiterhin ist die Höhe der sog. Inzidenz willkürlich, d.h. ohne Zugrundelegung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Beweise, festgelegt. Der willkürlichen Manipulation all dieser Zahlen, die ich hier niemandem unterstellen will, ist bei dieser Verfahrensweise Tür und Tor geöffnet. Ebenso liegt eine gigantische Fehlerquote auf der Hand.

Weitere Fragen:

4. Welche Institution oder welcher Mechanismus kontrolliert das RKI?

5. Ist es zutreffend, dass die Sterblichkeitsstatistik 2020 nominell nur eine geringe Übersterblichkeit, unter Einberechnung der, bedingt durch die geburtenstarken Jahrgänge, zu erwartenden höheren Zahl Verstorbener, sogar eine leichte Untersterblichkeit aufwies?

6. Wie kann es sein, dass ein Herr Prof. Drosten hier wieder federführend ist, nachdem er bei der sog. Schweinegrippepandemie 2009/2010 sich „nicht mit Ruhm bekleckert hat“, um mich vorsichtig auszudrücken?

7. Ist es zutreffend, dass die Zahl der Intensivbetten während des Jahres 2020 um ca. ein Drittel abgebaut wurde? Wenn dem so ist, wäre es nicht hochgradig manipulativ, vor einer Überlastung  der Intensivstationen zu sprechen, obwohl die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Patienten annähernd gleich geblieben ist, jedoch die Auslastungsquote durch die Abschaffung der Intensivbetten logischerweise gestiegen wäre?

8. Welche evidenzbasierte Grundlage hat das Mittel des Lockdowns oder gar der nächtlichen Ausgangssperre? Die WHO empfiehlt dies Mittel jedenfalls nicht.

9. Warum wurde während dieser ganzen Zeit kein Wort über Prävention in dem Sinne verloren, welcher eine gesunde Lebensweise propagiert (vitaminreiche Nahrung, Bewegung möglichst im Freien, Sport, gesundes Wasser, Mikronährstoffe, Sonne usw.) und somit das Immunsystem stärkt? Es ist unbestreitbar, dass ein starkes Immunsystem als Basis zur Abwehr von Erregern dient. Warum wurde vom ersten Tage an die Priorität auf Impfstoffe, welche nicht getestet sind, keiner eine Ahnung von der Wirkungsweise hat, und von denen sich herausgestellt hat, dass selbst Geimpfte nicht geschützt sind (?), gelegt? Glauben Sie, dass Ausgangssperren und Kontaktverbote gut für das Immunsystem sind?

10. Warum existiert nach über einem Jahr „Pandemie“ keine verbindliche Exit-Strategie? Was haben die Verantwortlichen eigentlich im letzten Jahr geleistet, außer immer drastischere Maßnahmen gegen den „Souverän“ zu verhängen? Sind Sie auch der Meinung, dass ein Virus Angst vor Bußgeldern hat? Unverhältnismäßige Maßnahmen und die Durchsetzung mit Gewalt ist alles, was ich im letzten Jahr gesehen habe.

11. Wenn Sie all diese Fragen und Fakten beiseite schieben, haben Sie nicht auch das Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt? Stellen Sie sich so eine Pandemie vor?

Ich bin sicher, ein Großteil dieser Fragestellungen ist Ihnen bekannt. Ich fordere Sie auf, sich nochmals mit der Problemstellung zu befassen.

Allein die Fragen 1-3 und die sich daraus ergebenden Konsequenzen verbieten Ihnen, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen. Die Fehlerquellen und die sachlichen Fehler in den Grundlagen müssen zwangsläufig zum Verwerfen des Gesetzentwurfs führen. Der (nur behauptete) Erfolg steht in keinem Verhältnis zu den Grundrechtseinschränkungen und sonstigen Folgen der Maßnahmen.

Beantworten Sie sich auch nach einer umfangreichen Recherche die anderen Fragen. Sollten Sie nicht alle Fragen pro Pandemie und pro Maßnahmen beantworten können, und zwar ohne einen Zweifel, ist es Ihnen verboten, diese Gesetzesänderung zu befürworten.

Wenn sie zustimmen, handeln Sie m.E. nach rechtswidrig, in Kenntnis o.g. Tatsachen u.U. vorsätzlich.

Wir Bürger sehen uns seit über einem Jahr ausschließlich mit Behauptungen konfrontiert. Vorhergesagte Hunderttausende Tote, falsche Zahlen, nicht wirksame Maßnahmen. Jeglicher Beweis ist bis dato ausgeblieben. Begleitet von einem ohrenbetäubenden Propagandakonzert der im Sterben liegenden Altmedien.

Die Regierung ist in der Pflicht, Beweise beizubringen. Eine pure Behauptung reicht nicht aus Grundrechte einzuschränken. Wo sind diese Beweise?

Es reicht!

Erteilen Sie diesem Wahnsinn eine Absage und stimmen sie mit NEIN !

Eine letzte Frage gestatten sie mir noch: Ist es zutreffend, dass, wenn wir dann alle geimpft sind, was anscheinend der Plan sein soll, wir endlich unsterblich sind?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Sieber


stichworte

Bundestag, Bundestagsabgeordnete, Corona-Virus, Infektionsschutzgesetz, Kary Mullis, Michael Sieber


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  • Michael bekam Post von Jürgen Braun:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    herzlichen Dank für Ihre Zeilen und das Vertrauen in mich als Abgeordneten.

    Es hat uns noch nie eine solche Flut an Bürgerschreiben erreicht wie zum Thema Infektionsschutzgesetz. Ich danke Ihnen von Herzen für Ihre Zuschrift.
    Ihr Engagement hat gezeigt, dass Sie sich mit dem 4. Gesetzentwurf intensiv auseinandergesetzt haben. Lebendige Demokratie lebt von engagierten Bürgern wie Ihnen!

    Die AfD-Fraktion und ich unterstützen Sie in Ihrem dringenden Anliegen. Die AfD-Fraktion hat die Änderung der Gesetze auf den ordnungsgemäßen Weg gezwungen und den Fristverzicht verweigert. Die Bundesregierung wollte zahlreiche Änderungen für den „Bundes-Lockdown“ im Schweinsgalopp durchsetzen, doch durch die Verweigerung des Fristverzichts der AfD durfte die Bundesregierung ihre Änderungen erst am Freitag 16.04.21 ins Parlament einbringen, und der Beschluss ist frühestens am Mittwoch im Bundestag möglich.

    Wir halten die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur für einen Freibrief, sondern für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt. Denn diese 4. Änderung des IfSG schränkt die Möglichkeit der Bürger zunehmend weiter ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen der Bundesregierung zu wehren.

    Ich werde diesen weiteren Vorstoß gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte entschieden ablehnen, wie auch schon die vorangegangenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes, denn Grund- und Menschenrechte dürfen nicht für sinnlose Dauer-Lockdowns geopfert werden.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und grüße Sie herzlich.

    Jürgen Braun, MdB

  • Michael bekam Post vom Büro von Robby Schlund:

    Sehr geehrter Herr/ sehr geehrte Frau ,

    vielen Dank für Ihre Nachricht und das politische Interesse am aktuellen Geschehen in unserem Land.

    Schon die ersten drei Bevölkerungsschutzgesetze haben das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Bundesregierung ermächtigt, u.a. Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen.

    Das nun vierte Bevölkerungsschutzgesetz zielt darauf ab, unter Berufung auf das neue Corona-Virus weiter einschneidende Grundrechtseinschränkungen zu beschließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2 einzudämmen und die einzelnen Bundesländer zu entmachten. So sind bundeseinheitliche Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 100 vorgesehen: nächtliche Ausgangssperren, weitere Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Einzelhandel, Gastronomie, Schulen und Kindergärten. Ebenso soll die Regierung via Rechtsverordnung ermächtigt werden, Gebote und Verbote zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch Covid19 verursacht werden, im Alleingang zu erlassen. Eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, sie richtet sich lediglich nach dem Zeitrahmen der aktuell gültigen pandemischen Lage.

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt und die Länder in ihrer Gesetzgebung entmachtet, was wir ablehnen. Die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie zeigt, dass Maßnahmen wie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes notwendig sind; dies rechtfertigt aber nicht diese massiven Einschränkungen der Grundrechte.

    Das Katastrophen- und Krisenmanagement in unserem Land ist eine einzige Tragödie. Seit über einem Jahr treten wir nun auf der Stelle, die Menschen werden mit Durchhalteparolen hingehalten und eine zwingend notwendige Pandemie-Strategie ist nicht erkennbar. Pleiten, Pech und Pannen, so lässt sich das letzte „Corona-Jahr“ zusammenfassen. Noch immer erleben wir überlastete und unterbesetzte Gesundheitsämter, die zugelassenen Corona-Schnelltests zum Schutz von Hochrisikogruppen werden immer noch nicht flächendeckend angewendet, die Corona-WarnApp ist der größte Flopp überhaupt und das Impfmanagement gleicht einer Katastrophe. Präventive Maßnahmen sucht man in dieser Pandemiezeit leider vergeblich, genauso wie den schnellen Fortschritt in der Digitalisierung.

    Die AfD fordert bereits seit Februar 2020 die Einführung eines gestuften Pandemie-Rastermanagement. Dass man so der Pandemie tatsächlich entgegenwirken kann, zeigen Länder wie z.B. Russland, China oder Südkorea. Einen längerfristigen Lockdown brauchte es dort nicht, um die Lage in den Griff zu bekommen, denn dort setzte man bereits ein Rastermanagement als langfristige wirksame Maßnahmen um, sodass das normale Leben, unter dem Schutz der Risikogruppen, weiter läuft.
    Ich werde auch dieses „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ablehnen!

    Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich weiter zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Büro Dr. Robby Schlund
    ————————————-
    Dr. Robby Schlund, MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Mario Mieruch:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Zuschriften zum Vorhaben unserer Bundesregierung, das Infektionsschutzgesetz weiter zu verschärfen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich die vielen Hundert Anschreiben in einer gemeinsamen Antwort zusammenfasse.

    Sofern Sie der heutigen Debatte nicht live folgen konnten, sende ich Ihnen gerne den Link zu meinem Redebeitrag:

    https://youtu.be/2MKXBDUKOgc

    Ich darf Ihnen versichern, dass ich auch weiterhin die Grundgedanken unseres Grundgesetzes sowie die Prinzipien unserer parlamentarischen Demokratie energisch verteidigen werde.

    Es grüßt Sie herzlich

    Mario Mieruch, MdB

  • Michael bekam Post von Stephan Brandner:

    Ich stimme dem Gesetzentwurf nicht zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan Brandner

    Stephan Brandner, MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Petr Bystron:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    wir als AfD-Fraktion werden geschlossen gegen die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetztes stimmen.

    Leider ist davon auszugehen, dass die Grünen im Hinblick auf eine Regierungsbeteiligung ab Herbst 2021 zustimmen und Linke sowie die FDF sich enthalten werden.

    Der kurze mediale Aufschrei eines Herrn Kubicki ist leider nur heisse Luft, steht zu befürchten.

    Nur die AfD lehnt die aktuelle Coronapolitik ab.

    Herzliche Grüße,
    Ihr

    Petr Bystron, MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Rainer Kraft:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Frau Dr. Alice Weidel und Herr Dr. Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und haben dazu wie folgt Stellung genommen:

    „Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die grundgesetzlich garantierte Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu unterhöhlen.“

    Wir halten die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur für einen Freibrief, sondern für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt. Denn diese 4. Änderung des IfSG schränkt die Möglichkeit der Bürger zunehmend weiter ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen der Bundesregierung zu wehren.

    Die willkürliche Festlegung von Inzidenzzahlen sind nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen – etwa bei der Impfstoffbeschaffung und dem schleppenden Schutz der Bevölkerung – abzulenken.

    Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.

    In meiner Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion habe ich mich in einer Pressemitteilung vom 14. April 2021 dazu ergänzend wie folgt geäußert:

    „Mit dem nun geplanten neuen Paragraph 28b im IfSG sind weitere gravierende und nicht hinnehmbare Beschränkungen oder deutlich gesagt Aberkennung von Grundrechten durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen vorgesehen. Für Landkreise und Bundesländer heißt das, deren Befugnisse und Ermessensspielräume werden ihnen genommen durch einen weiteren Ermächtigungsparagraphen für die Bundesregierung.“

    Gerechtfertigt wird dies durch SARS-CoV2-Inzidenzwerte von über 100 in drei aufeinander folgenden Tagen. Die Durchführung ist schematisch vorgeschrieben und unabhängig von besonderen regionalen Gründen für den Inzidenzwert in einem Landkreis einzuhalten. Vorgesehen sind abendliche und nächtliche Ausgangssperren sowie tief greifende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Des Weiteren will die Bundesregierung mit dieser Gesetzeserweiterung die Kontrolle über private Treffen erhalten. Dazu wird durch die Bundesregierung formuliert:

    „Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen und eine Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.“

    Damit und mit den geplanten Ausgangssperren, welche zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, würden totalitäre Verbote an willkürlich gesetzten Inzidenzwerten ausgerichtet, in ein Gesetz gegossen.

    Außerdem vorgesehen sind Verbote der Öffnung von Gastronomie und Betriebskantinen, Verbot touristischer Übernachtungsangebote, Untersagung von Geschäftstätigkeit und Berufsausübung für eine Vielzahl von Selbstständigen beziehungsweise Unternehmen sowie Verbote von Freizeitbeschäftigungen, Sport- und Kulturveranstaltungen.

    Bei Zuwiderhandlung drohen wegen Ordnungswidrigkeit Geldbußen bis 2.500 Euro. Privater Sport soll nur noch allein oder mit einem anderen Mitglied des Haushalts ausgeübt werden dürfen.

    Für dann betroffene Landkreise bedeutet dies eine langfristige Entrechtung ihrer Bewohner – alles gerechtfertigt mit dem Infektionsschutzgesetz, einem Gesetz, das eigentlich den Gesundheitsschutz regeln soll.

    Bei Inzidenzwerten ab 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen soll ab dem übernächsten Tag für Bildungseinrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt werden.

    Kamen vonseiten der Bundesregierung bislang Erklärungen, es solle keine Ungleichbehandlung von Geimpften beziehungsweise Immunisierten und nicht geimpften Menschen kommen, so findet man nun in dem Gesetzentwurf etwas anderes:

    „Rechtsverordnungen können insbesondere . Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion vorlegen können.“ Die reine Stützung auf die Inzidenzwerte zur Beurteilung der Ausbreitung ist nicht tauglich, um derartige Ge- und Verbote und Aberkennung von Grundrechten zu rechtfertigen.

    Die Ermittlung dieses Wertes hängt stark von der Anzahl der Tests in einem bestimmten Landkreis ab wie auch von den Anlässen der Tests und deren Auswertung, welche noch immer nicht standardisiert ist.

    Es ist keine Vergleichbarkeit gegeben zwischen Kreisen mit einer hohen Anzahl von Testungen und anderen, in denen weniger im Verhältnis zur Bevölkerungszahl getestet wird. Dazu kommt, dass der Anlass der Testungen eine gewichtige Rolle spielt, also die Teststrategien der jeweiligen Landkreise.

    Grundsätzlich schlagen sich immer die falsch-positiven Ergebnisse statistisch desto stärker nieder, je höher die Anzahl von Testungen ist, unabhängig von dem Testanlass. Negative Testergebnisse – durch Schnelltests oder auch PCR-Tests – werden nicht in Berechnungen beziehungsweise statistische Bewertungen einbezogen.

    Werden bei einer hohen Anzahl von Testungen selbstverständlich mehr Positivergebnisse gefunden, stellt man diesen aber nie das Zahlenverhältnis der negativen Ergebnisse gegenüber.

    Mit den derzeitigen Ermittlungsverfahren für die offiziell bekannt gegebenen Inzidenzwerte, welche in vielen deutschen Landkreisen deutlich über 100 liegen, trotz wochenlangen „Lockdowns“ mit Ge- und Verboten hätte man in Verbindung mit dem neuen § 28b die Voraussetzungen für „Dauer-Lockdowns“ in weiten Teilen Deutschlands geschaffen.

    Es drängt sich der Eindruck auf, die Bundeskanzlerin will die leidigen Konferenzen mit den Ministerpräsidenten und ihre immer häufiger damit verbundenen Niederlagen endlich umgehen, indem der Bund einen gesetzlichen Rammbock gegen die Länderbefugnisse schafft.

    Die AfD wird diesen weiteren Vorstoß gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte entschieden ablehnen, wie auch schon die vorangegangenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes.

    Mit Freundlichen Grüßen

    Dr. Rainer Kraft
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Olaf in der Beek:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    vielen Dank für Ihr Schreiben zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

    Ich teile Ihre Bedenken zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.
    Die Pandemie stellt jeden Einzelnen, aber auch unsere Gesellschaft als Ganzes vor große Herausforderungen. So ist es auch unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Jedoch muss bei allen Maßnahmen Augenmaß angebracht sein, denn die enormen sozialen und wirtschaftlichen Risiken, die viele bereits zu spüren bekommen, sind nicht von der Hand zu weisen.

    Leider hat die Bundesregierung innerhalb des vergangenen Jahres nicht viel hinzugelernt. Alleine das Festhalten an der 7-Tages-Inzidenz, das weitere Faktoren, wie zum Beispiel die Impfquote oder die Belegung der Intensivbetten völlig ignoriert, ist meiner Auffassung nach der falsche Weg. Gerade in der Osterzeit haben wir festgestellt, wie unzuverlässig dieser Faktor ist.

    Dies gilt insbesondere, da der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes mit massivsten Grundrechtseinschränkungen einhergeht. Auch die Art und Weise, wie das Gesetz nun binnen weniger Tage durchs Parlament gepeitscht werden soll, halte ich für falsch. Eine gründliche Beratung und die Anhörung von Expertinnen und Experten sind in wenigen Tagen nicht zu bewerkstelligen. Der Bundesregierung scheinen das kritische Parlament und eine ausführliche Befassung des Parlamentes mit dem vorliegenden Entwurf eher lästig zu sein.

    Zudem halte ich die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ausgangssperre von 21:00 – 05:00 Uhr für absolut unverhältnismäßig. Dass eine nächtliche Ausgangssperre auch epidemiologisch wenig sinnvoll erscheint, haben Experten bereits bescheinigt.t

    Hinzu kommt, dass mir hier auch flächendeckende Teststrategien, Perspektiven für bereits Geimpfte und mehr Schnelligkeit bei den Impfungen durch die Auflösungen der Impfreserve, die zeitliche Streckung zwischen der ersten und zweiten Impfung und die noch stärkere Einbeziehung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten fehlen.

    Aus diesen Gründen werde ich im Deutschen Bundestag gegen den vorliegenden Entwurf zum Infektionsschutzgesetz stimmen.

    Beste Grüße
    Olaf in der Beek

    Olaf in der Beek MdB
    Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin

  • Michael erhielt Post von Franziska Gminder:

    Sehr geehrte mündige Staatsbürger,

    ich freue mich sehr über Ihre Aktivität! Bei uns rennen Sie offene Türen ein!

    Ich bestätige Ihnen, dass ich und die AfD-Fraktion dieses unsägliche, Grundrecht zerstörende Infektionsschutzgesetz ablehnen werden.

    Schreiben Sie doch lieber eine höfliche Mail an die Vertreter der GroKo (CDU/CSU/SPD), und zwar ihren lokalen Abgeordneten (vorname.nachname@bundestag.de).

    Vielleicht nützt das was. Ich danke für Ihren Einsatz.

    Mit Mut voran!

    Franziska Gminder MdB

  • Michael bekam Post vom Büro von Bernd Riexinger:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    Bernd Riexinger hat Ihre Nachricht erhalten und bedankt sich dafür herzlich. Zurzeit erhält er derartig viele Zuschriften, dass er bedauerlicherweise nicht alle Mails und Briefe persönlich beantworten kann. Hierfür bitten wir höflich um Nachsicht.

    Auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von uns nachkommt, bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregierungen festzulegen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf), werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, sofern er sich nicht noch einmal gravierend ändern sollte.

    Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte:

    1. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre die Zustimmung des Bundestags notwendig.

    2. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre.

    3. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 200 als Schwellenwert für weitere Maßnahmen vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen.

    4. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-Hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird.

    DIE LINKE verfolgt einen eigenständige Strategie, in deren Zentrum der soziale Gerechtigkeit und Gesundheitsschutz stehen:
    https://www.die-linke.de/start/nachrichten/detail/die-dritte-welle-brechen-für-einen-strategiewechsel-in-der-pandemiebekaempfung/
    https://www.die-linke.de/start/presse/detail/wir-brauchen-eine-niedrig-inzidenz-strategie/

    Beste Grüße
    Büroteam MdB Bernd Riexinger


    MdB Bernd Riexinger
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Dr. Alexander Neu:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe sehr viele Anschreiben zu dem Thema erhalten und möchte Sie um Verständnis bitten, dass es mir aufgrund der großen Anzahl der Zuschriften nicht möglich ist, alle individuell zu beantworten.

    Auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von der LINKEN nachkommt, bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregierungen festzulegen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf), werde ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sofern er sich nicht noch einmal gravierend ändern sollte. Ausschlaggebend sind für mich vor allem die folgenden Punkte:

    Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die angedachte Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Alle Entscheidungen von substantiellem Gewicht, die unter die Kompetenz des Bundes fallen, müssen grundsätzlich vom Bundestag und nicht von der Bundesregierung getroffen werden. Das Parlament darf nicht außen vor gelassen werden. Grundrechtseinschränkungen ohne demokratische Kontrolle sind nicht zulässig.

    Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre.

    Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Test und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden.

    Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-Hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird.

    Der Gesetzesentwurf sieht für den Eintritt der Maßnahmen einen Inzidenzwert vor, dessen Berechnungsgrundlage von vielen Experten als untauglich angesehen wird, um das Infektionsgeschehen adäquat abzubilden.

    Bis zur Klärung der offenen Fragen, werde ich einem Gesetz nicht zustimmen, das derart weitreichende Grundrechtseinschränkungen vorsieht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Alexander S. Neu, MdB
    Bundestagsfraktion DIE LINKE

  • Michael bekam Post vom Büro von Albrecht Glaser:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    Herr Albrecht Glaser, MdB, bat mich, Ihnen in seinem Namen verbindlich für Ihr an ihn gerichtetes Schreiben und Ihre darin enthaltenen besorgten Worte zu danken.

    Hinsichtlich des Versuchs der Bundesregierung, die Bundeskanzlerin zur Durchsetzung eines bundesweiten verschärften Lockdowns zu ermächtigen, können Sie gewiß sein, daß sich die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern unseres Landes bewußt ist und alles in ihren Möglichkeiten Stehende unternehmen wird, um sich gegen diesen Versuch zu wehren.

    Sie können uns mit Ihrer Wählerstimme dabei helfen, unseren Einfluß im Deutschen Bundestag zu stärken und sich damit der fehlgeleiteten Politik der Bundesregierung in den Weg zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Johann von Behr

    Dr. Johann von Behr
    Leiter des Abgeordnetenbüros
    Albrecht Glaser, MdB
    Finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Deutscher Bundestag Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Daniel Föst:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Email.

    Wir Freie Demokraten teilen Ihre Bedenken: deshalb wird die FDP den so vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz kommende Woche im Bundestag ablehnen!

    Zwar begrüßen wir bundeseinheitliche Regelungen und den Weg über ein ordentliches parlamentarisches Verfahren, da dies ein Fortschritt ist gegenüber der Praxis informeller Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten. Wichtige Entscheidungen, insbesondere über Grundrechtseinschränkungen der Bürgerinnen und Bürger, müssen im Parlament getroffen und legitimiert werden.

    Folgende Gründe sind für uns Freie Demokraten in unserer Ablehnung des vorliegenden Entwurfs ausschlaggebend:

    1. Der Entwurf lässt Erkenntnisse und Erfahrungen aus über einem Jahr der Pandemiebekämpfung völlig unberücksichtigt. Noch immer setzt die Bundesregierung einseitig auf repressive Maßnahmen und lässt präventive Maßnahmen außer Acht.

    2. Die 7-Tage-Inzidenz ist als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen ungeeignet. Die Festlegung einer Inzidenz von 100 mit automatischen Konsequenzen ist auch deshalb nicht sachgerecht, weil eine Differenzierung zwischen kontrollierbarem Clusterausbruch und diffusem Ausbruchsgeschehen nicht mehr möglich wäre. Zudem handelt es sich um einen willkürlichen durch die Bundesregierung festgelegten Wert, der nicht auf wissenschaftlichen epidemiologischen Erkenntnissen basiert.

    3. Eine flächendeckende Teststrategie ist dringend nötig. Testbasierte Öffnungskonzepte geben eine Perspektive, soziale und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Wir brauchen Raum für innovative Hygienekonzepte oder Modellprojekte, wie sie gerade in den Ländern angelaufen sind. Die Erprobung zur Wirksamkeit von alternativen Schutzvorhaben sollten wir nicht einschränken.

    4. Es gibt mittlerweile überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Personen mit vollem Impfschutz mit großer Wahrscheinlichkeit SARS-CoV-2 nicht übertragen können. Geimpfte sollen grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Begründete Ausnahmen sind nur bei leichten Freiheitseinschränkungen wie einer Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln denkbar.

    5. Die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.

    Wir Freie Demokraten haben im Gegensatz zur Bundesregierung zudem Zweifel, ob dieses Gesetzgebungsvorhaben nicht doch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

    Den Entwurf des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung in der so vorliegenden Fassung wird die Fraktion der Freien Demokraten daher ablehnen.

    Bei Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Beste Grüße

    Daniel Föst MdB
    Bau-und wohnungspolitischer Sprecher
    der FDP-Bundestagsfraktion
    Vorsitzender FDP Bayern

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post aus dem Büro von Kay Gottschalk:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    anbei unsere aktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema. Unsere Position zu dem geplanten Gesetz geht daraus eindeutig hervor.

    Weidel/Gauland: Infektionsschutzgesetz untergräbt demokratische Grundprinzipien

    Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes:

    „Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen.

    Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ist nicht nur ein Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt, sondern schränkt auch noch die Möglichkeit der Bürger ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen zu wehren.

    Ein willkürlich politisch festgelegter und manipulierbarer Wert wie die sogenannten ,Inzidenzzahlen‘ ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen etwa bei der Impfstoffbeschaffung abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.“

    Herzliche Grüße

    Corina Bülow
    Persönliche Referentin

    Kay Gottschalk, MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Martin Renner:

    Nein zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Am Dienstag hat Merkels Schreckenskabinett die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wie erste Medien berichten.

    Seit Tagen erreicht meine Kollegen und mich erneut eine enorme Flut an Schreiben von wachen Bürgern, die sich zutiefst besorgt über diesen neuerlichen Angriff auf Demokratie und Föderalismus zeigen.

    Aus diesem Grunde möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben: Selbstverständlich werde ich und sicher auch meine Kollegen in der AfD-Fraktion konsequent und aus tiefster Überzeugung GEGEN die beabsichtigte Änderung stimmen.

    Nach wie vor und jetzt erst recht gilt: Nein zu Merkel bedeutet Ja zur Demokratie!

    Der Begriff „Bundes-Notbremse“ (Achtung: Framing) ist bewusst irreführend, denn Merkel bremst hier weniger das Virus – von dem 99,8 % der gesamten Bevölkerung schlichtweg nicht betroffen sind – als vielmehr erneut unsere parlamentarische Demokratie aus.

    Angesichts des bisher einheitlichen Treibens der „Neuen Einheitspartei Deutschlands (NED)“ ist es realistisch, dass auch der Deutsche Bundestag zustimmen wird – leider ist die AfD-Fraktion üblicherweise die einzige Stimme der Opposition.

    Es gäbe an dieser Stelle weitaus mehr Punkte im Detail zu kritisieren – alleine die Aushebelung unseres Föderalismus war bisher unvorstellbar und würde ein eigenes Kapitel beanspruchen. Testpflicht für Schulkinder, Testpflicht für Arbeitnehmer (auf Kosten der ohnehin massiv gebeutelten Unternehmen), Ausgangssperren – Willkür, Wahnwitz, Wahnsinn!!!

    Vor diesem Hintergrund aber ungleich wichtiger: Die Bedeutung der bevorstehenden Bundestagswahl. Wenn sich nicht auf breiter Front die Erkenntnis durchsetzt, dass diese „NED“ zunehmend ein schlechtes Abziehbild von Demokratie anstrebt und zu diesem Zweck offenkundig zu allem bereit ist, dann muss man für die Zukunft unseres Landes schwarz sehen.

    +++ Aktuell, aus dem Bundestag +++
    Die AfD hat erzwungen, dass die geplante Änderung der Gesetze nur auf dem ordnungsmäßigen Weg, der durch die Geschäftsordnung vorgegeben ist, gegangen werden darf.

    Die Bundes-Regierung wollte die zahlreichen Änderungen für den „Bundes-Lockdown“ im Eiltempo durchsetzen. Wir bestanden auf dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren.

    Die AfD hat den Fristverzicht, zu dem alle anderen bereit waren, verweigert.

    Die Bundesregierung kann dementsprechend ihre Änderungen erst am Freitag ins Parlament einbringen.

    Und ein Beschluss ist jetzt frühestens am Mittwoch nächste Woche im Deutschen Bundestag möglich.
    Schaun mer mal.

    An dieser Stelle sei hier auch noch einmal auf die soeben vom Bundesparteitag in Dresden beschlossene „Corona-Resolution“ verwiesen:
    https://www.afd.de/bundesparteitag-in-dresden-beschliesst-corona-resolution/?fbclid=IwAR1uL4vaQirq1qOFXIhuHmDKjKZEi_dH83QxxFZBa5VRzQfrxBhZAw5IbeA

    Ich grüße Sie freundlich
    Ihr
    Martin E. Renner, MdB

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Stephan Protschka:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Frau Dr. Alice Weidel und Herr Dr. Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und haben dazu wie folgt Stellung genommen:

    „Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die grundgesetzlich garantierte Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu unterhöhlen.“

    Wir halten die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur für einen Freibrief, sondern für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt. Denn diese 4. Änderung des IfSG schränkt die Möglichkeit der Bürger zunehmend weiter ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen der Bundesregierung zu wehren.

    Die willkürliche Festlegung von Inzidenzzahlen sind nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen – etwa bei der Impfstoffbeschaffung und dem schleppenden Schutz der Bevölkerung – abzulenken. Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.

    In meiner Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion habe ich mich in einer Pressemitteilung vom 14. April 2021 dazu ergänzend wie folgt geäußert:

    „Mit dem nun geplanten neuen Paragraph 28b im IfSG sind weitere gravierende und nicht hinnehmbare Beschränkungen oder deutlich gesagt Aberkennung von Grundrechten durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen vorgesehen. Für Landkreise und Bundesländer heißt das, deren Befugnisse und Ermessensspielräume werden ihnen genommen durch einen weiteren Ermächtigungsparagraphen für die Bundesregierung.“

    Gerechtfertigt wird dies durch SARS-CoV2-Inzidenzwerte von über 100 in drei aufeinander folgenden Tagen. Die Durchführung ist schematisch vorgeschrieben und unabhängig von besonderen regionalen Gründen für den Inzidenzwert in einem Landkreis einzuhalten. Vorgesehen sind abendliche und nächtliche Ausgangssperren sowie tief greifende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Des Weiteren will die Bundesregierung mit dieser Gesetzeserweiterung die Kontrolle über private Treffen erhalten. Dazu wird durch die Bundesregierung formuliert:

    „Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen und eine Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.“ Damit und mit den geplanten Ausgangssperren, welche zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, würden totalitäre Verbote an willkürlich gesetzten Inzidenzwerten ausgerichtet, in ein Gesetz gegossen.

    Außerdem vorgesehen sind Verbote der Öffnung von Gastronomie und Betriebskantinen, Verbot touristischer Übernachtungsangebote, Untersagung von Geschäftstätigkeit und Berufsausübung für eine Vielzahl von Selbstständigen beziehungsweise Unternehmen sowie Verbote von Freizeitbeschäftigungen, Sport- und Kulturveranstaltungen.

    Bei Zuwiderhandlung drohen wegen Ordnungswidrigkeit Geldbußen bis 2.500 Euro. Privater Sport soll nur noch allein oder mit einem anderen Mitglied des Haushalts ausgeübt werden dürfen.

    Für dann betroffene Landkreise bedeutet dies eine langfristige Entrechtung ihrer Bewohner – alles gerechtfertigt mit dem Infektionsschutzgesetz, einem Gesetz, das eigentlich den Gesundheitsschutz regeln soll.

    Bei Inzidenzwerten ab 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen soll ab dem übernächsten Tag für Bildungseinrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt werden.

    Kamen vonseiten der Bundesregierung bislang Erklärungen, es solle keine Ungleichbehandlung von Geimpften beziehungsweise Immunisierten und nicht geimpften Menschen kommen, so findet man nun in dem Gesetzentwurf etwas anderes:

    „Rechtsverordnungen können insbesondere … Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion vorlegen können.“

    Die reine Stützung auf die Inzidenzwerte zur Beurteilung der Ausbreitung ist nicht tauglich, um derartige Ge- und Verbote und Aberkennung von Grundrechten zu rechtfertigen.
    Die Ermittlung dieses Wertes hängt stark von der Anzahl der Tests in einem bestimmten Landkreis ab wie auch von den Anlässen der Tests und deren Auswertung, welche noch immer nicht standardisiert ist.

    Es ist keine Vergleichbarkeit gegeben zwischen Kreisen mit einer hohen Anzahl von Testungen und anderen, in denen weniger im Verhältnis zur Bevölkerungszahl getestet wird. Dazu kommt, dass der Anlass der Testungen eine gewichtige Rolle spielt, also die Teststrategien der jeweiligen Landkreise. Grundsätzlich schlagen sich immer die falsch-positiven Ergebnisse statistisch desto stärker nieder, je höher die Anzahl von Testungen ist, unabhängig von dem Testanlass. Negative Testergebnisse – durch Schnelltests oder auch PCR-Tests – werden nicht in Berechnungen beziehungsweise statistische Bewertungen einbezogen.

    Werden bei einer hohen Anzahl von Testungen selbstverständlich mehr Positivergebnisse gefunden, stellt man diesen aber nie das Zahlenverhältnis der negativen Ergebnisse gegenüber.

    Mit den derzeitigen Ermittlungsverfahren für die offiziell bekannt gegebenen Inzidenzwerte, welche in vielen deutschen Landkreisen deutlich über 100 liegen, trotz wochenlangen „Lockdowns“ mit Ge- und Verboten hätte man in Verbindung mit dem neuen § 28b die Voraussetzungen für „Dauer-Lockdowns“ in weiten Teilen Deutschlands geschaffen.

    Es drängt sich der Eindruck auf, die Bundeskanzlerin will die leidigen Konferenzen mit den Ministerpräsidenten und ihre immer häufiger damit verbundenen Niederlagen endlich umgehen, indem der Bund einen gesetzlichen Rammbock gegen die Länderbefugnisse schafft.

    Die AfD wird diesen weiteren Vorstoß gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte entschieden ablehnen, wie auch schon die vorangegangenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes.
    Ich hoffe, wir konnten Ihnen unsere Position zu dieser geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hinreichend darlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Protschka, MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael erhielt Post von Sabine Zimmermann:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von uns nachkommt, bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregierungen festzulegen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf), werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, sofern er sich nicht noch einmal gravierend ändern sollte. Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte:

    1. Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Test und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden. Es gibt keinen Grund, in den Schulen eine Testpflicht einzuführen, aber die Arbeitswelt auszusparen.

    2. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre die Zustimmung des Bundestags notwendig.

    3. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht hinreichend nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre.

    4. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 165 (in der vorherigen Fassung sogar 200) als Schwellenwert für weitere Maßnahmen vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen.

    5. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-Hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Zimmermann

    —————————————————————–
    Sabine Zimmermann, MdB

    Vorsitzende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Arbeitsmarktpolitische Sprecherin
    Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

  • Michael bekam Post von Udo Hemmelgarn:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    ich freue mich sehr über engagierte Bürger wie Sie!

    Habe schon am 25.03.2020 gegen das Infektionsschutzgesetz und am 18.11.2020 ebenfalls gegen seine Verschärfung gestimmt.

    Die Änderung des Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes werde ich auch nicht zu stimmen.

    Mehr über die Corona-Politik der AfD finden Sie hier: https://www.afd.de/bundesparteitag-in-dresden-beschliesst-corona-resolution

    Mit freundlichen Grüßen

    Udo Hemmelgarn, MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Siegbert Droese:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    ich kann Ihnen mitteilen, dass ich definitiv gegen jedwede Verschärfung der Einschränkung unserer Grundrechte stimmen werde.

    Die Bundesregierung ist dabei, die Axt an unsere gut bewährte föderale Staatsarchitektur zu legen. Das gehört angeprangert, idealerweise verhindert.

    Die willkürliche Festlegung von Inzidenzzahlen ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet.

    Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen – etwa bei der Impfstoffbeschaffung und dem schleppenden Schutz der Bevölkerung – abzulenken.

    Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.

    Leider ist zu befürchten, dass die Koalition mit den aktuellen Mehrheiten dem verfassungswidrigen Vorgehen zum Durchbruch verhilft. Als AfD-Bundestagsfraktion werden wir nach Kräften dagegen opponieren.

    Bei Rückfragen können Sie sich gern jederzeit an mich wenden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Siegbert Droese, MdB

  • Michael bekam Post von Frank Magnitz:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    wie im vergangenen Jahr, als das Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Corona zum ersten Mal geändert wurde, erreichen mich viele Briefe und Nachrichten besorgter Bürger – so auch von Ihnen. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich. Leider gehören Sie wie auch ich noch zu einer Minderheit, die dem Regierungswahn trotzt.

    Das ist umso wichtiger, als unser Land seit mehr als einem Jahr in fortgesetzter Schockstarre gehalten wird. Ja, es gibt das Virus, doch die von der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz unter Leitung der Bundeskanzlerin verordneten Maßnahmen waren zu keinem Zeitpunkt angemessen, verhältnismäßig oder gar sinnvoll. Ja, es gibt schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung, doch das berechtigt nicht dazu, ein ganzes Land herunterzufahren. Und ja, das Virus verbreitet sich, doch Masken- und Distanzgebote sind hier nicht hilfreich.

    Wer wissen will, wozu Corona wirklich dient, braucht nur einen Blick in den Entwurf des Vierten Merkelschen Schutzgesetzes werfen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um den Umbau der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Prinzipien wie der Föderalismus sollen ausgehebelt, Grundrechte weiter eingeschränkt und Ausgangssperren ausgesprochen werden können – und zwar direkt vom Kanzleramt aus.

    All dem liegt ein willkürlicher sogenannter „Inzidenzwert“ zugrunde. Grundlage hierfür sind widersprüchliche Analysen, tendenziöse Kommentare in Politik und Medien sowie auf Bestellung gelieferte Erklärungen willfähriger Mediziner und Wissenschaftler. Derweil lebt es sich – insbesondere in Kreisen von Politikern der Regierungsparteien – ganz gut von der Corona-Krise. Gleichzeitig blutet der Mittelstand als tragende Säule unseres Wohlstandes aus, Existenzen werden zerstört und Familien an den Rand des Ruins getrieben.

    Bürger mit Vorbehalten gegenüber der staatlicherseits verkündeten Meinung werden als Corona-Leugner diffamiert. Überhaupt wurde im Zuge der Corona-Krise eine nie da gewesene Hetzkampagne gegen Andersdenkende und -handelnde entfacht. Das System duldet keinen Widerspruch. Einer Diktatur gleich werden daher Freiheitsrechte eingeschränkt: Neben der Freiheit der Person (Art. 2 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) soll nun auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) eingeschränkt werden können. So lassen sich Test- und Impfpflicht durchsetzen.

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ wurde am 23.03.1933 die deutsche Republik durch eine Diktatur ersetzt. Das Ergebnis ist bekannt. Schon mit dem dritten und nunmehr erst recht mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist der Übergang zu Willkürherrschaft und Zerstörung Deutschlands absehbar!

    Das muss durch die Vertreter des Souveräns im Parlament verhindert werden! So uns das nicht gelingt – und davon ist leider auszugehen – müssen wir unseren gemeinsamen Protest bei jeder Gelegenheit, an jedem Ort, in jeder Debatte unmissverständlich zum Ausdruck bringen und auf die Straße tragen.

    Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt sich dem Machtwahn der Regierungsparteien und der sie unterstützenden Faktionen entgegen. Selbstverständlich werde ich gegen ein „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ stimmen. Sie aber bitte ich bei den anstehenden Wahlen der einzigen wirklichen Oppositionspartei, der AfD, ihre Stimme zu geben.

    Kämpferische Grüße aus dem Deutschen Bundestag

    Ihr Frank Magnitz

  • Michael bekam Post aus dem Büro von Peter Boehringer:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    haben Sie Dank für Ihre Zuschrift.

    Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat eine klar freiheitliche Positionierung.

    Ihre Bedenken teilt Herr Boehringer und wird entschieden gegen eine Machtzentralisierung in Berlin, gegen weiter ausufernde Corona-Maßnahmen und FÜR Ihre Freiheit und Ihre Bürgerrechte stimmen. Leider haben wir bislang noch wenig politisches Gewicht und können einer Vielzahl von Aktivitäten im Bundestag:

    https://www.pboehringer.de/wp-content/uploads/2020/11/Aktivitaeten-AfD-BT-Fraktion-zur-Aufhebung-der-Corona-Massnahmen.pdf

    allein mit Ihrer Hilfe Gewicht verleihen. Wählen Sie, Ihre Freunde und Bekannten uns und machen Sie uns stärker. Herr Boehringer berichtet regelmäßig per Video, so auch mit heutigem Klartext hier:

    https://www.youtube.com/watch?v=xxP3YSPktK4

    Sichten und verbreiten Sie diese Informationen. Von Medien werden wir bislang weitgehend blockiert und verschwiegen.

    Sichten Sie auch:
    https://afdbundestag.de/weidel-gauland-infektionsschutzgesetz-untergraebt-demokratische-grundprinzipien/
    https://afdbundestag.de/spangenberg-sachverstaendigen-anhoerung-bestaetigt-afd-kritik-am-infektionsschutzgesetz/

    Bleiben Sie uns gewogen!

    Mit bestem Gruße
    David Reymann
    _______________________________________
    Büro Peter Boehringer
    Mitglied des Deutschen Bundestages
    Vorsitzender des Haushaltsausschusses

    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post aus dem Büro von Michael Theurer:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    lieber Emailabsender, liebe Emailabsenderin,

    unserer Antwort vorwegstellen möchten wir zum einen unseren Dank für ihre Zuschrift. Die vielen tausenden Emails zeigen, dass das Infektionsschutzgesetz nach wie vor die Menschen in unserem Land bewegt und auch mit Sorgen erfüllt. Zum anderen möchten wir vorab um Verständnis bitten, dass wir nicht jede der mehreren tausend Emails individuell beantworten können. Aktuell fokussieren wir unsere Ressourcen auf den noch laufenden parlamentarischen Prozess.

    Im Namen von Herrn Theurer möchten wir Ihnen als Mitarbeiter aber dennoch antworten und Ihnen zeigen, dass sie mit ihren Sorgen nicht allein sind.

    Für uns als FDP-Fraktion ist zum einen klar: Wir brauchen einen anderen Entscheidungsmodus in der Pandemie. Entscheidungen gehören ins Parlament! Neben den prozeduralen haben wir auch inhaltliche Bedenken, weshalb wir dem Gesetzesentwurf in der aktuellen Form nicht zustimmen können. Eine Fokussierung auf einen festgelegten Inzidenzwert allein taugt nicht, um schwere Grundrechtseinschränkungen zu begründen.

    Dies wurde in der Vergangenheit auch von Gerichten kritisiert. (Kleiner Exkurs: Die FDP-Bundestagsfraktion hat mehrfach die einseitige Fokussierung auf die 7-Tage-Inzidenz kritisiert. Ende des vergangenen Jahres haben wir sogar einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag zum Bevölkerungsschutzgesetz eingebracht. Schließlich beinhaltet der von uns vorgelegte 7-Stufenplan, dass die Inzidenz um einen dynamischen Faktor ergänzt wird, der die Auslastung der Intensivbetten ebenso berücksichtigt wie die Streuung des Infektionsgeschehens sowie die Verfügbarkeit von Tests und Impfungen.)

    Außerdem halten wir Ausgangssperren für ein unverhältnismäßiges Mittel zur Pandemiebekämpfung und haben daher erhebliche rechtliche Zweifel am Bevölkerungsschutzgesetz. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind in einer gutachtlichen Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zusammengefasst, die Sie hier finden: https://www.bundestag.de/resource/blob/835178/823674061cb1fcc753675daf5feb93ba/WD-3-083-21-pdf-data.pdf

    Unser Partei- und Fraktionsvorsitzender Christian Linder hat in der Plenardebatte vergangenen Freitag die Position der Freien Demokraten prägnant dargestellt. Seine Rede finden Sie unter: https://dbtg.tv/fvid/7515431.

    Als FDP konzentrieren wir uns, wie eingangs erwähnt, auf den parlamentarischen Prozess. Wir haben diverse Änderungsanträge gestellt. Beispielsweise zu Modelprojekten, Geimpften bzw. nach Erkrankung immunisierte Personen, der Verordnungsermächtigung, den Ausgangssperren, zu Click&Collect und zu den 7-Tage-Inzidenzen.

    Von der Annahme oder Ablehnung unserer Anträge machen wir unser Votum abhängig. Davon ausgehend, dass die Koalitionsfraktionen unsere Verbesserungen höchstwahrscheinlich ablehnen werden, rechne ich stark mit einer Ablehnung durch der FDP-Fraktion. In der aktuellen Form ist das Infektionsschutzgesetz für uns nicht zustimmungsfähig.

    Ich hoffe meine ausführlichen Erläuterungen waren für Sie nachvollziehbar und aufschlussreich.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Frank Ehrle

    _____________________________________
    Frank Ehrle
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Michael Theurer, MdB
    Stv. Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1

  • Michael bekam Post von Andrej Hunko:

    Lieber Herr Sieber,

    vielen Dank für Ihre E-Mail im Zusammenhang mit der inzwischen vierten Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Wir haben dieses Mal wieder hunderte von E-Mails bekommen, deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich nicht auf alle individuell eingehen kann.

    Am Freitag, den 16. April hat der Bundestag sich in erster Lesung mit der vierten Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Corona-Pandemie befasst. Der Bundestag wird voraussichtlich morgen, am Mittwoch (21. April) über das Gesetz abstimmen. Die Linksfraktion lehnt es in der derzeitigen Fassung ab. Wir haben uns bei der ersten Novelle des Infektionsschutzgesetzes von März 2020 enthalten und bei der zweiten und dritten Novelle im Mai und November 2020 mit Nein gestimmt. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Gründe für meine erneute Ablehnung darlegen:

    1) Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Bundestag per Gesetz konkrete Maßnahmen beschließt, statt diese Entscheidungen pauschal auf die Exekutive (Ministerpräsidentenkonferenz und Landesregierungen) zu übertragen wie bisher. Allerdings enthält auch die vierte Novelle eine weitreichende Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit der auch weitere Grundrechte eingeschränkt werden können. Diese Ermächtigung ist durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert. Dies lehne ich ab.

    2) Kritisch sehe ich auch, dass der Bund durch das Gesetz den Landkreisen verbindlich vorschreibt, was sie zu tun oder zu lassen haben. Dadurch wird der Föderalismus in nicht notwendiger Weise eingeschränkt.

    3) Die vorgesehenen nächtlichen Ausgangssperren stellen einen massiven und verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Eingriff in die Grundrechte dar, während die epidemiologische Wirksamkeit dieser Maßnahme äußerst fragwürdig ist. Eine solche autoritäre Symbolpolitik, die auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht, lehne ich entschieden ab. Darüber hinaus sendet eine Ausgangssperre auch die völlig falsche Nachricht. Denn wie jüngst noch einmal die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) klargestellt hat, findet die Übertragung der SARS-CoV-2-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen statt (http://docs.dpaq.de/17532-offener_brief_aerosolwissenschaftler.pdf). Die Nachricht müsste also eigentlich sein, möglichst viele Aktivitäten an die frische Luft zu verlegen und nicht das Verlassen der Wohnung unter Strafe zu stellen.

    4) Die Gesetzesnovelle weitet auch die Fälle deutlich aus, in denen bei Verstößen statt Bußgeldern empfindliche Geldstrafen und sogar Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Dies ist beispielweise der Fall, wenn vorsätzlich gegen die geplante Ausgangssperre verstoßen würde und dabei das Virus verbreitet würde. Oder wenn dies beim Sport mit mehr als einer Person eines anderen Haushalts geschehen würde. Diese Ausweitung des Strafrechts scheint mir völlig unverhältnismäßig und nicht akzeptabel.

    5) Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung der Arbeitgeber:innen zu kostenlosen Tests und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) soll in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart bleiben. Für den privaten Bereich, Schulen und Kitas, den Sport und den Einzelhandel sieht die „Notbremse“ drastische Regelungen vor, für Großunternehmen hingegen nicht. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht weiter überwiegend dem privaten Bereich, den Schulen und einzelnen Branchen auferlegt werden. Bestehende Regelungen zum Arbeitsschutz müssen endlich konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Bundesregierung zieht hier aber Samthandschuhe an, während das Leben in anderen Bereichen immer härter eingeschränkt werden soll.

    6) Ein großes Problem bleibt die Festlegung auf die Sieben-Tage-Inzidenz als alleinige Maßzahl für die Grundrechtseinschränkungen. Weihnachten und Ostern haben deutlich gezeigt, wie stark diese Zahl von anderen Faktoren – vor allem der Zahl der durchgeführten Tests und der Teststrategie – abhängig ist. Es ist Ausdruck des politischen Versagens der Bundesregierung, dass nach einem Jahr Pandemie noch immer kein verlässliches Instrument zur Darstellung des Infektionsgeschehens etabliert wurde. Regelmäßige repräsentative Stichprobentestungen könnten dieses Problem beheben. Aus mir unerfindlichen Gründen wird sich aber weiter auf die äußerst ungenaue Sieben-Tage-Inzidenz gestützt. Diese wird mit zunehmender Impfung der Risikogruppen außerdem immer weniger aussagekräftig und müsste differenziert nach Alterskohorten betrachtet werden.

    7) Problematisch finde ich auch die vorgesehene automatische Schließung von Schulen und Kindertagesstätten. Einerseits wurde es versäumt, das letzte Jahr zu nutzen, um Konzepte für den Betrieb in Pandemiezeiten zu entwickeln und auch umzusetzen, andererseits werden die jüngsten und gesundheitlich am wenigsten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft durch die bisherige Pandemiepolitik überdurchschnittlich belastet. Die Schließung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollten das allerletzte Mittel der Pandemiebekämpfung sein. Davon sind wir leider weit entfernt.

    8) Insgesamt setzt die Gesetzesreform die Maßnahmen der vergangenen Monate fort und belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung keine sinnvolle langfristige Strategie hat, mit der Pandemie umzugehen. Statt immer mehr und härterer Maßnahmen müssten diese vor allem zielgenau dort ansetzen, wo nachweislich die Infektionsgefahr am größten ist. Doch es wurde weitgehend versäumt, diese Orte und Situationen systematisch wissenschaftlich zu ermitteln und Maßnahmen auf ihre Effektivität und ihre „Kollateralschäden“ hin zu untersuchen.

    9) Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden.

    Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind notwendig. Diese müssen jedoch tatsächlich geeignet, also effektiv sein und die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Einige der Maßnahmen, die die Bundesregierung beziehungsweise die Treffen von Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsident:innen erlassen haben, erscheinen mir willkürlich und nicht nachvollziehbar. Insbesondere auch die Art und Weise der öffentlichen Kommunikation und Debatte sehe ich kritisch. Ich hatte mich schon im Mai 2020 in einer Rede dazu geäußert: https://www.andrej-hunko.de/start/aktuelles/4954-redemanuskript-gedanken-sind-frei

    Als Berichterstatter des Europarates habe ich im Juni 2020 die Notwendigkeit schneller, aber eben auch rechtskonformer und verhältnismäßiger Maßnahmen betont:
    https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1520-europarats-bericht-hunko-lehren-aus-der-covid19-pandemie/file

    Jeglicher Versuch, die Pandemie zu nutzen, um dauerhafte Einschränkungen von Grundrechten zu etablieren, muss entschieden zurück gewiesen werden.

    Des Weiteren müssen sämtliche sozialen Folgen abgefedert werden, insbesondere auch in den gesellschaftlichen Bereichen, die jetzt von den Einschränkungen besonders betroffen sind. Die Krise darf nicht auf dem Rücken der Gering- und Normalverdienenden ausgetragen werden.

    Dass so schnell diverse Impfstoffe gegen Covid19 zur Verfügung stehen, ist ein großer und unerwarteter Erfolg. Nichtsdestotrotz muss die Sicherheit der Impfstoffe immer an erster Stelle stehen und die Impfung muss freiwillig sein, wie es auch der Europarat gefordert hat. Impfzertifikate zur Rückgewinnung von Grundrechten, die einer Impfpflicht durch die Hintertür gleichkämen, lehne ich ab.

    Bitte bleiben Sie achtsam und wachsam. Bei der sehr großen Unterschiedlichkeit der Meinungen und Haltungen in dieser Debatte, halte ich den Respekt untereinander für elementar und sehe mit Sorge die wachsende Polarisierung unserer Gesellschaft.

    Mit besten Grüßen

    Andrej Hunko


    Andrej Hunko
    Mitglied des Bundestages
    Fraktion DIE LINKE

    Mitglied der Parlamentarischen
    Versammlung des Europarates

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von CHristoph Neumann:

    Sehr geehrte Wähler,

    vielen Dank für Ihren Bürgerbrief, Ihr Schreiben zum Thema „Infektionsschutzgesetz“ an mich als Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Aufgrund des hohen Aufkommens ist es mir derzeit leider nicht möglich, jedes Schreiben personalisiert zu beantworten. Daher darf ich Sie mit der unten aufgeführten Verknüpfung zu meiner Homepage führen. Dort finden Sie meinen ausführlicheren Standpunkt zur aktuellen Lage und weitere Informationen.

    https://www.christoph-neumann.info/donnerstag-15-04-2021-berlin-infektionsschutzgesetz-ihre-post-an-mich-4520/

    Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

    Ihr
    CHristoph Neumann

    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Martin Sichert:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    Zuerst einmal vielen Dank, dass Sie sich für den Erhalt unserer Demokratie und Grundrechte aktiv einsetzen! Wenn die Regierung nach einer illegitimen Ausweitung ihrer Macht strebt, braucht es den sicht- und hörbaren Widerstand der Bürger.

    Ich halte die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes für ungerechtfertigt, unnötig und noch dazu ein fataler Schlag gegen unsere Demokratie aus folgenden Gründen:

    1. Es gibt keine objektiven Grundlagen, die eine Fortführung oder gar Verschärfung des aktuellen Zustands rechtfertigen.

    Inzwischen wissen wir, die Auslastung der Intensivbetten in Krankenhäusern ist seit Juli letzten Jahres konstant und wir haben eine Untersterblichkeit aktuell, als auch in 2020 in beiden Altersgruppen (unter 80 und 80+).

    Die Zahlen mit denen die Regierung arbeitet sind allesamt vollkommen unseriös. Wenn ein vollkommen Gesunder einen positiven PCR Test hat, den er nicht glaubt und sich deswegen 5x testen lässt und alle Tests positiv sind, dann ist er fünf Fälle für den Inzidenzwert.

    Wenn er dann auf dem Rückweg nach Hause einen Verkehrsunfall hat und deswegen auf die Intensivstation muss oder daran verstirbt, dann ist er ein Corona-Patient auf der Intensivstation oder ein Corona-Toter, obwohl er überhaupt nicht an Corona erkrankt ist.

    Die offiziellen Werte von Corona-Patienten, Corona-Toten und auch der Inzidenzwert sind folglich vollkommen unbrauchbar als Maßstab. Es ist schlicht politisch nicht gewollt hier die konkreten Daten zu erfassen, obwohl dies ohne weiteres möglich wäre. Wenn die Regierung aber keinen Grund für den Lockdown liefern kann, dann darf sie auch nicht weiter die Grundrechte einschränken und muss den Lockdown sofort aufheben.

    2. Mit der faktischen Abschaffung der föderalen Selbstbestimmung der Länder wird eine weitere tragende Säule unserer Demokratie und unserer freiheitlichen Gesellschaft zerstört. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird die Regierung ermächtigt nach eigener Willkür und ohne Ab- oder Rücksprache mit den Ländern und ohne parlamentarische Kontrolle tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen durchzusetzen.

    3. Statt Aussicht auf Normalisierung droht uns durch die zentralistische Konzentration aller Entscheidungsbefugnis allein aufs Kanzleramt eine Fortsetzung des bisherigen Chaos, bei dem niemand heute weiß, was in ein paar Tagen oder nächste Woche gilt. Es ist absolut unverantwortlich, die Bürger dauerhaft im Unwissenden darüber zu halten, ob solch elementaren Dinge wie Schule, Kita, Friseure oder Geschäfte am nächsten Tag noch geöffnet haben werden.

    Würde die Regierung nur wenige Wochen voraus planen, bräuchte sie diese Ermächtigung nicht, sondern könnte die Maßnahmen ins Parlament einbringen und dort beschließen lassen. Dass sie dazu nach über einem Jahr immer noch nicht in der Lage oder willens sind, ist eine Bankrotterklärung der Regierung.

    4. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugunsten erweiterter Machtbefugnisse der Regierung ist per se grundgesetzwidrig. Das Grundgesetz kennt nur einen einzigen Fall, in dem eine kurzzeitige Einschränkung der Grundrechte zulässig ist: den Verteidigungsfall. Doch davon kann aktuell nicht die Rede sein – es ist ja noch nicht einmal sicht- und nachweisbar, dass wir tatsächlich eine „Pandemie“ haben.

    Stünde die Bevölkerung tatsächlich vor einer elementaren Bedrohung, so würde im Parlament und in den Ländern wohl kaum solch Uneinigkeit über das weitere Vorgehen herrschen. Wenn tatsächlich Not am Mann wäre, würde sich die Regierung wohl kaum die Zeit damit vertreiben, sich alle paar Wochen immer absurdere, aber genauso sinn- und wirkungslose Regularien auszudenken.

    Die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes spricht vor allem eine Sprache: Es geht nicht mehr um die Bekämpfung eines Virus, sondern dieser dient als Vorwand für einen radikalen Umbau unseres Staates: Mehr Macht für die Regierenden und Entmündigung des Volkes. Dies dürfen und werden wir nicht dulden! Seien Sie sicher, dass ich und meine Kollegen der AfD alles daran setzen werden, diesem Vorstoß gegen unsere Demokratie und Freiheit entgegenzuwirken!

    Denken Sie daran, wenn Sie im September Ihr Kreuz bei der Bundestagswahl machen: Freiheit, Grundrechte und ein normales Leben sind wählbar!

    Herzliche Grüße
    Martin Sichert

    Martin Sichert, MdB
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post vom Büro von Fabian Jacobi:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    vielen Dank für Ihre Zuschrift.

    Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag lehnt die von der Bundesregierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab.
    https://afdbundestag.de/weidel-gauland-infektionsschutzgesetz-untergraebt-demokratische-grundprinzipien/

    Sachverständigen-Anhörung bestätigt AfD-Kritik am Infektionsschutzgesetz:
    https://afdbundestag.de/spangenberg-sachverstaendigen-anhoerung-bestaetigt-afd-kritik-am-infektionsschutzgesetz/

    Herr Jacobi hat im Rechtsausschuss entsprechend abgestimmt und wird das auch im Plenum tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sascha Ulbrich

    Abgeordnetenbüro
    Fabian Jacobi, MdB
    Unter Käster 1
    50667 Köln

  • Michael erhielt Post von Jutta Krellmann:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von uns nachkommt, bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregierungen festzulegen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf), werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, da er sich zwar durch den Änderungsantrag der Koalition leicht verbessert hat, aber weiterhin sowohl zweifelhaft ist, ob er geeignet ist, die Inzidenzen zu senken als auch unverhältnismäßige Maßnahmen enthält. Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte:

    1. Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Tests und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig unzureichend. Hier wäre ein stringenterer Vollzug der getroffenen Regelungen notwendig, sonst werden sie weitgehend unwirksam bleiben. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden. Es gibt keinen Grund, in den Schulen verpflichtende Tests als Voraussetzung für Schüler*innen und Lehrkräfte zur Teilnahme am Präsenzunterricht einzuführen, aber die Arbeitswelt von einer solchen Regelung auszunehmen.

    2. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Änderung, dass von 22 bis 24 Uhr körperliche Betätigung im Freien erlaubt bleibt, ändert nichts an der grundsätzlichen Kritik. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre. Sie kann sogar fallzahlerhöhend wirken, da etwa Bahnfahrten und Einkaufen im Supermarkt aus den Randstunden gedrängt wird. Zudem sollten wir an die Menschen appellieren, dass sie sich im Freien treffen und sich nicht drinnen treffen, was ja weiterhin erlaubt ist und kein Bußgeld droht. Auch das kann die Pandemie verschlimmern.

    3. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 165 als Schwellenwert für weitere Maßnahmen vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen. Dabei wissen wir, dass gerade die mittlerweile in Deutschland vorherrschende Variante auch Kinder und ihre Familien betrifft.

    4. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-Hows. Hier hat sich durch die Beratung im Gesundheitsausschuss nichts geändert, die Koalition mauert weiterhin. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird. Die Untätigkeit der Koalition gibt dem Virus mehr Zeit für Mutationen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jutta Krellmann, MdB

    —————————————————————–
    MdB Jutta Krellmann
    Mitglied des Deutschen Bundestages
    Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit
    der Fraktion DIE LINKE

  • Michael bekam Post von Bruno Hollnagel:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Mitglied der Alternative für Deutschland habe ich in Ihrem Sinne und der eigenen inneren Überzeugung folgend bereits am 18.11.2020 mit Nein gestimmt. Entsprechend auch heute mein klares Nein zu der aktuellen Änderung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

    Wiederholt positioniert sich einzig und allein die AfD als wahre Vertreterin des Volkes, als Kämpferin für Freiheit und Selbstbestimmung.

    Ergänzend zu Ihrer weiteren Information das Abstimmungsergebnis und das Abstimmungsverhalten vom heutigen Tag.

    https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=726

    Weiterhin finden Sie hier das Abstimmungsergebnis vom 04.03.2021, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus weiterhin gelten.

    https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=716

    Wir sind Ihre Vertreter hier vor Ort und wir bleiben!

    Weitergehende aktuelle Informationen finden Sie dazu auch auf meiner Homepage:

    http://www.bruno-hollnagel.de

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bruno Hollnagel, MdB

    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Mario Mieruch:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie haben das gestrige Geschehen live verfolgt oder später den Nachrichten entnommen. Der Beschluss, dass Bevölkerungsschutzgesetz in dieser Form anzunehmen, muss und wird vor unserem Verfassungsgericht scheitern. Alles andere wäre das faktische Ende von Rechtsstaat, Föderalismus und parlamentarischer Demokratie.

    Ich danke Ihnen für Ihre zahlreichen Anschreiben und versichere, auch weiterhin für unsere Grundrechte und Freiheiten einzutreten. Wenn Sie diese Arbeit unterstützen möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere noch kleine, aber engagierte Partei LKR, Liberal-Konservative-Reformer. Informationen finden Sie auf http://www.LKR.de

    Anbei sende ich Ihnen gerne noch zwei weitere Informationen:

    1. Link zu meinem gestrigen Redebeitrag: Bevölkerungsschutzgesetz 3 Lesung – YouTube

    2. Den Inhalt meines Blogbeitrages zum Gesetz:

    Was soll man von einer ehemaligen „Bürgerrechtspartei“ sagen, die sich bei einer entscheidenden Abstimmung über die Beschneidung von Grundrechten enthält? „Besser schlecht abstimmen, als später nicht regieren“ – das war wohl die Devise bei den Grünen beim Bevölkerungsschutzgesetz. Union und Grüne hatten sich schon im Ausschuss gegenseitig Köder zugeworfen. Dass Schulschließungen nicht erst bei einer Inzidenz von 200 in Kraft treten, sondern bereits ab 165, ist nichts weiter als ein politischer Deal. Ginge es nach den Grünen, wären die Bestimmungen noch schärfer ausgefallen. Die Grünen treiben die CDU schon vor der gemeinsamen Regierung vor sich her. Es ist das alte Spiel mit den Maximalforderungen. Egal, ob Annalena Baerbock Kanzlerin oder nur Vizekanzlerin wird – die Rollen von Koch und Kellner sind klar verteilt.

    Von den „Brücken“ die „gebaut“ worden seien, um „Kompromisse“ zu erzielen, wie Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus in seiner Rede behauptet hat – sieht man gegenüber den anderen Fraktionen wenig. Überhaupt war die Rede von Brinkhaus ein demagogisches Meisterstück, bei dem einen das Grausen kommt. Ein Gesetz, dass Kompetenzen von Ländern auf den Bund verlegt, nennt Brinkhaus ein Gesetz, das „von hohem Respekt vor dem Föderalismus geprägt“ sei. „Mehr Demokratie war nie“, so Brinkhaus weiter. Als ob alle Gesetze deswegen demokratischen Inhalt haben, nur, weil sie vom Bundestag verabschiedet wurden. Es wäre nicht das erste Mal, dass Karlsruhe dazwischen grätscht.

    Und: Brinkhaus sagt, er denke in der Nacht „nicht an Gastronomen und Einzelhändler, sondern an die Menschen, die sterben“. Hier wird ausgespielt, gespalten und – ja, das muss man so sagen – auch arrogant über die vielen Leute geurteilt, die als Kollateralschaden der Pandemiepolitik enden. Brinkhaus Satz ist aber weit mehr. Es ist der Gipfel widerwärtiger Demagogie. Lässt seine Partei mit seinem Kollegen Altmaier als Wirtschaftsminister eben jene Unternehmer seit zig Monaten darben, stellt sich vor allem die Frage, wie viele der 80.000 Toten heute noch leben könnten, hätte diese Regierung nicht in nahezu allen Punkten rund um die Pandemie versagt.

    Nein, das war kein gutes Gesetz, das gestern verabschiedet wurde. Es beschränkt die Grundrechte. Es beschneidet das freie Unternehmertum. Es strotzt vor willkürlichen Regelungen. Und es bietet keine Aussicht darauf, dass sich wirklich etwas ändert, weil die Länder ähnliche Maßnahmen auch sonst hätten durchsetzen können. Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, beklagt sogar, die „weiche Bundesnotbremse“ konterkariere die härtere Gesetzgebung im eigenen Land. Und was die Notbremse an neuen Maßnahmen bringt, ist teilweise haarsträubend. Warum müssen Familien vor dem Besuch der Außenbereiche eines Zoos oder eines Botanischen Gartens einen Corona-Test machen? Warum müssen „Anleiter“ von Sport im Freien für Kinder einen Selbsttest machen? Auf die Kritik, Ausgangssperren bringen nichts, weil die Wissenschaft festgestellt hat, dass Infektionen nahezu ausschließlich in Innenräumen stattfinden, antwortet die Regierung: ja, das wisse man, man will ja das Treffen in Haushalten verhindern, nicht den Außenaufenthalt. Warum aber konterkariert man letzteres dann aber mit solchen Regelungen, wenn Experten wiederum sagen, dass man eher dafür sorgen sollte, die Leute an die frische Luft zu bekommen?

    Keine Frage. Die Lage ist ernst. Es ist aber auch bezeichnend, welche Argumente der Sachexperten aufgenommen wurden, welche aber nicht. Da wurde das Statement des Gütersloher Gesundheitsamtes fast von allen Kollegen wiederholt, die nun in den Schulen einen Infektionstreiber sehen – aber nicht die Stellungnahme der Kinder- und Jugendärzte, die feststellen, dass die Infektion von Kindern bereits im Haushalt stattfindet und die Schulen keine Treiber der Pandemie seien. Da hört man immer wieder von der dramatischen Lage auf den Intensivstationen, hier wird vor allem die Aussage der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) im Sachverständigenausschuss zitiert – nicht aber das Papier der Deutschen Krankenhausgesellschaft, demnach, die sagt, dass „trotz der aktuell sehr hohen Belastung“ nicht davon auszugehen sei, dass „in den kommenden Wochen die schwere Belastung […] zu kompletten Ausfällen der notwendigen Patientenversorgung“ führe. Man schiebt die Experten zur Seite, die nicht das liefern, was man gerne hören möchte. Selbst wenn man sie eingeladen hat. Wie kann ich als Politiker eine so einschneidende Gesetzgebung unterstützen, wenn der Sachverhalt ungeklärt ist? Wäre es da nicht besser, im Zweifel gegen eine Grundrechtsbeschränkung zu stimmen, wenn der Grund dafür nicht hundertprozentig geklärt ist?

    Kernpunkte konservativer Politik sind diese: mit Maß agieren, bewahren, was sich bewährt hat, Änderung skeptisch betrachten und auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen. Die CDU tut das genaue Gegenteil, wenn sie sich auf diese Hasardeurspiele einlässt. Aber Brinkhaus hat ja auch vor ein paar Wochen im Bundestag bereits die Revolution ausgerufen.

    Es grüßt Sie herzlich

    Mario Mieruch, MdB

  • Michael bekam Post von Jörg Schneider:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Zuschrift an Jörg Schneider, Mitglied des Bundestages und des Ausschusses für Gesundheit für die Alternative für Deutschland in Bezug auf die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Wie Sie wahrscheinlich schon der Presse entnommen haben, hat die AfD gestern komplett gegen den Gesetzentwurf gestimmt.

    Unten finden Sie unsere inhaltliche Stellungnahme dazu. Im Anhang finden Sie eine ausführliche Übersicht unserer Initiativen bezüglich der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg Schneider
    Mitglied des Bundestages, Mitglied in den Ausschüssen Gesundheit und Arbeit und Soziales
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Frau Dr. Alice Weidel und Herr Dr. Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und haben dazu wie folgt Stellung genommen:

    „Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die grundgesetzlich garantierte Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu unterhöhlen.“

    Wir halten die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur für einen Freibrief, sondern für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt. Denn diese 4. Änderung des IfSG schränkt die Möglichkeit der Bürger zunehmend weiter ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen der Bundesregierung zu wehren.

    Die willkürliche Festlegung von Inzidenzzahlen ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen – etwa bei der Impfstoffbeschaffung und dem schleppenden Schutz der Bevölkerung – abzulenken. Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.

    In meiner Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion habe ich mich in einer Pressemitteilung vom 14. April 2021 dazu ergänzend wie folgt geäußert:

    „Mit dem nun geplanten neuen Paragraph 28b im IfSG sind weitere gravierende und nicht hinnehmbare Beschränkungen oder deutlich gesagt Aberkennung von Grundrechten durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen vorgesehen. Für Landkreise und Bundesländer heißt das, deren Befugnisse und Ermessensspielräume werden ihnen genommen durch einen weiteren Ermächtigungsparagraphen für die Bundesregierung.“
    Gerechtfertigt wird dies durch SARS-CoV2-Inzidenzwerte von über 100 in drei aufeinander folgenden Tagen. Die Durchführung ist schematisch vorgeschrieben und unabhängig von besonderen regionalen Gründen für den Inzidenzwert in einem Landkreis einzuhalten. Vorgesehen sind abendliche und nächtliche Ausgangssperren sowie tief greifende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Des Weiteren will die Bundesregierung mit dieser Gesetzeserweiterung die Kontrolle über private Treffen erhalten. Dazu wird durch die Bundesregierung formuliert: „Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen und eine Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.“ Damit und mit den geplanten Ausgangssperren, welche zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, würden totalitäre Verbote an willkürlich gesetzten Inzidenzwerten ausgerichtet, in ein Gesetz gegossen.

    Außerdem vorgesehen sind Verbote der Öffnung von Gastronomie und Betriebskantinen, Verbot touristischer Übernachtungsangebote, Untersagung von Geschäftstätigkeit und Berufsausübung für eine Vielzahl von Selbstständigen beziehungsweise Unternehmen sowie Verbote von Freizeitbeschäftigungen, Sport- und Kulturveranstaltungen.

    Bei Zuwiderhandlung drohen wegen Ordnungswidrigkeit Geldbußen bis 2.500 Euro. Privater Sport soll nur noch allein oder mit einem anderen Mitglied des Haushalts ausgeübt werden dürfen. Für dann betroffene Landkreise bedeutet dies eine langfristige Entrechtung ihrer Bewohner – alles gerechtfertigt mit dem Infektionsschutzgesetz, einem Gesetz, das eigentlich den Gesundheitsschutz regeln soll.

    Bei Inzidenzwerten ab 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen soll ab dem übernächsten Tag für Bildungseinrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt werden. Kamen vonseiten der Bundesregierung bislang Erklärungen, es solle keine Ungleichbehandlung von Geimpften beziehungsweise Immunisierten und nicht geimpften Menschen kommen, so findet man nun in dem Gesetzentwurf etwas anderes: „Rechtsverordnungen können insbesondere Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion vorlegen können.“

    Die reine Stützung auf die Inzidenzwerte zur Beurteilung der Ausbreitung ist nicht tauglich, um derartige Ge- und Verbote und Aberkennung von Grundrechten zu rechtfertigen.
    Die Ermittlung dieses Wertes hängt stark von der Anzahl der Tests in einem bestimmten Landkreis ab wie auch von den Anlässen der Tests und deren Auswertung, welche noch immer nicht standardisiert ist.

    Es ist keine Vergleichbarkeit gegeben zwischen Kreisen mit einer hohen Anzahl von Testungen und anderen, in denen weniger im Verhältnis zur Bevölkerungszahl getestet wird. Dazu kommt, dass der Anlass der Testungen eine gewichtige Rolle spielt, also die Teststrategien der jeweiligen Landkreise. Grundsätzlich schlagen sich immer die falsch-positiven Ergebnisse statistisch desto stärker nieder, je höher die Anzahl von Testungen ist, unabhängig von dem Testanlass. Negative Testergebnisse – durch Schnelltests oder auch PCR-Tests – werden nicht in Berechnungen beziehungsweise statistische Bewertungen einbezogen.

    Werden bei einer hohen Anzahl von Testungen selbstverständlich mehr Positivergebnisse gefunden, stellt man diesen aber nie das Zahlenverhältnis der negativen Ergebnisse gegenüber. Mit den derzeitigen Ermittlungsverfahren für die offiziell bekannt gegebenen Inzidenzwerte, welche in vielen deutschen Landkreisen deutlich über 100 liegen, trotz wochenlangen „Lockdowns“ mit Ge- und Verboten hätte man in Verbindung mit dem neuen § 28b die Voraussetzungen für „Dauer-Lockdowns“ in weiten Teilen Deutschlands geschaffen.

    Es drängt sich der Eindruck auf, die Bundeskanzlerin will die leidigen Konferenzen mit den Ministerpräsidenten und ihre immer häufiger damit verbundenen Niederlagen endlich umgehen, indem der Bund einen gesetzlichen Rammbock gegen die Länderbefugnisse schafft.

    Die AfD wird diesen weiteren Vorstoß gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte entschieden ablehnen, wie auch schon die vorangegangenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes.

    Ich hoffe, wir konnten Ihnen unsere Position zu dieser geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hinreichend darlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Detlev Spangenberg

    (Leiter des Arbeitskreises Gesundheit der AfD im Ausschuss für Gesundheit)

  • Michael bekam Post von Ulrich Freese:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

    Vorweg will ich Ihnen deutlich machen, dass ich ein Mensch bin, der mit beiden Beinen im Leben steht.

    Verheiratet, drei Kinder, sechs Enkelkinder, die schon in unterschiedlicher Weise von der Corona-Pandemie betroffen waren. Schwester erkrankt, ganze Familie betroffen. Familienangehöriger von meinem Mitarbeiter verstorben und er selbst betroffen. Natürlich war er sofort in Quarantäne und das über mehrere Wochen.

    In meinem Wahlkreis sind die Krankenhäuser betroffen. Sie haben den Normalbetrieb eingestellt. Die Intensivstationen waren kurz vor der Überlastung.

    Von diesen Krankenhäusern kamen Hilferufe auf schärfere Eindämmungsmaßnahmen, weil teilweise 30 bis 40 % des Pflegepersonals selbst infiziert und völlig überlastet waren.

    Deshalb erachte ich ein bundeseinheitliches, befristetes und gemeinsames Vorgehen für zwingend erforderlich.

    Ich habe mich aber nicht nur durch diese Eindrücke, sondern auch von Meinungen vielfältiger Experten leiten lassen. Insbesondere hat mich Prof. Florian Hoffman (von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)) überzeugt, der hier im Deutschen Bundestag auf der Anhörung vom Gesundheitsausschuss am 16. April 2021 dazu gesprochen hat. Er sagte, dass die Situation auf den deutschen Intensivstationen extrem angespannt sei und wirklich als dramatisch einzustufen sei. Nachdem er die Situation eindringlich beschrieben hatte, forderte er sehr deutlich, dass ganz dringend eine bundesweite Notbremse zu ziehen sei. Denn die Teams auf den Stationen seien schon mehr als an der Grenze. Keinesfalls sollte der Fall eintreten, dass sie sich irgendwann in dem Spannungsfeld befinden, eventuell nicht mehr alle Patienten gleich gut behandeln zu können.

    Was ist die Notbremse und warum ist sie notwendig?

    Wir sind mitten in der dritten Welle. Seit Mitte Februar 2021 verzeichnen wir bundesweit deutlich steigende Infektionszahlen. Seit Mitte März hat sich der Anstieg der Fallzahlen beschleunigt. Die Virusvariante B.1.1.7, die mittlerweile in Deutschland dominiert, ist deutlich infektiöser und verursacht schwerwiegendere Krankheitsverläufe und langfristige Folgen. Die bisher unterschiedlichen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern konnten den rasanten Anstieg der Infektionszahlen nicht verhindern. Wir müssen darum als Bundesgesetzgeber entschlossen handeln. Das tun wir mit der bundeseinheitlichen Notbremse.

    Zur Notbremse gehört, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen und darüber das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren wird: Private Zusammenkünfte werden begrenzt, Geschäfte und Einrichtungen müssen schließen und überall dort, wo Kontakte unvermeidbar sind, gelten strenge Hygienevorschriften. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung soll die Kontakte im privaten Bereich reduzieren. Eine Homeofficepflicht und eine Testangebotspflicht für Arbeitgeber sollen das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz minimieren. Schulen sollen so lang wie möglich offengehalten werden, um die Bildung aber auch die psychische Entwicklung der Kinder nicht zu gefährden. Aber auch hier müssen ab einer kritischen Inzidenz wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

    Gibt das Gesetz der Bundesregierung eine Generalermächtigung?

    Das vierte Bevölkerungsschutzgesetz sieht in § 28b Abs. 6 Nr. 1 vor, dass die Bundesregierung bei Überschreitung der 100er-Schwelle auch „zusätzliche Gebote und Verbote nach § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 und § 28a Abs. 1 IfSG“ erlassen kann. Dies soll der Bundesregierung ermöglichen, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, sollte dies in der Pandemiebekämpfung notwendig werden. Das Parlament gibt der Bundesregierung jedoch keinen Blankocheck. Auf Druck der SPD wurde in den Verhandlungen erreicht, dass diese Bundesverordnungen nur mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates erlassen werden können. Das Parlament hat also bei weiteren Verschärfungen immer das letzte Wort.

    Kann der Bund überhaupt Änderungen im Infektionsschutzgesetz machen?

    Der Bund hat nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht. Er kann daher die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln, hat aber bisher in weitem Umfang die konkrete Ausgestaltung den Ländern überlassen und hierzu Verordnungsermächtigungen an die Landesregierungen erteilt.

    Die Gesetzgebungskompetenz umfasst auch Maßnahmen zum Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, auch wenn das Schulwesen nach Art. 70 GG in der ausschließlichen Kompetenz der Länder liegt. In Bezug auf die Pandemiebekämpfung wird die Kompetenz für das Schulwesen jedoch von der spezielleren Kompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG verdrängt. Übt der Bund seine Kompetenz auf dem Gebiet des Infektionsschutzes aus, indem er etwa Maßnahmen zur Schließung von Schulen normiert, so macht er dies nicht mit dem Ziel, das Schulwesen zu regeln. Vielmehr haben die Regelungen das Ziel, Vorschriften in Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen zu treffen, die aufgrund der Zahl sich dort aufhaltenden Personen mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden sind bzw. sein können. Der Schwerpunkt solcher Maßnahmen liegt somit im Bereich des Infektionsschutzes.

    Sollten neben dem Inzidenzwert noch andere Parameter in die Betrachtung des Infektionsgeschehens miteinbezogen werden?

    Die Sieben-Tage-Inzidenz ist seit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vom 18. November 2020 Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Auch wenn es eine breite Kritik gibt, den Inzidenzwert als alleinigen Umstand für die Auslösung von Infektionsschutzmaßnahmen anzusehen: Der Inzidenzwert ist klar, für jeden verständlich, gut nachvollziehbar und zudem rechtssicher. Für eine vorausschauende Politik zur Pandemiebekämpfung und zur Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems ist der Inzidenzwert in einem Gesetzesautomatismus am besten geeignet. Steigende Inzidenzwerte haben bislang immer zu einer steigenden Anzahl an COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen geführt. Auch die Rechtsprechung hat bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der ergriffenen Schutzmaßnahmen regelmäßig auch auf den Inzidenzwert Bezug genommen. Es ist dabei stets bestätigt wurden, dass der Gesetzgeber in der Pandemie einen erheblichen Einschätzungsspielraum hat.

    Es ist richtig, dass gerade die SPD sich im Frühjahr für eine Änderung im Infektionsschutzgesetz stark gemacht hat, mit der weitere Faktoren bei der Bewertung der Gefahrenlage berücksichtigt werden müssen. Nach § 28a Abs. 3 S. 12 IfSG sind bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen insbesondere auch die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen sowie (laut Ausschussbegründung) auch die Belastung des Gesundheitssystems. Diese differenziertere Betrachtung ist bei niedrigeren Infektionszahlen sinnvoll, da hier ein kurzfristiger Anstieg des Inzidenzwerts auch auf ein lokal begrenzbares Infektionsgeschehen zurückgeführt werden könnte, dem durch effektive Schutzmaßnahmen vor Ort begegnet werden könnte.

    Liegt die Inzidenz aber an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis über 100, ist dies nicht mehr angezeigt. Dann sind die Fallzahlen so hoch, dass selbst bei einem Ausbruch in einem fleischverarbeitenden Betrieb Schutzmaßnahmen für den gesamten Landkreis notwendig sind. Die Menschen arbeiten ja nicht nur tagsüber, sondern leben bei ihren Familien, haben ggf. schulpflichte Kinder und private Kontakte.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine Inzidenz von 100 bei einem zunehmenden Teil der Bevölkerung, der aufgrund der Impfung am epidemischen Geschehen weitgehend nicht mehr beteiligt ist, bezogen auf die Neuinfektionen unter der nicht geimpften Bevölkerung sogar eine höhere Ansteckungswahrscheinlichkeit bedeutet. Sind zum Beispiel 50 Prozent der Bevölkerung geimpft, bedeutet eine Inzidenz von 100 in der Gesamtbevölkerung in etwa eine Inzidenz 200 im nicht-geimpften Bevölkerungsbereich.

    Wenn wir in den nächsten Wochen alle gemeinsam an einem Strang und am gleichen Ende ziehen, bin ich sicher, dass es uns gelingen wird, das Virus und weitere Mutationen in den Griff zu bekommen und zu einem Leben zurückzufinden, wie wir es vor der Pandemie kannten und zukünftig wünschen.

    Bleiben Sie gesund.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Freese, MdB

    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post von Dr. Marcus Faber:

    Sehr geehrter Herr Sieber,

    vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie machen darin auf die bundeseinheitlichen Maßnahmen zum Infektionsschutzgesetz aufmerksam, die gerade besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

    Als Freier Demokrat lehne ich den Gesetzesentwurf zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung ab und habe dementsprechend mit Nein gestimmt. Als Fraktion halten ihn in der vorliegenden Fassung für nicht zustimmungsfähig.

    Konkret kritisieren wir, dass keine testbasierten Öffnungskonzepte und Raum für Modellprojekte vorgesehen sind sowie fehlende Ausnahmen für Geimpfte.

    Wir erachten bundeseinheitliche Maßnahmen zwar als notwendig, eine pauschal verhängte Ausgangssperre sehen wir jedoch kritisch.

    Bei der Einschränkung von Grundrechten muss jedem Infektionsszenario ein konkretes Maßnahmenbündel zugeordnet werden.

    Die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner als alleinigen Richtwert für die Schutzmaßnahmen erachten wir als ungeeignet.

    Für zuverlässige Richtwerte müssen Testkapazitäten, die Belastung des Gesundheitssystems und der Impffortschritt miteinbezogen werden.

    Wir haben dazu heute vier Änderungsanträge dazu ins Plenum eingebracht:

    1. Die Streichung der Ausgangssperre,

    2. die 7-Tage-Inzidenz durch eine gewichtete Inzidenz, die weitere Faktoren berücksichtigt, zu ersetzen,

    3. Ausnahmen für Geimpfte und

    4. Modellprojekte trotz einer Inzidenz über 100 zuzulassen.

    Leider wurden unsere Änderungsanträge abgelehnt. Dadurch sehen wir uns gezwungen, eine Verfassungsklage in Karlsruhe dazu einzureichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Marcus Faber, MdB

    Deutscher Bundestag
    Mitglied im Verteidigungsausschuss
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Michael bekam Post aus dem Büro von Andreas Wagner:

    Sehr geehrte Herr Sieber,

    herzlichen Dank für Ihre Nachricht an Herrn MdB Wagner.

    In einer persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat Herr MdB Wagner, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, sein Abstimmungsverhalten zum von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erläutert. Herr MdB Wagner hatte in der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf mit „Nein“ gestimmt.

    Deutschland befindet sich in der Dritten Welle der SARS-CoV-2-Pandemie. Die deutlich ansteckendere und gefährlichere Virusvariante B.1.1.7 hat sich durchgesetzt. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, steigt und damit auch die Belegung von Intensivstationen und die Belastung des medizinischen und pflegerischen Personals. Vielerorts arbeiten die Beschäftigten am Limit.

    Herr MdB Wagner ist der Meinung, dass Maßnahmen zum Infektionsschutz notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein und dabei unerwünschte Nebenwirkungen, insbesondere wenn Grundrechte betroffen sind, möglichst vermieden und von der Dauer möglichst kurzgehalten werden müssten. Er lehnt den vorgelegten Gesetzesentwurf ab, weil die darin enthaltenen Regelungen aus seiner Sicht unzureichend sind, um die SARS-CoV-2-Pandemie möglichst schnell unter Kontrolle zu bringen. Dies führt zu länger dauernden Einschränkungen von Grundrechten, was durch eine konsequentere Pandemiebekämpfung vermieden werden könnte. Zudem werden aus seiner Sicht Millionen Menschen, insbesondere Kinder und deren Familien, wenige Wochen vor einer möglichen Impfung, einem vermeidbaren und erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die kann und will Herr MdB Wagner nicht unterstützen.

    Gerne möchte ich Sie auf die persönliche Erklärung verweisen, die ich Ihnen im Anhang beigefügt habe, und hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ingeborg Kaiser-Podlewski

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    Stärke Dein Immunsystem!

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    Eine Grundvoraussetzung für ein starkes Immunssystem ist das Trinken von ausreichend und wirklich sauberem Wasser. Unser Körper entgiftet und beseitigt permanent Stoffwechsel-Rückstände aus den Zellen. Diese schlagen gelegentlich auch bei einem PCR-Test an.????

    Es ist wohl besser sie mit sauberem Wasser auszuleiten.

    Vitamin D

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    Vitamin D ist nicht nur ein Vitamin, sondern auch ein Hormon, das Hunderte Gene an- und abschaltet.
    In unseren Breitengraden ist eine Produktion über Sonne und Haut nur in 6 Monaten möglich. Die meisten Menschen haben einen massiven Vitamin-D-Mangel.

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    Mineralien sind absolut notwendig für ein starkes Immunssystem. Mit am weitesten verbreitet ist Magnesiummangel. Als Öl ist es am besten resorbierbar, als Pulver oder auch als Kapsel leistet es gute Dienste bei ganz vielen Körperfunktionen.

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