8. September 2020

Helmpflicht ab 18. September 2020

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Ab 18. September 2020 gilt in Sachsen - insbesondere im Vogtland - die VOfvAbStE v. 01.09.2020 - Verordnung für die vereinfachte Abstandseinhaltung zur Eindämmung des Corona-Virus. Jeder Bürge/r, jede Bürgin hat ab diesem Datum einen speziellen Helm zu tragen, der es auf einfach Art und Weise möglich macht, die Abstandsregel von 1,50 m einzuhalten. Die Bürgen/r werden darauf hingewiesen, daß der Helm in der Privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden muß.

Ein seit heute im Handel erhältliches - leider nur englisches - Modell, preiswert und leicht zu bedienen.

Mit deutschem Erfindergeist werden wir hier sicher bald bessere Modelle im Angebot haben... einen Drostendecker, einen Spahnkopter oder gar eine Wieler-Rakete?


stichworte

Erfindergeist, Social Distancing


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