Kinder sind seit Monaten die Hauptleidtragenden der „C-Maßnahmen“. Im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V. (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.), erläutert der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien das von ihm ausgearbeitete Muster einer Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern“.
Eltern können mit diesem Muster deutschlandweit aktiv werden und das für sie örtlich zuständige Familiengericht kostenfrei veranlassen, rechtswidrige Anordnungen wie z. B. zur Einhaltung einer Maskenpflicht , räumlichen Distanzwahrung zu anderen Personen, Gestaltung gesundheitlicher Testung im Schulbereich ohne ausdrücklich schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigeten und anderen einschränkenden Maßnahmen für ihre Kinder zu unterbinden.
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Weitere Informationen„Kinderschutzverfahren“ könnte Maskenpflicht beenden: Langjähriger Familienrichter Hans-Christian Prestien im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V.
Wie sieht es aus, liebe Eltern? Ist die Liebe zu Euren Kindern stärker als die Angst vor der Meinung von anderen Leuten, die sichtbar nur ihre eigenen - oft finanziellen - Interessen, im Blick haben?