Offener Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über die geplante Änderung des IfSG
Ich danke Ihnen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete des Bundestages,
Sehr geehrter Herr Abgeordneter des Bundestages,
ich danke Ihnen für Ihr Nein zu den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz!
Es ist doch wunderbar, wie viele Bundestagsabgeordnete gemerkt haben, daß sie ein Gewissen haben und unser Land (und sich selbst) vor der Zerstörung bewahren wollen, die einzelne Politiker ohne Gewissen und im Auftrag fremder, transhumanistischer Mächte in die Tat umzusetzen trachten, um als nützliche Idioten dann selbst deren Machenschaften zum Opfer zu fallen.
Der Verrat wird geliebt, niemals der Verräter.
Sie glauben ja gar nicht, wie dankbar ich Ihnen bin für Ihre Gewissen-hafte Entscheidung!
Nochmals vielen, herzlichen Dank!
Freundliche Grüße aus der Musikstadt Markneukirchen
Jens Veit Günther

Die Regierungsbank und die AbgeordnettInnen lesen gerade Michas und meine Mail. Musterschüler Klabautermann hat schon fertig und scheint ziemlich geschockt zu sein. Oder wie würdest Du das interpretieren? Mit vielen Fakten oder gar mit Dank kann der nicht umgehen. Hat er nicht erwartet. Oder hat er es nicht verstanden?
Petr Bystron hat mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Günther,
bitte prüfen Sie nach der namentlichen Abstimmung, die die AfD beantragen wird, wie viele Ihrer Nein-Bestätigungen der anderen Parteien tatsächlich eingehalten wurden.
Auf der Homepage des Bundestages ganz einfach zu finden.
Wir sind hier leider schon eines Besseren belehrt worden in der Vergangenheit.
Herzliche Grüße!
Petr Bystron, MdB
Frauke Petry hat mir geantwortet und einen Brief an die Abgeordneten beigefügt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre zahlreichen Nachrichten der letzten Tage. Verzeihen Sie die allgemeine Ansprache, auf diese Weise kann ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Mail schneller zukommen lassen.
Am Freitag, 16.04.2021, wurde in einer einstündigen Debatte die von Kanzlerin Merkel und der Koalition gewünschte erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Viertes IfSchG) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die Schluss-Abstimmung über das Gesetz steht voraussichtlich für nächsten Mittwoch, 21.04.2021, auf der Tagesordnung. Ich lehne diesen Gesetzentwurf, ebenso wie die letztes Gesetzesänderung ab. Die Bundesregierung verweigert sich nicht nur belastbaren wissenschaftlichen Indikatoren für die Beurteilung von Covid-19, sondern sie beseitigt bedenkenlos Grundrechte und föderale Strukturen in unserem Land.
Wenn Sie mögen, verfolgen Sie meine Plenar-Rede vom Freitag bei FB oder lesen Sie alternativ im Anschluss an diesen Brief. Und verfolgen Sie am morgigen Mittwoch die Reden im Livestream oder in der Live-Übertragung verschiedener Fernsehsender.
Herzliche Grüße
Ihre Frauke Petry
—
Dr. Frauke Petry
Mitglied des Bundestages
Der beigefügte Brief:
DR. FRAUKE PETRY, 222. SITZUNG DES BUNDESTAGES, 16.04.2021 ZP6/7, ENTWURF EINES VIERTEN GESETZES ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG BEI EINER EPIDEMISCHEN LAGE VON NATIONALER TRAGWEITE (2 MIN)
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
es ist ein demokratisches Dilemma, dass Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, selten präzise zugehört wird, denn Sie haben im ersten Satz Ihrer Rede Ihre Motivation zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes glasklar benannt!
Es war die letzte MPK, Ihre persönliche Klatsche vor den Ministerpräsidenten, die Sie seitdem antreibt. Landläufig, das möchte ich in Klammern hinzufügen, nennt man so etwas Rache.
Föderalismus und Pluralismus sind anstrengend. Schlimmer aber finde ich folgendes: Sie ignorieren seit Monaten wissenschaftliche Argumente für wirklich aussagekräftige COVID-Indikatoren. Der PCR-Test war zu keinem Zeitpunkt geeignet, COVID-19 und seine Gefährlichkeit zu beschreiben. Die Belegung der Intensivbetten ist, da sind wir uns einig, viel besser geeignet, aber dann müssten Sie auch zugeben, dass in unserem teuren Gesundheitssystem jahrelang die falschen Prioritäten gesetzt wurden. Und Sie als Bundesregierung müssten hier für Korrekturen sorgen.
Das alles müssen Sie wissen, Frau Merkel! Sie sind promovierte Physikerin, vielleicht haben Sie auch schon einmal bei der Auswertung eines PCR-Experiments und dem Ablesen eines Gels zugesehen.
Wollen Sie also den Bürgern, selbständigen Unternehmern, Finanzwissenschaftlern, Ärzten und vielen anderen klugen Leuten in diesem Land tatsächlich erklären, dass es Ihnen um die Stärkung der Abwehrkräfte gegen eine Krankheit geht, mit der wir ab jetzt leben müssen`
Nein, darum geht es Ihnen nicht. Sie wolle nur ein unqualifiziertes BASTA! Sie schwächen damit nicht nur ein ganzes Land und Ihre eigene Partei, aber vielleicht sind Sie ja sowieso viel näher bei den Grünen. Vor allem schwächen Sie aber Ihren Nachfolger im Bundeskanzler-Amt.
In der Politik geht es häufig um ganz andere Dinge, als der normale Bürger denkt und erwartet. Sie wissen all das aber sehr gut!
Es ist nun an diesem Parlament, Ihrem asymmetrischen Kampf gegen mündige Bürger und den Rest mündiger Volksvertreter zu beenden, in dem eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetztes deutlich abgelehnt wird.
Martin Renner hat mir ebenfalls geantwortet:
Nein zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Am Dienstag hat Merkels Schreckenskabinett die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wie erste Medien berichten.
Seit Tagen erreicht meine Kollegen und mich erneut eine enorme Flut an Schreiben von wachen Bürgern, die sich zutiefst besorgt über diesen neuerlichen Angriff auf Demokratie und Föderalismus zeigen.
Aus diesem Grunde möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben: Selbstverständlich werde ich und sicher auch meine Kollegen in der AfD-Fraktion konsequent und aus tiefster Überzeugung GEGEN die beabsichtigte Änderung stimmen.
Nach wie vor und jetzt erst recht gilt: Nein zu Merkel bedeutet Ja zur Demokratie!
Der Begriff „Bundes-Notbremse“ (Achtung: Framing) ist bewusst irreführend, denn Merkel bremst hier weniger das Virus – von dem 99,8 % der gesamten Bevölkerung schlichtweg nicht betroffen sind – als vielmehr erneut unsere parlamentarische Demokratie aus.
Angesichts des bisher einheitlichen Treibens der „Neuen Einheitspartei Deutschlands (NED)“ ist es realistisch, dass auch der Deutsche Bundestag zustimmen wird – leider ist die AfD-Fraktion üblicherweise die einzige Stimme der Opposition.
Es gäbe an dieser Stelle weitaus mehr Punkte im Detail zu kritisieren – alleine die Aushebelung unseres Föderalismus war bisher unvorstellbar und würde ein eigenes Kapitel beanspruchen. Testpflicht für Schulkinder, Testpflicht für Arbeitnehmer (auf Kosten der ohnehin massiv gebeutelten Unternehmen), Ausgangssperren – Willkür, Wahnwitz, Wahnsinn!!!
Vor diesem Hintergrund aber ungleich wichtiger: Die Bedeutung der bevorstehenden Bundestagswahl. Wenn sich nicht auf breiter Front die Erkenntnis durchsetzt, dass diese „NED“ zunehmend ein schlechtes Abziehbild von Demokratie anstrebt und zu diesem Zweck offenkundig zu allem bereit ist, dann muss man für die Zukunft unseres Landes schwarz sehen.
+++ Aktuell, aus dem Bundestag +++
Die AfD hat erzwungen, dass die geplante Änderung der Gesetze nur auf dem ordnungsmäßigen Weg, der durch die Geschäftsordnung vorgegeben ist, gegangen werden darf.
Die Bundes-Regierung wollte die zahlreichen Änderungen für den „Bundes-Lockdown“ im Eiltempo durchsetzen. Wir bestanden auf dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren.
Die AfD hat den Fristverzicht, zu dem alle anderen bereit waren, verweigert.
Die Bundesregierung kann dementsprechend ihre Änderungen erst am Freitag ins Parlament einbringen.
Und ein Beschluss ist jetzt frühestens am Mittwoch nächste Woche (Anm Veit: also morgen) im Deutschen Bundestag möglich.
Schaun mer mal.
An dieser Stelle sei hier auch noch einmal auf die soeben vom Bundesparteitag in Dresden beschlossene „Corona-Resolution“ verwiesen:
https://www.afd.de/bundesparteitag-in-dresden-beschliesst-corona-resolution/?fbclid=IwAR1uL4vaQirq1qOFXIhuHmDKjKZEi_dH83QxxFZBa5VRzQfrxBhZAw5IbeA
Ich grüße Sie freundlich
Ihr
Martin E. Renner, MdB
Aus dem Büro von Sebastian Münzenmaier wurde mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Jens Veit Günther,
die AfD-Bundestagsfraktion und auch der Herr Abgeordnete Münzenmaier lehnen die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – IfSG) selbstverständlich ab.
Herr Münzenmaier hat die Corona-Politik der Bundesregierung zuletzt immer wieder scharf kritisiert, wie Sie sich etwa hier anschauen können: https://www.youtube.com/watch?v=NOgu40BkXLg.
Wie Sie hier sehen können, hat die AfD-Fraktion auch zuvor geschlossen gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=698.
Erst kürzlich wurde durch unseren Fraktionsvorstand im Deutschen Bundestag der Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gefordert.
Nach Meinung der AfD-Fraktion untergräbt dieses Gesetzesvorhaben die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen.
Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes wäre zudem nicht nur ein Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt, sondern würde auch noch die Möglichkeit der Bürger einschränken, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen zu wehren.
Hier erkennt die AfD-Fraktion auch einen unzulässigen Substanzverlust der grundgesetzlich garantierten Rechtsweggarantie. Die ist nicht hinnehmbar. Die AfD-Bundestagsfraktion stellt sich hier eindeutig vor unsere Bürger und möchte deren Grundrechte gewahrt wissen.
Herr Münzenmaier spricht dabei wohl für die gesamte Fraktion, wenn er Ihnen mitteilt, dass er willkürlich politisch festgelegte und manipulierbare Werte – wie die sogenannten Inzidenzzahlen – nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte für völlig ungeeignet hält. Sie sind auch hinsichtlich der Grundrechtseinschränkungen der Bürger nicht verhältnismäßig. Herr Münzenmaier lehnt dieses Vorgehen der Bundesregierung grundsätzlich ab und wird all dem gewiss nicht zustimmen.
Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.
Herr Sebastian Münzenmaier und auch die gesamte Fraktion der Alternative für Deutschland werden diese Gesetzesänderung scharf ablehnen und diese politisch und juristisch bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abgeordnetenbüro Sebastian Münzenmaier
Christoph Neumann hat mir geantwortet:
Sehr geehrte Wähler,
vielen Dank für Ihren Bürgerbrief, Ihr Schreiben zum Thema „Infektionsschutzgesetz“ an mich als Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Aufgrund des hohen Aufkommens ist es mir derzeit leider nicht möglich, jedes Schreiben personalisiert zu beantworten. Daher darf ich Sie mit der unten aufgeführten Verknüpfung zu meiner Homepage führen. Dort finden Sie meinen ausführlicheren Standpunkt zur aktuellen Lage und weitere Informationen.
https://www.christoph-neumann.info/donnerstag-15-04-2021-berlin-infektionsschutzgesetz-ihre-post-an-mich-4520/
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Ihr
CHristoph Neumann
Hast Du denn nur eine Partei angeschrieben?
Ich habe natürlich alle angeschrieben. Logischerweise haben auch nur wenige AfD-Mitglieder geantwortet wegen meinem Text. Frauke Petry ist parteilos. Und die anderen antworten natürlich nicht. Die brauchen ihre Zeit für Maskendeals…
Matthias Birkwald hat mir geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für Ihre zahlreichen Mails, die ich gelesen habe.
Ich werde heute gegen das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz stimmen, obwohl die Bundesregierung vom Ansatz her in einer zentralen Forderung der Linksfraktion im Deutschen Bundestag folgt, dass bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag zu erlassen sind und nicht durch Verordnungen der Landesregierungen festlegt werden (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf).
Vielleicht haben Sie die Gelegenheit sich die Rede von Dr. Dietmar Bartsch, dem Fraktionsvorsitzenden meiner Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, zur ersten Lesung unter https://youtu.be/BMy7Kxx7m_o anzusehen.
Ich schließe mich im Wesentlichen seinen Positionen an, die da u.a. lauten:
· Ausgangssperren ergeben keinen Sinn, da Aerosolforscher und – forscherinnen sagen: Die Gefahr lauert in den Innenräumen.
· Der Bund war während der gesamten Pandemie nicht in der Lage, für Schulen Luftfilter und für Lehrer und Lehrerinnen rechtzeitig Impfstoffe zu beschaffen, deshalb gilt jetzt: Es geht nicht darum, die Wirtschaft anzuhalten aber es muss darum gehen, dass in Schulen und im Arbeitsleben Ansteckungen verhindert werden.
Unter https://www.linksfraktion.de/themen/dossiers/corona-virus-und-covid-19/ finden Sie ein umfangreiches Themendossier zu vielen auch von Ihnen in Ihrer Mail genannten Themen.
Ausschlaggebend für die Ablehnung des Gesetzentwurfs sind für mich vor allem die folgenden drei Punkte:
1. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre immer die Zustimmung des Bundestags notwendig.
2. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist unbedingt abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf sehr wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall völlig unverhältnismäßig wäre.
3. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Knowhows.
Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort.
Zur Information:
Der Bundestag debattiert am heutigen Mittwoch, 21. April 2021, ab 11 Uhr, abschließend über das Infektionsschutzgesetz. Die Debatte wird auf http://www.bundestag.de live übertragen.
Auf https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802 finden Sie den Gesetzentwurf sowie sämtliche Entschließungs- und Änderungsanträge der Fraktionen dazu.
Die Fraktion DIE LINKE. bringt zwei Änderungsanträge (19/28758, 19/28759) und einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf (19/28762) ein, die ich dieser Mail im Anhang beigefügt habe.
Abschließend beraten werden im Rahmen der Debatte auch drei Anträge der Fraktion DIE LINKE. Darin fordern wir zum einen eine „Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft“ (19/24453), „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetz, nicht durch Verordnungen“ (19/25882) sowie „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Matthias W. Birkwald
Parlamentarischer Geschäftsführer und
Rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Das Büroteam von Bernd Riexinger hat mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Günther,
Bernd Riexinger hat Ihre Nachricht erhalten und bedankt sich dafür herzlich. Zurzeit erhält er derartig viele Zuschriften, dass er bedauerlicherweise nicht alle Mails und Briefe persönlich beantworten kann. Hierfür bitten wir höflich um Nachsicht.
Auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von uns nachkommt, bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregierungen festzulegen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf), werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Bernd Riexinger und die Fraktion DIE LINKE werden mit Nein stimmen. Zwar wurde der Gesetzesentwurf durch den Änderungsantrag der Koalition leicht verbessert. Weiterhin ist aber zweifelhaft, ob er geeignet ist, die Inzidenzen zu senken; weiterhin enthält er auch unverhältnismäßige Maßnahmen. Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte:
1. Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Tests und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig unzureichend. Hier wäre ein stringenterer Vollzug der getroffenen Regelungen notwendig, sonst werden sie weitgehend unwirksam bleiben. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden. Es gibt keinen Grund, in den Schulen verpflichtende Tests als Voraussetzung für Schüler*innen und Lehrkräfte zur Teilnahme am Präsenzunterricht einzuführen, aber die Arbeitswelt von einer solchen Regelung auszunehmen.
2. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Änderung, dass von 22 bis 24 Uhr körperliche Betätigung im Freien erlaubt bleibt, ändert nichts an der grundsätzlichen Kritik. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre. Sie kann sogar fallzahlerhöhend wirken, da etwa Bahnfahrten und Einkaufen im Supermarkt aus den Randstunden gedrängt wird. Zudem sollten wir an die Menschen appellieren, dass sie sich im Freien treffen und sich nicht drinnen treffen, was ja weiterhin erlaubt ist und kein Bußgeld droht. Auch das kann die Pandemie verschlimmern.
3. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 165 als Schwellenwert für weitere Maßnahmen vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen. Dabei wissen wir, dass gerade die mittlerweile in Deutschland vorherrschende Variante auch Kinder und ihre Familien betrifft.
4. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-Hows. Hier hat sich durch die Beratung im Gesundheitsausschuss nichts geändert, die Koalition mauert weiterhin. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird. Die Untätigkeit der Koalition gibt dem Virus mehr Zeit für Mutationen.
DIE LINKE verfolgt eine eigenständige Strategie, in deren Zentrum der soziale Gerechtigkeit und Gesundheitsschutz stehen:
https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/parteivorstand/2020-2022/detail/menschen-vor-profite-fu%CC%88r-einen-strategiewechsel-in-der-pandemiebekaempfung/
Beste Grüße
Büroteam MdB Bernd Riexinger
—
MdB Bernd Riexinger
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Jutta Krellmann hat mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Günther,
vielen Dank für Ihre E-Mail an mich, ich möchte Ihnen hiermit kurz darauf antworten, wie DIE LINKE zu dieser Gesetzesänderung steht.
„Auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von uns nachkommt, bundes-einheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregie-rungen festzulegen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf), werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, sofern er sich nicht noch einmal gravierend ändern sollte. Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte:
1. Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Test und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden. Es gibt keinen Grund, in den Schulen eine Test-pflicht einzuführen, aber die Arbeitswelt auszusparen.
2. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre die Zustimmung des Bundestags notwendig.
3. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre.
4. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 165 als Schwellenwert für Schulschließung vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen.
5. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impf-stoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technolo-gischen Know-Hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pan-demie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird.“
Wenn Sie mehr Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Achim Kessler (achim.kessler@bundestag.de) er ist in unserer Fraktion Sprecher für Gesundheitspolitik und kann Ihnen diesbezüglich fachlich und kompetent antworten.
Ich hoffe Ihnen hiermit etwas weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!
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MdB Jutta Krellmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit
der Fraktion DIE LINKE
Bruno Hollnagel hat mir geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied der Alternative für Deutschland habe ich in Ihrem Sinne und der eigenen inneren Überzeugung folgend bereits am 18.11.2020 mit Nein gestimmt. Entsprechend auch heute mein klares Nein zu der aktuellen Änderung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Wiederholt positioniert sich einzig und allein die AfD als wahre Vertreterin des Volkes, als Kämpferin für Freiheit und Selbstbestimmung.
Ergänzend zu Ihrer weiteren Information das Abstimmungsergebnis und das Abstimmungsverhalten vom heutigen Tag.
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=726
Weiterhin finden Sie hier das Abstimmungsergebnis vom 04.03.2021, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus weiterhin gelten.
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=716
Wir sind Ihre Vertreter hier vor Ort und wir bleiben!
Weitergehende aktuelle Informationen finden Sie dazu auch auf meiner Homepage:
http://www.bruno-hollnagel.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bruno Hollnagel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Margit Stumpp hat mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Günther,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Sorgen und Ängste, aber auch Ihren Ärger kann ich nachvollziehen. In den vergangenen Tagen habe ich ca. 800 Nachrichten zu diesem Thema erhalten. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich nicht auf jeden Aspekt der Anfrage im Einzelnen eingehen kann.
Bei der heutigen Abstimmung habe ich mich bewusst für eine Enthaltung entschieden. Gerne möchte ich Ihnen meine Beweggründe hierfür mitteilen.
Wir befinden uns inzwischen in der dritten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen. Eine bundesgesetzliche Regelung der wesentlichen Fragen der Pandemiebekämpfung durch den Bundestag ist seit langem überfällig. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite braucht auch eine nationale Antwort. Deswegen hätte es längst einen bundesgesetzlichen Stufenplan geben müssen. Nur die Landesverordnungen zu koordinieren, ist inzwischen für jeden ersichtlich kein geeignetes Mittel mehr.
Wir Grüne haben uns in zahlreichen Gesprächen mit der Großen Koalition für dringende Nachbesserungen eingesetzt und konnten Verbesserungen erzielen: schärfere Regelungen fürs Homeoffice, stärkere Schutzvorschriften für die Schulen und Regelungen, die die Notbremse lebenspraktischer und damit umsetzbarer machen.
Der nun nach weiterer Verzögerung vorgelegte Gesetzentwurf ist dennoch einseitig: Er beschränkt sich weitgehend auf starke Einschränkungen im Privatbereich, spart jedoch geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz aus. Während Schulunterricht an Tests geknüpft wird, ist für berufliche Tätigkeiten, die nicht im Homeoffice ausgeübt werden können, keine Testpflicht vorgesehen, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch nicht bei regional sehr hohen Inzidenzwerten. Ich halte auch Ausgangsbeschränkungen als ultima ratio nicht per se für verfassungswidrig. Aber sie stehen in diesem Gesetzentwurf nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den unterlassenen wirksameren und weniger einschneidenden Maßnahmen im betrieblichen Umfeld.
Richtig wäre es auch gewesen, klar zu formulieren, dass das Kindeswohl eine hohe, besondere Hürde für Einschränkungen für Kinder oder die Schließung von Schulen oder Kitas sein muss. Kinder und Jugendliche brauchen den Kontakt zu anderen Kindern. Kontakt- oder Reisebeschränkungen müssen den Verfassungsrang von Familie, Ehe und Partnerschaft respektieren. Dem widerspricht, dass Schulen ab einem Inzidenzwert von 165 der Präsenzunterricht untersagt wird, ein Wert, der nirgends begründet wird, auch nicht begründet werden kann und von allen anderen Schwellenwerten abweicht. Damit wird weder dem Recht auf Bildung, noch dem Recht auf Verhältnismäßigkeit und auf Transparenz ausreichend Rechnung getragen.
Nach den Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts leisten vollständig geimpfte Personen keinen relevanten Beitrag mehr zum Infektionsgeschehen. Dies betrifft bereits rund 5,5 Mio Menschen in Deutschland. Gleichwohl werden auch diese Personen durch den Gesetzentwurf mit unmittelbar gegen Bürgerinnen und Bürgern wirkenden gravierenden Eingriffen wie privaten Kontaktbeschränkungen belegt, obwohl dadurch keinerlei Beitrag zur Abwendung der Überlastung des Gesundheitswesens geleistet wird. Das Gesetz schreibt eine solche verfassungsrechtlich klar erforderliche Differenzierung gerade nicht vor, sondern überlässt insoweit nicht nur die Einzelheiten, sondern auch die Frage des Obs einer solchen Differenzierung dem Verordnungsgeber.
Ich bin der Auffassung, dass die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens die konstruktive Zusammenarbeit von Opposition und Regierungsfraktionen erfordert.
Dabei sind auch Kompromisse erforderlich. Wir haben – etwa mit der Zustimmung zur Einführung des § 28a IfSG trotz seiner Mängel – deutlich gemacht, dass wir zu einer solchen Kompromissfindung im Parlament für die Schaffung eines rechtsstaatlichen, wirksamen Fundaments für die Pandemiebekämpfung bereit sind. Wir haben jedoch stets deutlich gemacht, dass diese Regelungen für die Bewältigung der Pandemie nicht ausreichend sein werden. Das Angebot, gemeinsam wirksame Maßnahmen rechtzeitig auf den Weg zu bringen, wurde nicht genutzt.
Für die Verabredung wirksamer Maßnahmen ist zudem ein permanenter Austausch zwischen Parlament und Wissenschaft unerlässlich. Unsere Forderung nach der Einrichtung eines solchen interdisziplinären Pandemierats wird von den Regierungsfraktionen leider seit vielen Monaten nicht aufgegriffen. Dieser fehlende Austausch schlägt sich in der erneut schlechten Qualität und unzureichenden Wirksamkeit der heute vorgelegten Gesetzesinitiative nieder.
Ich bin der Meinung, eine zu einseitige Politik, die vor allem Restriktionen für Bildung und Privatleben vorsieht, ist weder konsequent genug, um uns vor der Epidemie zu schützen, noch verhältnismäßig. Angesichts der angespannten Pandemielage stehe ich einer schnellen Umsetzung jedoch nicht im Weg und enthalte mich deshalb bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Margit Stumpp, MdB
Sprecherin für Medien- und Bildungspolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Frauke Petry hat mir noch einmal geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern fand die Debatte und Abstimmung zum 4. Infektionsschutzgesetz statt. Mit 342 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen von insgesamt 656 abgegebenen Stimmen erzielte das Gesetz eine knappe Mehrheit und wird bereits heute, 22.04.2021, dem Bundesrat vorgelegt. Etliche Parlamentarier blieben der Abstimmung fern, vor allem aus CDU und SPD. Wer sich darüber einen detaillierten Eindruck verschaffen möchte, um herauszufinden, wie der Wahlkreis-Abgeordnete abgestimmt hat, findet die Liste unter diesem Link:
https://www.bundestag.de/resource/blob/836490/925783e1a2cf80e5fcd83d2ba0b7aab6/20210421_6-data.pdf
Ich halte die Verabschiedung dieses Gesetzes aus vielen Gründen für skandalös: Zum einen, weil die Bundesregierung auf wissenschaftlich-fragwürdige Parameter wie die PCR-Tests Bezug nimmt, daraus sogenannte Inzidenzwerte kreiert und sie zum legislativen Maßstab erhebt, und das obwohl Fachleute national und international neue Maßstäbe, wie z. B. die COVID-Krankenhaus- oder Intensivfälle fordert. Es scheint, als müsse um jeden Preis der Eindruck einer Epidemie nationaler Tragweite als Schreckgespenst aufrechterhalten werden, um weitgehende Einschränkungen unserer Grundrechte ohne Rücksicht auf soziale und wirtschaftliche Kollateralschäden durchzusetzen. Die Aufgabe des föderalen Systems, also die Möglichkeit dezentraler Entscheidungen, wird gleichzeitig zum Problem erklärt, obwohl die zentrale Steuerung aus Berlin zu keinem Zeitpunkt besser funktioniert hat als kommunale oder regionale Lösungen. Stattdessen bezeichnet man die föderalen Unterschiede, die unser Land bisher weniger krisenanfällig gemacht haben, abwertend als „Durcheinander“.
Die FDP, die jedoch im Bundestag selbst vier Änderungsanträge, u. a. zur Bevorzugung von Geimpften, gestellt hat, will Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Grünen, die sich fast ausnahmslos enthalten haben, begründeten ihre Ablehnung damit, das Gesetz ginge nicht weit genug!!!
Meine Rede zur Ablehnung des Gesetzentwurfes können Sie auf meiner Facebook-Seite oder hier online abrufen:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7516492#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTE2NDky&mod=mediathek
Herzliche Grüße
Ihre Frauke Petry
—
Dr. Frauke Petry
Mitglied des Bundestages
Jörg Schneider hat mir geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Zuschrift an Jörg Schneider, Mitglied des Bundestages und des Ausschusses für Gesundheit für die Alternative für Deutschland in Bezug auf die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Wie Sie wahrscheinlich schon der Presse entnommen haben, hat die AfD gestern komplett gegen den Gesetzentwurf gestimmt.
Unten finden Sie unsere inhaltliche Stellungnahme dazu. Im Anhang finden Sie eine ausführliche Übersicht unserer Initiativen bezüglich der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schneider
Mitglied des Bundestages,
Mitglied in den Ausschüssen Gesundheit und Arbeit und Soziales
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Frau Dr. Alice Weidel und Herr Dr. Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und haben dazu wie folgt Stellung genommen:
„Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die grundgesetzlich garantierte Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu unterhöhlen.“
Wir halten die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur für einen Freibrief, sondern für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt. Denn diese 4. Änderung des IfSG schränkt die Möglichkeit der Bürger zunehmend weiter ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen der Bundesregierung zu wehren.
Die willkürliche Festlegung von Inzidenzzahlen ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen – etwa bei der Impfstoffbeschaffung und dem schleppenden Schutz der Bevölkerung – abzulenken. Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.
In meiner Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion habe ich mich in einer Pressemitteilung vom 14. April 2021 dazu ergänzend wie folgt geäußert:
„Mit dem nun geplanten neuen Paragraph 28b im IfSG sind weitere gravierende und nicht hinnehmbare Beschränkungen oder deutlich gesagt Aberkennung von Grundrechten durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen vorgesehen. Für Landkreise und Bundesländer heißt das, deren Befugnisse und Ermessensspielräume werden ihnen genommen durch einen weiteren Ermächtigungsparagraphen für die Bundesregierung.“
Gerechtfertigt wird dies durch SARS-CoV2-Inzidenzwerte von über 100 in drei aufeinander folgenden Tagen. Die Durchführung ist schematisch vorgeschrieben und unabhängig von besonderen regionalen Gründen für den Inzidenzwert in einem Landkreis einzuhalten. Vorgesehen sind abendliche und nächtliche Ausgangssperren sowie tief greifende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Des Weiteren will die Bundesregierung mit dieser Gesetzeserweiterung die Kontrolle über private Treffen erhalten. Dazu wird durch die Bundesregierung formuliert: „Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen und eine Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.“ Damit und mit den geplanten Ausgangssperren, welche zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, würden totalitäre Verbote an willkürlich gesetzten Inzidenzwerten ausgerichtet, in ein Gesetz gegossen.
Außerdem vorgesehen sind Verbote der Öffnung von Gastronomie und Betriebskantinen, Verbot touristischer Übernachtungsangebote, Untersagung von Geschäftstätigkeit und Berufsausübung für eine Vielzahl von Selbstständigen beziehungsweise Unternehmen sowie Verbote von Freizeitbeschäftigungen, Sport- und Kulturveranstaltungen.
Bei Zuwiderhandlung drohen wegen Ordnungswidrigkeit Geldbußen bis 2.500 Euro. Privater Sport soll nur noch allein oder mit einem anderen Mitglied des Haushalts ausgeübt werden dürfen.
Für dann betroffene Landkreise bedeutet dies eine langfristige Entrechtung ihrer Bewohner – alles gerechtfertigt mit dem Infektionsschutzgesetz, einem Gesetz, das eigentlich den Gesundheitsschutz regeln soll.
Bei Inzidenzwerten ab 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen soll ab dem übernächsten Tag für Bildungseinrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt werden. Kamen vonseiten der Bundesregierung bislang Erklärungen, es solle keine Ungleichbehandlung von Geimpften beziehungsweise Immunisierten und nicht geimpften Menschen kommen, so findet man nun in dem Gesetzentwurf etwas anderes: „Rechtsverordnungen können insbesondere . Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion vorlegen können.“
Die reine Stützung auf die Inzidenzwerte zur Beurteilung der Ausbreitung ist nicht tauglich, um derartige Ge- und Verbote und Aberkennung von Grundrechten zu rechtfertigen.
Die Ermittlung dieses Wertes hängt stark von der Anzahl der Tests in einem bestimmten Landkreis ab wie auch von den Anlässen der Tests und deren Auswertung, welche noch immer nicht standardisiert ist.
Es ist keine Vergleichbarkeit gegeben zwischen Kreisen mit einer hohen Anzahl von Testungen und anderen, in denen weniger im Verhältnis zur Bevölkerungszahl getestet wird. Dazu kommt, dass der Anlass der Testungen eine gewichtige Rolle spielt, also die Teststrategien der jeweiligen Landkreise. Grundsätzlich schlagen sich immer die falsch-positiven Ergebnisse statistisch desto stärker nieder, je höher die Anzahl von Testungen ist, unabhängig von dem Testanlass. Negative Testergebnisse – durch Schnelltests oder auch PCR-Tests – werden nicht in Berechnungen beziehungsweise statistische Bewertungen einbezogen.
Werden bei einer hohen Anzahl von Testungen selbstverständlich mehr Positivergebnisse gefunden, stellt man diesen aber nie das Zahlenverhältnis der negativen Ergebnisse gegenüber.
Mit den derzeitigen Ermittlungsverfahren für die offiziell bekannt gegebenen Inzidenzwerte, welche in vielen deutschen Landkreisen deutlich über 100 liegen, trotz wochenlangen „Lockdowns“ mit Ge- und Verboten hätte man in Verbindung mit dem neuen § 28b die Voraussetzungen für „Dauer-Lockdowns“ in weiten Teilen Deutschlands geschaffen.
Es drängt sich der Eindruck auf, die Bundeskanzlerin will die leidigen Konferenzen mit den Ministerpräsidenten und ihre immer häufiger damit verbundenen Niederlagen endlich umgehen, indem der Bund einen gesetzlichen Rammbock gegen die Länderbefugnisse schafft.
Die AfD wird diesen weiteren Vorstoß gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte entschieden ablehnen, wie auch schon die vorangegangenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen unsere Position zu dieser geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hinreichend darlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Spangenberg
(Leiter des Arbeitskreises Gesundheit der AfD im Ausschuss für Gesundheit)
Mario Mieruch hat mir geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben das gestrige Geschehen live verfolgt oder später den Nachrichten entnommen. Der Beschluss, dass Bevölkerungsschutzgesetz in dieser Form anzunehmen, muss und wird vor unserem Verfassungsgericht scheitern. Alles andere wäre das faktische Ende von Rechtsstaat, Föderalismus und parlamentarischer Demokratie.
Ich danke Ihnen für Ihre zahlreichen Anschreiben und versichere, auch weiterhin für unsere Grundrechte und Freiheiten einzutreten. Wenn Sie diese Arbeit unterstützen möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere noch kleine, aber engagierte Partei LKR, Liberal-Konservative-Reformer. Informationen finden Sie auf http://www.LKR.de
Anbei sende ich Ihnen gerne noch zwei weitere Informationen:
1. Link zu meinem gestrigen Redebeitrag: Bevölkerungsschutzgesetz 3 Lesung – YouTube https://www.youtube.com/watch?v=6tmJNuR5pyI
2. Den Inhalt meines Blogbeitrages zum Gesetz:
Was soll man von einer ehemaligen „Bürgerrechtspartei“ sagen, die sich bei einer entscheidenden Abstimmung über die Beschneidung von Grundrechten enthält? „Besser schlecht abstimmen, als später nicht regieren“ – das war wohl die Devise bei den Grünen beim Bevölkerungsschutzgesetz. Union und Grüne hatten sich schon im Ausschuss gegenseitig Köder zugeworfen. Dass Schulschließungen nicht erst bei einer Inzidenz von 200 in Kraft treten, sondern bereits ab 165, ist nichts weiter als ein politischer Deal. Ginge es nach den Grünen, wären die Bestimmungen noch schärfer ausgefallen. Die Grünen treiben die CDU schon vor der gemeinsamen Regierung vor sich her. Es ist das alte Spiel mit den Maximalforderungen. Egal, ob Annalena Baerbock Kanzlerin oder nur Vizekanzlerin wird – die Rollen von Koch und Kellner sind klar verteilt.
Von den „Brücken“ die „gebaut“ worden seien, um „Kompromisse“ zu erzielen, wie Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus in seiner Rede behauptet hat – sieht man gegenüber den anderen Fraktionen wenig. Überhaupt war die Rede von Brinkhaus ein demagogisches Meisterstück, bei dem einen das Grausen kommt. Ein Gesetz, dass Kompetenzen von Ländern auf den Bund verlegt, nennt Brinkhaus ein Gesetz, das „von hohem Respekt vor dem Föderalismus geprägt“ sei. „Mehr Demokratie war nie“, so Brinkhaus weiter. Als ob alle Gesetze deswegen demokratischen Inhalt haben, nur, weil sie vom Bundestag verabschiedet wurden. Es wäre nicht das erste Mal, dass Karlsruhe dazwischen grätscht.
Und: Brinkhaus sagt, er denke in der Nacht „nicht an Gastronomen und Einzelhändler, sondern an die Menschen, die sterben“. Hier wird ausgespielt, gespalten und – ja, das muss man so sagen – auch arrogant über die vielen Leute geurteilt, die als Kollateralschaden der Pandemiepolitik enden. Brinkhaus Satz ist aber weit mehr. Es ist der Gipfel widerwärtiger Demagogie. Lässt seine Partei mit seinem Kollegen Altmaier als Wirtschaftsminister eben jene Unternehmer seit zig Monaten darben, stellt sich vor allem die Frage, wie viele der 80.000 Toten heute noch leben könnten, hätte diese Regierung nicht in nahezu allen Punkten rund um die Pandemie versagt.
Nein, das war kein gutes Gesetz, das gestern verabschiedet wurde. Es beschränkt die Grundrechte. Es beschneidet das freie Unternehmertum. Es strotzt vor willkürlichen Regelungen. Und es bietet keine Aussicht darauf, dass sich wirklich etwas ändert, weil die Länder ähnliche Maßnahmen auch sonst hätten durchsetzen können. Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, beklagt sogar, die „weiche Bundesnotbremse“ konterkariere die härtere Gesetzgebung im eigenen Land. Und was die Notbremse an neuen Maßnahmen bringt, ist teilweise haarsträubend. Warum müssen Familien vor dem Besuch der Außenbereiche eines Zoos oder eines Botanischen Gartens einen Corona-Test machen? Warum müssen „Anleiter“ von Sport im Freien für Kinder einen Selbsttest machen? Auf die Kritik, Ausgangssperren bringen nichts, weil die Wissenschaft festgestellt hat, dass Infektionen nahezu ausschließlich in Innenräumen stattfinden, antwortet die Regierung: ja, das wisse man, man will ja das Treffen in Haushalten verhindern, nicht den Außenaufenthalt. Warum aber konterkariert man letzteres dann aber mit solchen Regelungen, wenn Experten wiederum sagen, dass man eher dafür sorgen sollte, die Leute an die frische Luft zu bekommen?
Keine Frage. Die Lage ist ernst. Es ist aber auch bezeichnend, welche Argumente der Sachexperten aufgenommen wurden, welche aber nicht. Da wurde das Statement des Gütersloher Gesundheitsamtes fast von allen Kollegen wiederholt, die nun in den Schulen einen Infektionstreiber sehen – aber nicht die Stellungnahme der Kinder- und Jugendärzte, die feststellen, dass die Infektion von Kindern bereits im Haushalt stattfindet und die Schulen keine Treiber der Pandemie seien. Da hört man immer wieder von der dramatischen Lage auf den Intensivstationen, hier wird vor allem die Aussage der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) im Sachverständigenausschuss zitiert – nicht aber das Papier der Deutschen Krankenhausgesellschaft, demnach, die sagt, dass „trotz der aktuell sehr hohen Belastung“ nicht davon auszugehen sei, dass „in den kommenden Wochen die schwere Belastung […] zu kompletten Ausfällen der notwendigen Patientenversorgung“ führe. Man schiebt die Experten zur Seite, die nicht das liefern, was man gerne hören möchte. Selbst wenn man sie eingeladen hat. Wie kann ich als Politiker eine so einschneidende Gesetzgebung unterstützen, wenn der Sachverhalt ungeklärt ist? Wäre es da nicht besser, im Zweifel gegen eine Grundrechtsbeschränkung zu stimmen, wenn der Grund dafür nicht hundertprozentig geklärt ist?
Kernpunkte konservativer Politik sind diese: mit Maß agieren, bewahren, was sich bewährt hat, Änderung skeptisch betrachten und auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen. Die CDU tut das genaue Gegenteil, wenn sie sich auf diese Hasardeurspiele einlässt. Aber Brinkhaus hat ja auch vor ein paar Wochen im Bundestag bereits die Revolution ausgerufen.
Es grüßt Sie herzlich
Mario Mieruch, MdB
Ralph Lenkert hat mir geantwortet:
Sehr geehrter Herr Günther,
am Mittwoch, den 21. April habe ich, hat die gesamte LINKSFRAKTION gegen das „4.Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gestimmt.
Ich möchte Ihnen die Gründe darlegen, die zu meiner persönlichen Ablehnung führten:
Seit Monaten versagt die Regierung bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Regierung versäumte es, die Expertise von Sozialwissenschaft, Psychologie, Verhaltensforschung, Pädagogik, ja selbst die Aerosolforschung umfassend zu nutzen. Damit fielen die Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung auf Grundlage von drei Bereichen: Exportwirtschaft, die sollte möglichst keine Einschränkungen haben; Virologie berechtigt, aber eben nur mit Blick auf die Infektionen, nicht auf die Nebenwirkungen; und Krankenhäuser – Schutz vor Überlastung.
Das führte im Ergebnis dazu, dass meisten Einschränkungen die Bevölkerung und die Dienstleistungsbranche betreffen, besonders hart trifft es viele Familien, Kinder, Jugendliche und Beschäftigte in Kultur, Gastronomie, Tourismus und Veranstaltungsbereichen. Finanzielle Unterstützung ist unzureichend, zu bürokratisch und dauert oft zu lange.
Versprechen, wie mehr finanzielle Anerkennung für Pflegeberufe, also bessere Bezahlung, wurden gebrochen.
Bis heute, über ein Jahr nach Pandemiebeginn gibt es noch immer keine einheitliche Software, damit Gesundheitsämter effektiver arbeiten können und somit Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Das Versagen bei der schnellen Bereitstellung zuerst bei Masken, dann bei Schnelltests und bis heute bei Impfstoffen aber auch bei besserer Ausstattung der Bildungseinrichtungen ist offensichtlich. Statt die eigenen Fehler zu beheben, bürdet die Bundesregierung erneut die Hauptlast der Pandemiebekämpfung den Menschen auf.
Die mangelhafte Beteiligung der Parlamente an Entscheidungen und fehlende öffentliche Debatten zu Maßnahmen und deren Wirksamkeit, zu Einschränkungen und alternativen Wegen, führten in Teilen der Bevölkerung zum Verlust der Akzeptanz und bei einigen Gruppen gar zum bewussten Ignorieren und Leugnen der Gefährlichkeit dieser Corona-Infektionen. Dass es anders geht, zeigt Portugal.
Aus meiner Sicht hätte man in der aktuellen Situation auch anders vorgehen können – ja müssen.
Ausgangssperren sind kontraproduktiv und für mich ist die Kritik an der Ausgangssperre wissenschaftlich und juristisch begründet. Die komplizierten Konstruktionen, mit denen versucht wird zu begründen, warum man Menschen in Räume zwingen sollte, wo Infektionen viel wahrscheinlicher sind, sind immer mehr theoretischer Natur und beruhen auf Vermutungen, die der Realität widersprechen. Außerdem gilt: fordere nichts ein, was nicht umsetzbar ist. Ausganssperren sind nur mit massivstem Polizei- und Ordnungskräfteaufgebot halbwegs durchsetzbar, dadurch fehlen uns Kapazitäten an wichtigeren Stellen und Verständnis und Akzeptanz für andere Maßnahmen gehen verloren.
Noch immer fehlt parlamentarische Kontrolle von Verordnungen in Ländern und Kommunen und die Kontrollrechte des Bundestages sind nicht ausreichend.
Es fehlen Strategien, um mit Testungen 1. Ausbreitungswege zu unterbrechen, 2. Schulen, Unis und Kindergärten offenhalten zu können und 3. schrittweise Öffnungen für Dienstleistungen, Kultur, Freizeit, Gastronomie und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Nachdem die gefährdetsten Personengruppen fast vollständig geimpft sind, sollte schnellstens eine Umstellung der Impfstrategie auf Unterbrechung der Ausbreitungswege und zum Offenhalten von den genannten Bildungseinrichtung erfolgen.
Damit wir alle Mut und Zuversicht schöpfen, sollten alle Aktivitäten mit extrem niedriger Infektionsgefahr ermöglicht werden, gegebenenfalls mit Schnelltest und Maskenpflicht.
Außerdem sollten einschränkende Maßnahmen an weitere Parameter geknüpft werden, mindestens noch an den Belegungsgrad der Intensivbetten und die Verfügbarkeit von Pflegepersonal, den R-Faktor und an die Frage, ob nur ein einzelner, gut mit Quarantäne eingrenzbarer Hotspot die Inzidenz nach oben treibt, beispielsweise eine Wohnheim.
Ich hätte mir im Gesetzentwurf folgenden Maßnahmen-Mix gewünscht:
1. Eine wöchentliche Schnelltestpflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und kostenfrei, aber verpflichtend für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
2. Für 3 Wochen ein komplettes Stilllegen der PKW-Endmontagewerke und der Endmontage von Werften mit der Wirkung, dass die gesamten Zulieferketten für ebenfalls 3 Wochen stillgelegt würde, aber umgangen wird, dass irgendeine Firma, die Zulieferungen für Medizinprodukte und Impfkampagnen leistet, bei den komplexen Lieferketten aus Versehen mit stillgelegt wird. Diese Gefahr bestände bei einer allgemeinen Stilllegung der Industrie (selbst mit Ausnahmen).
3. Firmen, die Kurzarbeit anmelden, bekommen die Reduzierung genehmigt mit der Auflage, dass die Arbeitszeitreduzierung zusätzliches Potential zur Infektionsgefahrsenkung beinhaltet. Z.B. statt täglicher oder wöchentlicher Stundenreduzierung, eine Reduzierung im Block, also komplette Wochen. Bei Inzidenzen über 100, Reduzierung auch als Schließung der Arbeitsstätte über ein bis zwei Wochen.
4. Freigabe der Außengastronomie von 10:00 bis 20:00 Uhr – mit zweitägiger Schnelltest-Pflicht für das Personal und Maskenpflicht für Personal und Gäste, außer man sitzt am Tisch, das hebt die Moral und etliche jetzt illegal stattfindende Treffen in Räumen werden in legale Treffen im Freien umgewandelt.
5. Öffnung aller Freizeitaktivitäten, die im Freien und mit Abstand durchführbar sind, mit üblicher Maskenpflicht.
6. Verpflichtung für Wohnungseigentümer, ihre Treppenhäuser, Flure und Fahrstühle besser zu lüften, denn durch Brandschutztüren und energetische Sanierung findet in den genannten Bereichen kaum Luftaustausch statt, Aerosole können so lange erhalten bleiben und Viren sich weiterverbreiten.
7. Eine Maskenpflicht in Fahrstühlen, Treppenhäusern und Fluren aller Gebäude und in öffentlichen Toiletten, so wie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
8. Schnelltest-Pflicht für Personal von Lieferdiensten und Zustellerinnen und Zusteller von Paket-, Brief- und Postdiensten jeden zweiten Arbeitstag.
9. 2x je Woche Schnelltest-Pflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Reinigungsfirmen und für den Lebensmitteleinzelhandel, ebenso für Kontroll- und Sicherheitspersonal.
10. 2x je Woche Schnelltests für pädagogisches Personal, 2x für Schülerinnen und Schüler (bis 4. Klasse nur Spucktest, bis 10. Klasse auch mit Nasenabstrich im vorderen Nasenbereich 2-2,5 cm).
11. Ändern der Impfstrategie, jetzt sollten alle Bereiche durchgeimpft werden, die viele Menschenkontakte haben müssen. Das sind insbesondere die Bereiche, für die ich zwei Schnelltests je Woche vorschlage.
Ein Teil meiner Vorschläge wurde durch Änderungsanträge der Koalition umgesetzt, aber bei Weitem nicht ausreichend, deshalb blieb ich bei Nein zum Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lenkert
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Ralph Lenkert, DIE LINKE Thüringen
Mitglied im Bundestag/ Linksfraktion
Umweltpolitischer Sprecher
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ich bekam Post aus dem Sekretariat von Ulrich Oehme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben so wie Sie alles Menschenmögliche getan, um dieses Gesetz zu verhindern und sind uns relativ sicher, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kein Bestand haben wird.
Auch werden wir uns weiter mit aller Macht für die Grundrechte der Bürger dieses Landes einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Meistring
Sekretariat
des MdB Ulrich Oehme
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ich bekam Post aus dem Büro von Hansjörg Müller:
4. Infektionsschutzgesetz am 21. April 2021
https://youtu.be/lDSppWGGzpg
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der großen Anzahl an Zuschriften bzgl. Verabschiedung des 4. Infektionsschutzgesetzes können wir diese wiederum leider nur mit einem Standardschreiben beantworten.
Ich sende Ihnen hier unten folgend unseren formlosen Infobrief, der immer nach Sitzungswochen über das Geschehen im Deutschen Bundestag berichtet, so auch am vergangenen Samstag, in welchem die Vorgänge rund um diese skandalöse Gesetzgebung dokumentiert werden.
Wenn Sie wünschen, nehme ich Sie gerne in den regelmäßigen Verteiler auf, ich benötige hierfür allerdings Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
———————————————————————-
Sehr geehrte Interessenten am Geschehen im Deutschen Bundestag,
Der Mittwoch leitet die Sitzungswoche um 13 Uhr üblicherweise ein mit der Befragung der Bundesregierung. Nicht so am Mittwoch, dem 21. April 2021, dem historisch bedeutsamen Datum der Beerdigung all unserer demokratischen und freiheitlichen Werte. Ab 11 Uhr wurde die Scheindebatte geführt über das 4. Infektionsschutzgesetz (Ermächtigungsgesetz) Dr.-Nr.19/28444, man hatte es eilig, denn die 2. Und 3. Lesung sollte am gleichen Tag durchgepeitscht werden.
Die FDP spiegelte Opposition vor und brachte diverse Änderungsanträge ein, die planmäßig abgelehnt wurden, in der namentlichen Abstimmung über das Gesetz konnte somit die FDP ihr Gesicht wahren, Wähler bei der Stange halten und den Entwurf in Gänze ablehnen, obwohl sie im Grundsatz mit der Maßnahmenrichtung der Bundesregierung konform geht.
Auch die Grünen konnten mögliche Neuwähler nicht vergrätzen mit einer konzertierten Enthaltung (denn tatsächlich wollten sie das Gesetz sogar verschärfen), die Linken stimmten erwartungsgemäß dagegen, die AfD sowieso und die Regierungskoalition schlug somit den letzten Sargnagel in das demokratische System ein, wohlwissend und sicherlich strategisch vorausschauend, dass die Grünen auf dieser Basis nach der Bundestagswahl den „Great Reset“ hin zum Sozialismus und Überwachungsstaat durchpauken können.
Am Donnerstag bereits unterzeichnete Bundespräsident Steinmeier das Gesetz, sodass es ab sofort in Kraft ist. Die AfD zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
Strategisch sinnvoll im Sinne der Bundesregierung steigerte in der anschließenden Befragung der Bundesregierung der Minister für wirtschaftl. Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller die Drohkulisse immens, als er einleitend erklärte, Hunger und Armut hätten sich im Zuge der Pandemie weltweit verschärft, eine Zunahme der Weltbevölkerung auf 10 Milliarden bis 2050 sei zu erwarten, wodurch eine Steigerung der Nahrungsmittelproduktion um 50% und eine Steigerung der Energieproduktion um 70% notwendig werde und man habe deshalb den Etat des Ministeriums verdoppelt!!! Er verwies auf den Marschallplan mit Afrika und das Lieferkettengesetz, auf das wir hier noch eingehen.
Achtung: Die weltweite Versorgungskrise war schon 2015 ein Thema beim Planspiel „food chain reaction game“ in New York (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/507068/Globale-Institutionen-Es-droht-eine-weltweite-Nahrungsmittel-Knappheit) also gehen wir davon aus, dass diese uns in Realität sehr bald droht, auch der Corona-Epidemie gingen detaillierte Planungen voraus. Die Ermächtigungsgesetze sind die ideale Basis, um Zwangsimpfungen, Enteignungen und vor allem: Abschaffung des Bargeldes in Kürze durchzuziehen – wir kennen die Grünen.
Anscheinend klappt zwischen Jens Spahn und Christian Lindner nicht nur das Mietverhältnis prima, denn mit Dr.-Nr. 19/28768 forderte die FDP am Donnerstag prinzipiell das gleiche wie das Bundesgesundheitsministerium, nämlich die schnelle Einführung des digitalen Impfpasses (grünes digitales Zertifikat) und damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft mit Sonderrechten für Personen mit positivem Antikörpernachweis, z.B. normale Reisefreiheit.
Die AfD hielt dagegen mit Antrag 19/27197 „Die Corona-Impfpflicht durch die Hintertür verhindern – Die Einführung des digitalen Corona-Impfpasses stoppen“, dieser wurde durch Beschluss aller anderen Fraktionen wie zu erwarten abgewiesen.
Kennen Sie übrigens die vom Steuerzahler bezahlte Corona-Impfwerbung mit Günter Jauch, wo er freudig seinen gepieksten Arm ins Bild hält? Kurz nach der Veröffentlichung erkrankte er an Covid-19 und im Zuge dessen wurde bekannt, dass er gar nicht in Wirklichkeit geimpft wurde? Und täglich grüßt das Murmeltier..
Kommen wir zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurfs „über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ Dr.-Nr. 19/28649, wie eingangs bereits erwähnt. Man könnte auch hier wieder mit dem Kopf schütteln und sieht lang erledigt geglaubte Zeiten wieder auferstehen. „Am deutschen Wesen..“ Denn dieses ambitionierte Projekt unter Ägide des Ministers Müller soll – in grober Verkürzung – ausschließlich deutsche Unternehmen verpflichten, auf der ganzen Welt deutsche Sozial- und Ökologie-Standards in der Lieferkette durchzusetzen.
Nicht nur, dass die Durchführung der Überwachung absurd wäre, es würde quasi eine „Lieferkettenpolizei“ brauchen, so Markus Frohnmaier, AfD, in der Debatte, sondern die Leidtragenden dieser Politik wären wieder hauptsächlich die deutschen Kleinunternehmer und Zulieferer großer Konzerne, weil sowohl deren Kosten, als auch deren Standards auf die Kleinen übergewälzt werden. Der Antrag wurde an den Ausschuss Arbeit und Soziales überwiesen.
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass: Die Groko, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen wollen mit dem am Donnerstag gemeinsamen eingebrachten Entwurf (Dr.-Nr. 19/28784) die Transparenzregeln für Abgeordnete ein klein wenig verschärfen, die AfD wurde nicht beteiligt, wohlwissend, dass von unserer Fraktion härtere Maßnahmen gefordert werden.
Die Machenschaften von Amthor, Sauter, Löbel, Nüsslein, Hauptmann, Strenz und Co. können nun aber doch nicht in Gänze folgenlos bleiben, das ist man dem Wähler wenigstens schuldig. Es folgte Überweisung an den Geschäftsordnungs-Ausschuss.
Nicht entscheidend, aber interessant ist der Antrag der FDP Nr. 19/28743 Schutz der Bundestagswahl 2021 vor Desinformation und Cyberangriffen. Noch interessanter hierzu ist die Rede von Dr. Bernd Baumann, AfD zum Thema, er konkretisiert, wo der Hund wirklich begraben ist: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7516826#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTE2ODI2&mod=mediathek
Abgesehen vom 4. Ermächtigungsgesetz war die Woche gespickt mit wichtigen Themen, von denen wir in den kommenden Wochen noch einzelne näher beleuchten werden. Z.B. die anstehende Reform des Wahlrechts und das Staatsangehörigkeitsgesetz.
An dieser Stelle jedoch erst einmal genug der Information. In der kommenden Sitzungswoche, also KW18 wird, wie bereits angekündigt, die AfD Klaus Schwabs „Great Reset“ breit auflegen und im Plenum thematisieren – wie auch der internationale Migrationspakt erstmals und einzig von der AfD von der globalen Ebene auf die politische Bühne des deutschen Volkes geholt wurde, nämlich in den Bundestag, da wo die Entscheidung hingehört.
Die Eliten haben in der Vergangenheit fast unbemerkt – und in Gegenwart und Zukunft offen dreist – über internationale Institutionen (UNO, EU, WEF, EZB, Weltbank, IWF usw.) die nationalen Parlamente und damit den Willen jedes einzelnen Staatsbürgers ausgeschaltet – das dürfen wir nicht zulassen!
https://www.kla.tv/18516
Mit den besten Wünschen für ein geruhsames Wochenende verbleiben wir
Mit freundlichem Gruß
aus dem Bundestagsabgeordnetenbüro
Dipl. Volksw. Hansjörg Müller
Ich bekam Post aus dem Büro von Andreas Wagner:
Sehr geehrter Herr Günther,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht an Herrn MdB Wagner.
In einer persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat Herr MdB Wagner, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, sein Abstimmungsverhalten zum von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erläutert. Herr MdB Wagner hatte in der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf mit „Nein“ gestimmt.
Deutschland befindet sich in der Dritten Welle der SARS-CoV-2-Pandemie. Die deutlich ansteckendere und gefährlichere Virusvariante B.1.1.7 hat sich durchgesetzt. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, steigt und damit auch die Belegung von Intensivstationen und die Belastung des medizinischen und pflegerischen Personals. Vielerorts arbeiten die Beschäftigten am Limit.
Herr MdB Wagner ist der Meinung, dass Maßnahmen zum Infektionsschutz notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein und dabei unerwünschte Nebenwirkungen, insbesondere wenn Grundrechte betroffen sind, möglichst vermieden und von der Dauer möglichst kurzgehalten werden müssten. Er lehnt den vorgelegten Gesetzesentwurf ab, weil die darin enthaltenen Regelungen aus seiner Sicht unzureichend sind, um die SARS-CoV-2-Pandemie möglichst schnell unter Kontrolle zu bringen. Dies führt zu länger dauernden Einschränkungen von Grundrechten, was durch eine konsequentere Pandemiebekämpfung vermieden werden könnte. Zudem werden aus seiner Sicht Millionen Menschen, insbesondere Kinder und deren Familien, wenige Wochen vor einer möglichen Impfung, einem vermeidbaren und erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die kann und will Herr MdB Wagner nicht unterstützen.
Gerne möchte ich Sie auf die persönliche Erklärung verweisen, die ich Ihnen im Anhang beigefügt habe, und hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingeborg Kaiser-Podlewski
Ich erhielt Post von Yvonne Magwas, der BT-Abgeordneten aus dem Vogtland:
Sehr geehrter Herr Günther,
vielen Dank für Ihre Email. Gerne möchte ich Ihnen dazu antworten. Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Woche das Infektionsschutzgesetz geändert und damit eine bundeseinheitliche Regelung einer Notbremse auf den Weg gebracht.
Mir ist eine Entscheidung, ob der besonderen sächsischen Situation mit einer inzidenzunabhängigen Öffnung von Schulen und Kitas, nicht leicht gefallen.
Verantwortung zu tragen, heißt Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie schwer fallen.
Wir sind Mitten in der dritten Welle der Pandemie, die Intensivstationen sind voll, täglich sterben viele Menschen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und deren Umsetzung waren in der letzten Zeit unzureichend und frustrierend. Flickenteppich. Klare, bundeseinheitliche Regelungen halte ich deshalb, gerade auch als Vogtländerin, für dringend geboten.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir den Schulen, der Situation in den Familien größeren Fokus einräumen. In den vergangenen Tagen habe ich deshalb dafür gearbeitet, Schulen inzidenzunabhängig offen zu halten, verbunden mit drei Pflichttests in der Schule pro Woche und einer gezielte Impfkampagne für Lehrpersonal. Leider gab es dafür keine Mehrheit in den Verhandlungsrunden. Das bedauere ich sehr.
In der Abwägung aller Faktoren und der Notwendigkeit eine Entscheidung treffen zu müssen, habe ich – auch aus meiner christlichen Überzeugung heraus – im Sinne des Gesundheitsschutzes entschieden und für das Gesetz gestimmt.
Ich darf Ihnen im Anhang mehrere Dokumente zur Verfügung stellen:
1. meine umfängliche persönliche Erklärung.
2. einen Frage-Antwort-Katalog
3. ein Faktenpaket zur Pandemiebekämpfung
4. wesentliche Inhalte des Gesetzes
Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit – gern auch in einem persönlichen Telefonat – zur Verfügung.
Beste Grüße
Ihre Yvonne Magwas
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ich bekam Post von Bruno Hollnagel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Beginn der Debatte am 06.05.2021 warb die Fraktion der AfD bei den anderen Fraktionen um Unterstützung im Kampf gegen das „offensichtlich verfassungswidrige Infektionsschutzgesetz“.
Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass im Jahresdurchschnitt 2020 (nur) vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt waren und kein Nutzen durch Lockdowns bisher belegt ist, aber Risiken (Publiziert im WHO-Bulletin).
Es wurde darauf verwiesen, dass neben der AfD auch die FDP und die Linksfraktion, sowie Teile der Unionsfraktion damals gegen das Gesetz gestimmt haben.
Das vorliegende Abstimmungsergebnis zeigt nun aber deutlich, dass es seitens der anderen Oppositionsparteien keine Unterstützung, kein Interesse für eine abstrakte Normenkontrollklage (als wirksames scharfes Schwert) gegen dieses Gesetz gibt.
Wiederholt positioniert sich einzig und allein die AfD als wahre Vertreterin des Volkes, als Kämpferin für Freiheit und Selbstbestimmung.
Vorliegend das Abstimmungsergebnis, welches zu finden ist unter:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=731
Den entsprechenden Antrag finden Sie unter:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/293/1929309.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bruno Hollnagel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Pascal Kober hat mir geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe dem vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zugestimmt und freue mich, dass Sie mit Ihrem Schreiben Ihr Interesse an meinem Abstimmungsverhalten zeigen. Bitte haben Sie Verständnis, mich haben mittlerweile über 800 Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema erreicht, weshalb es mir leider nicht möglich ist, jedes Schreiben individuell zu beantworten. Daher möchte ich Ihnen grundsätzliche erläutern, warum die FDP-Bundestagsfraktion das vierte Bevölkerungsschutzgesetz abgelehnt hat.
Zweifelsfrei stellt die Pandemie durch das Coronavirus unsere Gesellschaft weiter vor große Herausforderungen. Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden muss. Allerdings verkennen wir auch nicht die enormen sozialen und wirtschaftlichen Risiken, die vom fortgesetzten Stillstand in unserem Land ausgehen.
Die Sorge vor einer anhaltenden dritten Welle der Pandemie und neuer Mutationen des Virus ist deshalb besonders dringlich, weil unser Land beim Impfen und flächendeckenden Testen zu geringe Fortschritte macht. Wir haben deshalb an vielen Stellen dazu angeregt, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Impfens auszuschöpfen, zum Beispiel durch die Auflösung von Impfreserven, die zeitliche Streckung von Erst- und Zweitimpfung sowie die noch stärkere Einbeziehung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte.
Prinzipiell begrüßten wir Freien Demokraten, dass die Bundesregierung ein Regelungskonzept vorlegt hat, welches bundeseinheitlich klar die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einzelner Maßnahmen beschreibt. Dazu hatten wir bekanntlich bereits bei der Novelle des Infektionsschutzgesetzes im vergangenen November einen Formulierungsvorschlag in die Beratungen des Deutschen Bundestages eingebracht. Wir sind deshalb fest davon überzeugt, dass der Weg über ein ordentliches parlamentarisches Verfahren richtig ist. Dies ist ein Fortschritt gegenüber der Praxis informeller Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, deren Ergebnisse die Parlamente nur zur Kenntnis nehmen oder nachvollziehen konnten. Wichtige Entscheidungen, insbesondere über Grundrechtseinschränkungen der Bürgerinnen und Bürger, müssen im Parlament getroffen und legitimiert werden.
Zwar hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf nach unserer Kritik und der Anhörung von Expertinnen und Experten überarbeitet, jedoch blieben weiterhin erhebliche Bedenken bestehen, ob die enthaltenen Maßnahmen wirksame und verhältnismäßige Beiträge zur Pandemiebekämpfung darstellen und ob die Bestimmungen insgesamt einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten:
1. Das Gesetz lässt Erkenntnisse und Erfahrungen aus über einem Jahr der Pandemiebekämpfung unberücksichtigt. Beispielsweise gehen vom Einzelhandel bei den bestehenden Schutzmaßnahmen kaum Infektionsrisiken aus. Noch immer setzt die Bundesregierung einseitig auf repressive Maßnahmen und lässt präventive Maßnahmen außer Acht. So findet eine Teststrategie im Entwurf außerhalb des Bildungswesens keine Berücksichtigung. Dabei sind testbasierte Öffnungskonzepte eine Perspektive, soziale und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Beispielsweise hat selbst die Bayerische Staatsregierung noch am 7. April beschlossen, dass bei Inzidenzen von 100 bis 200 Terminshopping-Angebote mit Test möglich sein sollen. Auch Raum für innovative Hygienekonzepte oder Modellprojekte, wie sie bspw. in Tübingen angelaufen sind, sind nicht vorgesehen. Damit wird die Möglichkeit eingeschränkt, die Wirksamkeit von alternativen Schutzvorhaben praktisch zu erproben.
2. Die 7-Tage-Inzidenz ist als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen ungeeignet. Mit den wenig belastbaren Zahlen nach den Ostertagen aufgrund der gesunkenen Testintensität und verzögerter Meldungen ist erneut deutlich geworden, wie unzuverlässig dieser Indikator ist. Die Festlegung einer Inzidenz von 100 mit automatischen Konsequenzen ist auch deshalb nicht sachgerecht, weil eine Differenzierung zwischen kontrollierbarem Clusterausbruch und diffusem Ausbruchsgeschehen nicht mehr möglich wäre. Mit fortschreitender Durchimpfung der Bevölkerung schwindet zudem seine Aussagekraft. Tiefgreifende und grundrechtseinschränkende Maßnahmen können nicht nur an diesen Wert geknüpft werden. Die 100er-Inzidenz ist zudem ein politisch festgelegter und kein epidemiologisch begründeter Schwellenwert. Die Beurteilung der epidemischen Lage sollte daher nicht nur auf Grundlage der 7-Tage-Inzidenz erfolgen, sondern zusätzlich weitere Kennzahlen einbeziehen. Wir Freien Demokraten haben im Deutschen Bundestag dazu bereits im Februar (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926536.pdf) zusätzliche Indikatoren vorgeschlagen, u.a. die Einbeziehung der Testkapazitäten und den Anteil der Positivbefunde, die Belastung des Gesundheitswesens und den Impffortschritt. Mit diesem Bündel an Indikatoren und bei deutlich mehr Tests symptomfreier Personen könnte das regionale Infektionsgeschehen erheblich besser beurteilt werden.
3. Dem Gesetz fehlt eine gesetzliche Klarstellung im Hinblick auf Geimpfte im Infektionsschutzgesetz. Es gibt mittlerweile überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse, denen zufolge Personen mit vollem Impfschutz mit großer Wahrscheinlichkeit SARS-CoV-2 nicht mehr übertragen können. Dies hat auch das Robert Koch-Institut in seinem Bericht an die Ministerpräsidentenkonferenz Ende März gewürdigt. Deshalb dürfen geimpfte Personen grundsätzlich nur mehr von jenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz betroffen sein, die zwingend erforderlich sind. Begründete Ausnahmen sind nur bei leichten Freiheitseinschränkungen wie einer Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln denkbar. Inzwischen sind in Deutschland rund fünf Millionen Personen vollständig geimpft und es werden täglich mehr. Der Gesetzgeber darf diese Frage deshalb nicht länger ignorieren.
4. Die im Entwurf enthaltene Verordnungsermächtigung an die Bundesregierung ist zu weitgehend und nicht hinreichend bestimmt. Die Regierung soll per Verordnung und ohne weitere Befassung des Parlaments von den Regelungen, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat, in jede Richtung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 abweichen können. Weitere bundeseinheitliche Grundrechtseinschränkungen dürfen aus Sicht der Freien Demokraten aber nicht ohne eine Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen. Wichtige Einzelfragen, wie der Umgang mit Geimpften, sollten zudem gesetzlich geregelt werden.
5. Die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Wissenschaftliche Untersuchungen wie die Oxford-Studie u. a. von Jan Brauner (https://science.sciencemag.org/content/371/6531/eabd9338.full) oder die Berliner MODUS-COVID-Mobilitätsstudie u. a. von Kai Nagel (http://docs.dpaq.de/17481-nagel2021-03-19_modus-covid_bericht.pdf) zeigen, wie gering der Beitrag nächtlicher Ausgangssperren in einem Gesamtpaket von Maßnahmen ist. Auch mehrere Gerichte haben Ausgangssperren bereits aufgehoben. Dabei hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erst vor wenigen Tagen insbesondere bereits das Argument der vorliegenden Gesetzesbegründung zurückgewiesen, wonach nächtliche Ausgangssperren vor allem der Durchsetzung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen dienen. Das Gericht weist darauf hin, dass es Aufgabe des Staates ist, Regelungen zunächst selbst mit allen zumutbaren Mitteln durchzusetzen.
6. Schließlich ist es bedauerlich, dass sich die Bundesregierung nicht stärker an den Verordnungen der Bundesländer orientiert hat. Die Verordnungen der Länder sind im vergangenen Jahr unzählige Male überarbeitet worden. Dabei haben sich erheblich differenziertere und praxistauglichere Regelungen herausgebildet, als sie der Entwurf enthält. Dieser wirft durch seine vermeintlich einfachen und klaren Regelungen erhebliche, aber vermeidbare Auslegungsprobleme und Unwuchten auf. So fehlt es zum Beispiel an einer Regelung, die Kleinkinder oder Personen mit einer medizinischen Indikation vom Tragen der FFP2-Maske im ÖPNV ausnimmt. Ebenso ist keine Regelung vorgesehen, die eindeutig bestimmt, dass Handwerkerinnen und Handwerker weiterhin in einem Großmarkt ihr Material einkaufen können, um arbeitsfähig zu bleiben.
Das Gesetz war in der abschließenden Fassung für uns Freien Demokraten nicht zustimmungsfähig. Insbesondere nach der gescheiterten „Osterruhe“ hätten wir nur einem sorgfältig vorbereitet Vorhaben zustimmen können, welches verfassungskonform und verhältnismäßig ist. Wir haben diesbezüglich noch bis in die letzte Sitzung mit unserem Entschließungsantrag und mehreren Änderungsanträgen versucht, Verbesserung am Gesetzestext zu erreichen. Hier gelangen Sie zu unseren Anträgen:
Entschließungsantrag zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928761.pdf
Änderungsantrag: 7-Tage-Inzidenzen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928755.pdf
Änderungsantrag: Modellprojekten:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928756.pdf
Änderungsantrag: Ausgangssperren:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928753.pdf
Änderungsantrag: Verordnungsermächtigung:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928757.pdf
Änderungsantrag: Testkonzept Handel:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928754.pdf
Änderungsantrag: Geimpfte oder nach Erkrankung immunisierte Personen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928752.pdf
Seien Sie bitte gewiss, dass wir Freien Demokraten die aktuelle Pandemielage sehr ernst nehmen. Gerade deshalb sind uns verfassungskonforme und wirkungsvolle Gesetze sehr wichtig. Denn wir können uns in der gegenwärtigen Lage keine Gesetze leisten, die im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen und deshalb wieder aufgehoben werden müssen oder die freiheitseinschränkende Maßnahmen vorsehen, welche in keinem Verhältnis zu ihrer Wirkung stehen. Wir werden uns daher weiterhin für konstruktive und verhältnismäßige Pandemiepolitik einsetzen, die darauf bedacht ist, die aktuellen Einschränkungen schnellstmöglich zu überwinden.
Für die weitere Zeit wünsche ich Ihnen alles Gute und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober MdB
Sozialpolitischer Sprecher
der FDP-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin