Nun, der Bürgermeister antwortete auf diese Anfrage. Aber wie so oft versteckt er sich hinter irgendwelchen Verordnungen oder Rücken anderer. Und mit seinem "herzlichen" übertreibt er wohl etwas. 😉 Absicht?
Die Antwort des Bürgermeisters Rubner
Sehr geehrter Herr Fuchs,
herzlichen Dank für die Mail.
Ich verstehe grundsätzlich die Bedenken und kann diese nachvollziehen. Jedoch darf ich aufgrund der Rechtslage keine Testung anordnen, sondern nur empfehlen.
Aussagen des SSG im Tagesbrief vom 22.11.2021 dazu:
"Wegen der abschließenden Regelung in der SächsCoronaNotVO sehen wir keine Rechtsgrundlage, im Rahmen des Hausrechts und der Ordnungsgewalt des Bürgermeisters auch von Geimpften und Genesenen einen Test für die Teilnahme zur Gremiensitzung zu verlangen. Diesen Personen kann eine Testmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, deren Inanspruchnahme ist für Geimpfte und Genesene jedoch freiwillig. Jedenfalls darf keiner geimpften oder genesenen Person der Zugang zur Gremiensitzung verwehrt werden, wenn diese diesen Status nachweist, jedoch nicht zur zusätzlichen Vornahme eines Tests bereit ist."
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rubner
Bürgermeister
Nachfrage von Udo Fuchs
Diese ausweichende Antwort konnte nicht so stehen gelassen werden. Deshalb fragte der Stadtrat Udo Fuchs nach:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich mich damit nicht zufrieden geben.
Der SSG ist ein Verein, dessen Aussagen keinerlei Rechtsgrundlagen oder Weisungsbefugnisse besitzen. Er kann seine Meinung äußern.
Er kann Empfehlungen geben, aber er kann keinem Bürgermeister sein Hausrecht und seine Ordnungsgewalt absprechen.
Es ist und bleibt nur ein Verein.
Natürlich könnten Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und von allen Teilnehmern einen Test einfordern.
Es ist natürlich auch Ihr gutes Recht dies nicht zu tun. Aber es ist keinesfalls Ihr Recht mich als ungeimpften Mandatsträger von Gremiensitzungen auszuschließen. Auch ich werde mich somit, wie Andere nicht testen lassen.
Trotzdem darf ich nicht von diesen Sitzungen ausgeschlossen werden.
Ihre Aufgabe muss sein, für ungeimpfte Gemeindräte die Teilnahme, Stimmabgabe und Redebeiträge zu ermöglichen.
Im Notfall eben unter Einhaltung besonderer Vorkehrungen. Z.B. Im Bundes- und im Landtag sitzen diese Mandatsträger auf den Tribünen.
Im Foyer der Musikhalle würde sich z.B. ein Platz im Bereich der Garderobe, hinter dem Tresen anbieten. Nur so als Vorschlag.
Aber vielleicht haben Sie eine bessere Idee.
Geimpfte Mandatsträger haben von Ungeimpften ja nichts zu befürchten, da sie durch die Impfung(en) geschützt sind.
Ich würde mich freuen, wenn dies mein letztes Schreiben in dieser Angelegenheit wäre.
Im Vertrauen, dass Sie eine, für alle Beteiligten akzeptable Lösung finden und mich entsprechend rechtzeitig informieren verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Udo Fuchs
Stadtrat
Die ursprüngliche Anfrage
Der Stadtrat Udo Fuchs (AfD) fragte beim Bürgermeister folgendes an und bekam keine Antwort.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Einladungen zur Sitzung des "Technischer Ausschuss" sowie zur Stadtratssitzung habe ich erhalten.
Dort wurde auf die Einhaltung der Hygieneregeln hingewiesen. Nicht jedoch auf die 3 G Regel.
Wie der Presse zu entnehmen ist, gilt die 3 G Regel und ist Bedingung zur Teilnahme. Unter diesen Umständen werde ich von der Teilnahme an den Sitzungen zwangsläufig ausgeschlossen.
Begründung:
Da mit der 3 G Regel nur Ungeimpfte getestet werden, besteht für diese Personen die Gefahr von ungetesteten Geimpften infiziert zu werden.
Meine Bitte an Sie als verantwortlichen Bürgermeister: Führen Sie eine 1 G Regel durch, bei der alle Teilnehmer, ganz gleich ob geimpft oder ungeimpft sich einem Test unmittelbar vor Beginn der Sitzungen
unterziehen müssen.
Wenn alle Tests negativ sind, ist auch niemand gefährdet sich zu infizieren.
Mit der 3 G Regel kann durchaus eine geimpfte, ungetestete Person infiziert sein und einen getesteten Ungeimpften anstecken. Schließlich ist erwiesen, dass sowohl Geimpfte wie auch Ungeimpfte sich infizieren und das "Virus" weiter verbreiten können.
Deshalb noch einmal meine Bitte : Schützen Sie durch geeignete Maßnahmen alle Bürger, nicht nur eine bestimmte Gruppe. Die 3 G Regel dient nur zur Spaltung der Gesellschaft und ist, was das Infektionsrisiko angeht, höchst brisant.
In Erwartung einer Antwort, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Udo Fuchs
