Am Donnerstag fand im parlamentarischen Gesundheitsausschuß Österreichs ein Expertenhearing zur Impfpflicht statt. Das sind die Statements von Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser zum Nachhören. Strasser sagt klar: Es gibt aus medizinischer, wissenschaftlicher Sicht keine Empfehlung für eine Impfpflicht.
Anhörung Teil 1
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenAnhörung Teil 2
Hier gibt es das zweite Statement von Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser mit dem Themenschwerpunkt Nebenwirkungen und Spätfolgen zum Nachhören.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenAnhörung Teil 3
Hier gibt es das dritte Statement von Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser zum Nachhören. Fakt ist: Die Impfung wirkt nicht gut genug und wird die Pandemie definitiv nicht beenden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenNun, der Mann ist ein Impfbefürworter und trotzdem ist seine Kritik enorm. Verwundern kann mich nur, daß die Videos auf Youtube noch zu sehen sind. Allein diese Aussagen von Strasser müssen bei jedem Menschen, der einen IQ größer 80 hat, alle Alarmglocken läuten.
Und ich stimme dem Mann bei einigen Aussagen überhaupt nicht zu...
Haftungsfragen
Pfizer und Moderna haben kürzlich parallel zueinander die CFO‘s, also die Finanzchefs, ausgetauscht. In der Presse ist zu lesen, das habe im einen Fall mit dem Alter, im anderen Fall damit zu tun, daß es nun um die Investitionen angesichts der gestiegenen Einnahmen durch die mRNA-Substanzen ginge.
Und vielleicht geht es auch noch um anderes. Nicht unbedingt BioNTech, wo man - wie in den Schlagzeilen gerade zu lesen, an die Sicherheit ihres eigenen Produkts nicht glaubt.
In ihrem US-Investorenreport schreiben sie seit Jahren, daß ihre Produkte mit unkalkulierbaren (auch finanziell unkalkulierbaren) Risiken verbunden seien, einfach auch, um sich vor der Haftung der Aktionäre und der Aufsicht etc. abzusichern. Der Rechtsanwalt Holger Fischer hatte das vor langer Zeit bereits auf seinem Telegramkanal anhand der Originaldokumente berichtet. Dieser Kanal ist im übrigen sehr zu empfehlen!
Wenn es aber tatsächlich zu Schadenersatzforderungen etwa von Impfgeschädigten käme: Wie reagiert ein in Anspruch genommenes Unternehmen darauf: Bildet es Rückstellungen für den Ausgleich der Schadenersatzforderungen, oder reinvestiert es den Gewinn? Ersteres scheint nicht zu geschehen und wäre ja auch nach außen eine Botschaft, die man vermeiden wollte, solange wie möglich.
Comirnaty: Offengelegte Unterlagen
Hier: Studie zur Verteilung der mRNA im Gewebe
Am 1.3.2022 wurde u.a. die Unterlage über die Studie „A Tissue Distribution Study of a [3H]-Labelled Lipid Nanoparticle-mRNA Formulation Containing ALC-0315 and ALC-0159 Following Intramuscular Administration in Wistar Han Rats (https://phmpt.org/wp-content/uploads/2022/03/125742_S1_M4_4223_185350.pdf)” (Eine Studie zur Verteilung einer [3H]-markierten Lipid-Nanopartikel-mRNA-Formulierung mit ALC-0315 und ALC-0159 nach intramuskulärer Verabreichung bei Wistar Han Ratten im Gewebe) offengelegt. 3H, auch Tritium genannt, ist ein radioaktiver Betastrahler.
Diese Studie wurde wie folgt durchgeführt:
Wistar-Han-Ratten (21 männliche und 21 weibliche) erhielten jeweils eine intramuskuläre Einzeldosis von [3H]-08-A01-C01 bei einer Ziel-mRNA-Gesamtdosis von 50 μg/Tier (1,29 mg/tierisches Gesamtlipid) Dosis). Blut- und Gewebeproben wurden 15 Minuten, 1, 2, 4, 8, 24 und 48 Stunden nach der Dosis entnommen (drei Tiere je Geschlecht je Zeitpunkt).
Ergebnis:
In den meisten Geweben, nicht nur an der Injektionsstelle, wurden Radioaktivitätswerte festgestellt, beispielsweise im Gewebe von Herz, Gehirn, Prostata, Nieren, Blase, Lymphknoten, Dünndarm, Rückenmark.
Im Plasma wurden die höchsten Konzentrationen 1-4 Stunden nach der Verabreichung beobachtet.
Über 48 Stunden verteilte sich die Radioaktivität hauptsächlich auf Leber, Nebennieren, Milz und Eierstöcke. Dabei waren die Werte in diesen Geweben kontinuierlich bis zum letzten Messzeitpunkt 48 Stunden nach Verabreichung angestiegen. Was nach diesem Messzeitpunkt passiert, ob die Werte weiter ansteigen oder abfallen, ist mangels weiterer Messung unbekannt.
Schlußfolgerung:
Daß die mRNA nicht an der Injektionsstelle verbleibt, war schon bei Einreichung der Zulassungsunterlagen bekannt. Wie sich aus dem Beurteilungsbericht der EMA zu Comirnaty (https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf) vom Februar 2021, S. 47 ergibt, war der EMA diese Studie ebenfalls vorgelegt worden. Trotz der daraus ersichtlichen Verteilung in zahlreichen Organen, sah die EMA keine Veranlassung für weitere Klärung.
Das ist bewußt herbeigeführte Körperverletzung durch alle Beteiligten, bis hin zu vorsätzlichem oder zumindest billigend in Kauf genommenem Totschlag bei an der Spritzerei Verstorbenen!





