5. April 2022

Offener Brief an alle Mitglieder des deutschen Bundestages (MdB)

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Offener Brief an alle MdB  

04.04.2022

Betreff: Zwangsimpfung ist strafbar; Totschlag nach §212 StGB   

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,  

Mein Name ist Michael Sieber, ich bin selbstständiger Handwerksmeister aus Markneukirchen.  

Sie sollen in Kürze über die Einführung einer sogenannten „Impfpflicht“, in verschiedenen Ausführungen, abstimmen. Die entsprechenden Nummern der dazugehörenden Drucksachen dürften Ihnen bekannt sein, daher erspare ich mir deren Aufzählung. Sollten Sie, gesetzeskonformerweise, mit „NEIN“ stimmen wollen, brauchen Sie diesen Ausführungen nicht weiter zu folgen. Dieses Schreiben richtet sich an jene Abgeordneten, welche beabsichtigen, für eine Impfpflicht abstimmen zu wollen.

Als Erstes möchte ich klarstellen, dass es sich hier nicht um eine Pflicht sondern um einen ImpfZWANG handeln würde, sollte eines dieser Machwerke beschlossen werden. Das Wort Pflicht stammt aus vertragsrechtlichem Vokabular welche Rechte und Pflichten der Vertragspartner regelt. Durch die geplante Androhung von Bußgeldern und anderen Zwangsmaßnahmen wird mittelbarer Zwang ausgeübt. Es handelt sich daher um eine geplante Zwangsimpfung.

Wenn ich dann zurückschaue und mir den lügengepflasterten Weg von „…es wird keine Impfpflicht geben…“ bis zu dieser Gesetzesinitiative ansehe, habe ich den Verdacht und die Befürchtung, dass der unmittelbare Impfzwang (Injektion unter körperlicher Gewalt), für den Fall, dass dieses Machwerk zum Gesetz erhoben wird, nur eine Frage der Zeit sein wird.

Ich könnte Ihnen jetzt seitenweise Fakten auflisten, beispielsweise über Statistiken, welche keine Übersterblichkeit in der schlimmsten Pandemie aller Zeiten hergeben (DESTATIS), dafür eine Übersterblichkeit ab Beginn der Impfungen, in exakter Deckung der Kurve zur Impfkampagne. Ich könnte sie fragen, warum nach 2 Jahren immer noch nicht exakt unterschieden werden kann, zwischen an und mit Covid verstorbenen Menschen.

Haben Sie übrigens gewusst, dass in Deutschland ca. 30% der Menschen an und mit Fußpilz versterben?

Ich könnte Sie auch fragen, ob ein Zusammenhang bestehen könnte zwischen dem Abbau von Intensivbetten und entsprechenden finanziellen Anreizen. Ich könnte Sie auch aufmerksam machen, auf die Tatsache, dass die entsprechenden Impfstoffe gar keine Impfstoffe sind, sondern gentherapeutische Injektionen, welche keine Infektionen verhindern und auch keine sterile Immunität herstellen und warum „Impfdurchbruch“ das neue Wort für „komplette Untauglichkeit“ ist.

Und JA, all das ist ausreichend nachgewiesen und belegt, allerdings nicht in Ihrer „Blase“ sondern nur in unserer. Ich würde Sie auch gerne über die Impfstoffstudien informieren, dass die Placebo-Gruppe fast komplett ebenfalls geimpft wurde und dass die Bedingungen für die bedingten Zulassungen z.T. immer noch ausstehend sind. Der Nürnberger Kodex wäre auch einer Erwähnung wert.

Aber all das mache ich jetzt nicht. Es hat Sie die letzten beiden Jahre nicht interessiert und ich befürchte, es interessiert Sie heute genauso wenig (oder nicht). Es mag auch sein, dass manch einer von ihnen die Zusammenhänge einfach nicht versteht.  

Ich möchte Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, von welchem ich sicher bin, dass er Sie interessiert. Er betrifft nämlich Ihre höchstpersönliche Zukunft.

Wer von Ihnen für die Zwangsimpfung abstimmt, begeht vorsätzlich Totschlag und riskiert eine Gefängnisstrafe §212 StGB nicht unter 5 Jahren!

Der spinnt, der schwurbelt…werden einige von ihnen jetzt denken - Ist das tatsächlich so?

Lt. offizieller Zählweise (in allen offiziellen Datenbanken z.B.  PEI, EMA, Vaers) sind seit Beginn der Impfkampagne Menschen durch die sogenannte Impfung zu Tode gekommen. Über 2.200 Verdachtsfälle in Deutschland gibt das PEI bis Februar 2022 an. Schätzungen über Dunkelziffern gehen je nach Experten bis in 6-stellige Bereiche. Über diese Verdachtsfälle wird noch zu entscheiden sein.

All diese Zahlen interessieren jetzt gerade für diesen Vorwurf des Totschlags nach §212 StGB  nicht. Entscheidend sind hier die unbestrittenen Fälle von Toten ursächlich durch die sogenannte Corona Schutzimpfung. Ende 2021 waren es 85. Es kommt hier nicht darauf an, ob es im Vergleich zur Gesamtzahl der Impfdosen wenige oder viele sind. Im Falle einer beschlossenen Zwangsimpfung sind automatisch statistisch weitere Tote zu erwarten. Somit beschließt der Gesetzgeber, also Sie, Todesurteile über Menschen.

Der Staat tötet mit einer Zwangsimpfung vorsätzlich Menschen. Es spielt dabei keine Rolle, dass die jeweilige Einzelperson noch nicht feststeht. Bei den Menschen, welche sich gegen ihren Willen zwangsimpfen lassen müssen, die jedoch nicht den Tod erleiden müssen, handelt es sich um versuchte Tötung. Die Menge der Fälle können Sie sich jetzt selbst hochmultiplizieren.

Welche gesetzliche Grundlage soll diese Vorgehensweise rechtfertigen?

Insofern Sie hier einwenden, dass dadurch Menschenleben gerettet würden, steht diesem Argument folgendes entgegen.

  1. Der Fremdschutz der sogenannten Corona-Schutzimpfungen ist bis dato nicht nachgewiesen, im Gegenteil, die Zahl der Impfdurchbrüche und Fremdansteckungen „Geimpfter“ ist stetig steigend.
  2. Das nach-wie-vor Fehlen der statistischen Trennung von an-und-mit-Corona Gestorbenen, sowie die Untauglichkeit der PCR-Tests lassen automatisch keine belastbaren Basis-Zahlen zu.
  3. Das Abmildern des Krankheitsverlaufes ist nicht nachgewiesen, außerdem besitzt in unserer Gesellschaft jeder das Recht auf Eigengefährdung, selbst auf die Gefahr des Todes hin.
  4. Das Eintauschen von Leben gegen Leben durch staatliches Intervenieren widerspricht dem Recht auf Leben, der Menschenwürde und steht dem Staat nicht zu (BVerfG-15.2.2006-1BvR357/05).

In der Rechtsphilosophie wurden derlei Situationen (Leben-gegen-Leben-Tausch) mehrfach in Gedankenexperimenten (Trolley-Problem, Organ-Harvest-Fall, Fat-Man-Variante u.a.) diskutiert.

Die Ergebnisse gehen jedoch nicht über Meinungen hinaus und sind für eine juristische Bewertung untauglich. Erschwerend zum Vorwurf des Totschlags käme ihre besondere Verantwortung durch Ihre im Grundgesetz festgeschriebene Bindung an Recht und Gesetz (Art.20/3GG). Etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe stehen Ihnen auch nicht zur Seite.

Für Notwehr (§32StGB) und Notstand, rechtfertigend und entschuldigend (§§34,35StGB) fehlen die Vorrausetzungen, ebenfalls gilt  das „Ultima Ratio Prinzip“, d.h. es kann sich nur darauf berufen werden, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Erschwerend kann hier noch argumentiert werden, dass die Abwägungszeit, im Gegenteil zu o.g. theoretischen Szenarien sicherlich ausreichend bemessen ist.

Ebenfalls der übergesetzliche Notstand bedingt, dass kein milderes Mittel eingesetzt werden kann. Auch hier muss auf o.g. Urteil des BVerfG verwiesen werden. Die anderen Gründe Menschen von Staates wegen zu töten (Flucht, Aufstand, Widerstand bei Festnahme, Vollstreckung eines Todesurteils usw.) nach EMRK, UN Zivilpakt, Vertrag von Lissabon kommen ebenfalls nicht in Betracht.

Der Straftatbestand des Totschlags wird vollendet mit dem nächsten ursächlich an der Zwangs-„Impfung“ verstorbenen Menschen, nach dem Gesetzesbeschluss und zwar mit Vorsatz. Wenn dieser Vorwurf nicht auszuräumen gelingt ist bereits das Einbringen der Gesetzesvorlage ein Straftatbestand, nämlich Anstiftung (§26StGB) zu o.g. Tatbeständen und bereits jetzt strafbar und wäre zu ahnden. Selbst schwere Nebenwirkungen mit eventuell bleibenden Schäden, natürlich in bedeutend höherer Anzahl als tödliche Nebenwirkungen, verstoßen gegen geltendes Recht (GG, EMRK, UN Zivilpakt, StGB usw.)

Die geplante Zwangsimpfung stellt somit einen potenziell tödlichen Angriff dar, dessen Abwehr u.U. Notwehrhandlungen rechtfertigen. Auch die dadurch eventuell entstehenden Schäden wären somit durch Sie zu verantworten.

Sollten Sie also an den Rechtsstaat, in dem wir formell leben, sowie geltendes Recht, speziell Menschenrechte, glauben, sollten Sie sich gesetzeskonform verhalten und mit „Nein“ stimmen.

Sollten Sie diesen offensichtlich rechtswidrigen Akt mit einer „Ja“ Stimme unterstützen, begründen Sie bitte die Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Hintergründen.

Andernfalls muss ich davon ausgehen, dass der Rechtsstaat für Sie nicht mehr gilt, bzw. dass Sie aktiv an der Errichtung einer (von verschiedenen „Verschwörungstheoretikern“ befürchteten und angekündigten) Diktatur beteiligt sind.

Ein paar persönliche Anmerkungen noch:

Wie ich bereits geschrieben habe, bin ich Handwerksmeister. Ich bin kein Jurist. Die von mir ausgeführten Darstellungen sind höchstwahrscheinlich weder vollständig, noch im Detail in „Juristensprache“ lückenlos formuliert. Dennoch bin ich in der Lage, die Grundproblematik zu verstehen. Schlimm genug, dass ich solche Ausführungen formulieren muss, wo die große Menge der Fachleute den Kopf einzieht.

Einige von Ihnen sind Juristen, einige haben einen anderen Bildungsweg hinter sich, einige haben keinen. Sie sollten in der Lage sein, diese Fakten zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Dieses Gesetz wäre das Ende aller höchstpersönlichen Menschenrechte, des Rechtsstaates und aller übriggebliebenen Demokratiereste. Beenden Sie diesen Wahnsinn. Die Zeit war für jeden lang genug, sich mit der Faktenlage auseinanderzusetzen. Sie (die Mehrheit von Ihnen) haben die letzten Jahre genug Schaden angerichtet.

Höchstvorsorglich entziehe ich Ihnen hiermit den Auftrag und die Legitimation jegliche Entscheidungen, meine höchstpersönlichen Grundrechte, insbesondere meinen Körper und meine Körperfunktionen betreffend, über meinen Kopf hinweg zu treffen, gegen meinen Willen zu entscheiden und diesbezügliche Gesetze zu verabschieden.

Verbriefte Grund- und Menschenrechte sind nicht verhandelbar und keine Verfügungsmasse der Politik. Und schon überhaupt nicht die, der mittlerweile unzähligen NGOs, welche auf undemokratischem Wege in Machtpositionen über sogenannte Public-Private-Partnerships gelangt sind. Einschlägige Milliardärsgestalten an deren Spitze oder dahinter inbegriffen.

Ich fordere Sie auf mir den Eingang dieses Schreibens zu quittieren.

In Verteidigung unserer Menschenrechte

Michael Sieber, Markneukirchen


So wird Politik im Wirtschaftsinteresse der großen Konzerne gemacht. Profit steht über Menschenleben. Und wir erinnern uns: Die Bayer AG ist eine der Nachfolgefirmen der IG Faben, die auch schon in Experimente an Menschen involviert war... hoffentlich erinnern sich die Bundestagsabgeordneten daran.

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stichworte

Bundestagsabgeordnete, Genozid, Michael Sieber, Totschlag, Zwangsimpfung


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