Ich hatte an die Stadtverwaltung eine Anfrage gestellt wegen der im Stadtgebiet herumliegenden virenverseuchten Masken. Darauf erhielt ich nun eine Antwort. Doch lies selbst. Meine Antwort auf die Posse folgte auf dem Fuße.
Antwort der Stadtverwaltung Markneukirchen
Sehr geehrter Herr Sieber,
bezugnehmend auf Ihrer Anfrage zur Beseitigung von Mund- Nasenbedeckungen/Masken teilen wir Ihnen
mit, dass diese in haushaltsübliche Restabfallbehälter entsorgt werden können. Es gibt hierzu keine
entsprechende Verordnungen, weder auf Landesebene noch auf Bundesebene. Der Restmüll aus den Restabfallbehältern wird verbrannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Bonneschky
Sachbearbeiterin
Verkehrsaufsicht
Stadtverwaltung Markneukirchen
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Tel.: 037422/ 41300
Fax: 037422/ 41399
www.markneukirchen.de
Konkretisierung der Anfrage
Sehr geehrte Frau Bonneschky,
ich bedanke mich für die Antwort, möchte aber auf ein paar Aspekte näher eingehen:
1. Keine meiner 6 Fragen an Sie wurden beantwortet. Bitte holen sie dies bis Ende kommender Woche
nach.
2. Die tatsächliche Antwort ist für mich in höchstem Maße unbefriedigend und kann so nicht
hingenommen werden. Zu Ihrer Erinnerung: Wir Bürger werden seit mittlerweile über einem Jahr
mit eben diesen Mund-Nasen-Bedeckungen drangsaliert.
Zuerst unwirksam, jetzt überall verpflichtend, zum Schutz vor Viren und zur Spaltung des Volkes gleichermaßen eingesetzt.
Eigentlich gibt es jetzt 2 Möglichkeiten. Entweder Ihre Antwort ist fachlich korrekt und rechtlich bindend, dann wäre das ganze Maskentheater ohne evidenzbasierte Grundlage. Die Folgen müssten juristisch aufgearbeitet werden und jeder der solche Zwänge verursacht hat, müsste zur Rechenschaft gezogen werden (Nötigung, Körperverletzung, Erpressung und die jeweiligen Beihilfevergehen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Variante 2 wäre folgende: Der Virus wäre gefährlich. Die entsprechenden Masken wären unter Umständen mit Viren verseucht. Dann wäre Ihre Antwort nicht nur nicht der Wahrheit entsprechend, sie wäre hochgefährlich. Ich könnte auf die Idee kommen die Masken anzufassen und der Verbreitung Beihilfe leisten. Abfälle mit infektiösem
Inhalt fallen unter den Abfallschlüssel AS 180103 „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus
infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden.“
Es handelt sich hierbei um Abfälle, die mit Erregern meldepflichtiger Krankheiten behaftet sind. Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) werden Erreger meldepflichtiger Krankheiten aufgeführt. Der Umgang mit solchen erregerinfizierten Stoffen ist u.a. geregelt in TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Die in dem Papier geforderte Fachkunde zum Umgang mit solchen Stoffen ist von Laien in jedem Fall nicht zu leisten. Bei dem Umfang der Pandemie und der verordneten Maßnahmen wären die entsprechenden Vorsichtmaßnahmen
gegebenenfalls noch zu potenzieren. Es handelt sich hier schließlich nicht um eine Grippe.
Sollte mangelnde Sachkunde der Grund Ihrer lapidaren Antwort gewesen sein möchte ich Sie bitten die
Problematik mit entsprechend kompetenter Stelle (Gesundheitsamt/LRA oder auch mit der sächsischen
Staatskanzlei, welche ja beim Überfluten der Menschheit mit neuen Verordnungen und vor allem
Bußgeldern regelmäßig den vollen Überblick beweist) abzustimmen.
Das Nichtvorhandensein einer entsprechenden Verordnung kann ja wohl unmöglich zum Negieren eines
Problems in dieser Größenordnung berechtigen.
Bis zu einer Neubewertung der Situation werde ich versuchen, beim Auffinden evtl. kontaminierten Biomülls
über den Notruf die entsprechende Hilfe zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sieber

Die Antwort aus dem Rathaus ist an Unfähigkeit kaum zu überbieten.
Desto besser die fundierte und mit Sachkenntnis geführte Antwort, sehr sehr gut !
Die Reaktion der Behörde, sollte eine erfolgen, dürfte sehr interessant werden.