Der Stadtrat Udo Fuchs (AfD) fragte beim Bürgermeister folgendes an und bekam keine Antwort.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Einladungen zur Sitzung des "Technischer Ausschuss" sowie zur Stadtratssitzung habe ich erhalten.
Dort wurde auf die Einhaltung der Hygieneregeln hingewiesen. Nicht jedoch auf die 3 G Regel.
Wie der Presse zu entnehmen ist, gilt die 3 G Regel und ist Bedingung zur Teilnahme. Unter diesen Umständen werde ich von der Teilnahme an den Sitzungen zwangsläufig ausgeschlossen.
Begründung:
Da mit der 3 G Regel nur Ungeimpfte getestet werden, besteht für diese Personen die Gefahr von ungetesteten Geimpften infiziert zu werden.
Meine Bitte an Sie als verantwortlichen Bürgermeister: Führen Sie eine 1 G Regel durch, bei der alle Teilnehmer, ganz gleich ob geimpft oder ungeimpft sich einem Test unmittelbar vor Beginn der Sitzungen
unterziehen müssen.
Wenn alle Tests negativ sind, ist auch niemand gefährdet sich zu infizieren.
Mit der 3 G Regel kann durchaus eine geimpfte, ungetestete Person infiziert sein und einen getesteten Ungeimpften anstecken. Schließlich ist erwiesen, dass sowohl Geimpfte wie auch Ungeimpfte sich infizieren und das "Virus" weiter verbreiten können.
Deshalb noch einmal meine Bitte : Schützen Sie durch geeignete Maßnahmen alle Bürger, nicht nur eine bestimmte Gruppe. Die 3 G Regel dient nur zur Spaltung der Gesellschaft und ist, was das Infektionsrisiko angeht, höchst brisant.
In Erwartung einer Antwort, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Udo Fuchs

Ähnliches gilt ja auch für die Sitzungen der Ortschaftsräte. Diese sind laut sächsischer Gemeindeordnung, mit Einschränkungen, öffentlich abzuhalten. Zugleich werden sie aber durch die Regelungen unterbunden. Gilt nun die „Sächsische Gemeindeordnung“ oder gilt sie nicht? Welches Gesetz oder welche Verordnung darf die „Sächsische Gemeindeordnung“ eigentlich außer Kraft setzen?
Alles was derzeit von der Exekutive beschlossen wird ist grundgesetzwidrig. Alle die daran beteiligt sind, verletzen ihren Eide, die sie auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geleistet haben. Recht und Gesetz werden mit Füßen getreten!