Die richtige Inzidenz im Vogtlandkreis
Es gibt aktuell zwei Zahlen. Die des Landratsamtes: 332,7 und die richtige: 66,4.
Hier kannst Du nachvollziehen, welches die richtige Zahl ist. In diesem Video erläutert Bernhard Lange, wie Du auch die unten verlinkte Übersicht für das Vogtland interpretieren kannst. Laß Dich also nicht von dem konkret besprochenem Landkreis Reutlingen täuschen. Du brauchst Dir bloß das verlinkte PDF anzusehen.
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Weitere InformationenWarum falsche Zahlen?
Warum werden also von den Verantwortlichen im Vogtlandkreis falsche Zahlen herausgegeben?
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder sie lügen bewußt oder sie sind zu dumm. Im letzteren Falle müßten wir diese ganzen Leute, die hier nicht rechnen können, nur Angst und Panik verbreiten und die Grundrechte abschaffen wollen, einfach fristlos entlassen. Ohne Abfindung und Pensionsanspruch!
Oder sie tun es bewußt, dann werden sich diese Leute wohl irgendwann vor einem ordentlichen Gericht wiederfinden, ggs. bei einem Nürnberg 2.0. Die Liste der Straftatbestände wird sehr lang sein. Und dann gibt es auch fristlose Entlassung und Streichung der Pensionsansprüche oben drauf.
Für den Vogtlandkreis wird derzeit eine Inzidenz von 332,7 angezeigt. Also Ausgangssperren in Sicht, wie sie noch nicht einmal in der DDR und im Dritten Reich in Friedenszeiten angesagt waren.
Nur ist diese Zahl völlig falsch!!! Die aktuelle Inzidenz beträgt 66,4. Ganz abgesehen davon, daß diese Inzidenz an sich schon ein völlig schwachsinniger Wert ist, der wohl nur dazu dienen soll, uns in den neuen Totalitarismus = Transhumanismus zu bringen.
1933 wurde eine "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" erlassen. 2020 ein "Bevölkerungsschutzgesetz", das nun wesentlich verschärft werden soll.
Das ist das was ist! Unter dem Deckmantel des Schutzes der Bevölkerung werden ganz andere Ziele verfolgt!
Im Grundgesetz steht
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das Verhängen von Ausgangssperren - noch dazu durch bundesweit gefälschte Zahlen - ist m.E. wohl das i-Tüpfelchen auf dem Staatsstreich, der hier seit Jahren vorbereitet und durchgeführt wird.

[…] gibt aktuell zwei Zahlen. Die des Landratsamtes: 332,7 und die richtige: 66,4. Gestern habe ich schon […]