Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex 1947
Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“
- Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden;
sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann. - Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
- Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
- Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
- Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
- Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
- Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
- Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
- Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
- Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Quelle: Wikipedia
Wegen medizinischen Experimenten an Kriegsgefangenen und Kranken (Euthanasie-Programm) wurden 1946/47 7 Todesurteile und viele langjährige Freiheitsstrafen in Nürnberg verhängt.
Im Zusammenhang mit Corona ist anzumerken, daß alle Impfstoffe, die derzeit eingesetzt werden, nur eine bedingte Zulassung haben (Notfallzulassung), Tierversuche wurden abgebrochen. Eine endgültige Zulassung kann erst erteilt werden, wenn ausreichend Versuche gemacht wurden. Deshalb haben die Impflinge den Status als Proband, also Teilnehmer an einem Versuch.
Aus meiner Sicht werden ALLE 10 Punkte des Nürneberger Kodex verletzt. Das muß und wird für die beteiligten und verantwortlich Handelnden Konsequenzen haben!
Und jetzt wollen die Transhumanisten und ihre Handlanger in der Politik an die Kinder ran, die überhaupt keine Impfung benötigen.

[…] kein neuer Reichsparteitag, sondern ein Prozeß. Und hoffentlich diesmal mit mehr Verurteilten als damals, als die Kriegsverbrecher und die […]
[…] dort ein Impfzentrum vorfinden. Sie befördern damit ein Genexperiment an Kindern, daß durch den Nürnberger Kodex unter strengster Ahndung durch das Völkerstrafrecht steht.Daß das möglich wurde, daß sich […]
[…] Satanisch!Wer da mitmacht, egal auf welcher Ebene beteiligt sich an Experimenten, die nach dem Nürnberger Kodex verboten sind, und gehört vor ein Tribunal Nürnberg […]