20. März 2022

Impfpflicht unvereinbar mit Grundgesetz und Völkerrecht

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Seit nunmehr 2 Jahren werden wir von einem Konglomerat aus Eigentümern der Pharmakonzerne und Medien, Transhumanisten, Eugenikern, Geheimgesellschaften und ihren Marionetten in Politik, Medien und Exekutive bis auf die unterste Ebene der Gesellschaft mit einer nicht vorhandenen Pandemie belästigt, unser Leben schwer beinträchtigt, bei vielen Menschen Gesundheit und Leben gefährdet oder genommen und die wirtschaftliche Existenz zerstört.

Ziel dieser konzertierten, klar und deutlich erkennbar seit langem geplanten Aktion ist die Dauerspritze, mit der die Menschheit reduziert und der Rest zum willenlosen Cyborg gemacht werden soll. Jeder Mensch kann sich die Fakten öffentlich ansehen. Natürlich nicht im Lügen-TV, nicht in den Mainstream-Zeitungen.

Jetzt schicken sich Parlamentarier des Bundestages, überwiegende eine Füllmasse aus bösgläubigen, korrupten oder dummen Leuten an, dieses Ziel ins Gesetz zu gießen. Ich habe bereits meine Ansicht dazu den BT-Abgeordneten kundgetan und diskutiere gern mit jedem dieser Leute die Fakten.

Ich stehe mit meiner Ansicht nicht alleine da und veröffentliche hier eine Stellungnahme des KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

Stellungnahme
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

17. März 2022
zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen
in Berlin am 21. März 2022, 10:00 bis 13:00 Uhr
zum Thema „Impfpflicht“

a) Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG), BT-Drucksache 20/899,

b) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, BT-Drucksache 20/954,

c) Antrag „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“, BT-Drucksache 20/978,

d) Antrag „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus”, BT-Drucksache 20/516,

e) Antrag „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen”, BT-Drucksache 20/680

***

Unvereinbarkeit der Impfpflicht mit den COVID-19-Impfstoffen mit dem Grundgesetz sowie mit bindendem Völkerrecht

Die Stellungnahme zeigt auf, dass die in den oben genannten Gesetzentwürfen bzw. in dem Antrag geplante Impfpflicht – sei es eine allgemeine oder eine auf Vorrat oder beschränkt auf bestimmte Altersgruppen – mit dem Grundgesetz und bindendem Völkerrecht nicht vereinbar ist. Bei dem festzustellenden Verstoß gegen des Grundgesetz wird der Schwerpunkt der Darstellung auf eine bislang wenig beachtete Problematik gelegt, nämlich auf den Umstand, dass der Staat mit einer Impfpflicht vorsätzlich Menschen tötet – wenn auch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Impfungen in geringer Zahl. Dies ist mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar (I.). Im völkerrechtlichen Bereich werden Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aufgezeigt (II.).

I. Verstoß gegen das Grundgesetz

1. Verstoß gegen das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG

Die Impfung verursacht unvermeidbar als Nebenwirkung auch den Tod von Menschen. Todesfälle sind mittlerweile zahlreich erfasst.1 Weitere Verdachtsmeldungen sind in ihrer Anzahl alarmierend. So verzeichnet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in seinem Sicherheitsbericht vom 7.2.2022 bis zum 31.12.2021 die Anzahl von 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung.2 Kürzlich hat auch das
Bundesverfassungsgericht diesen Umstand in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht anerkannt.3 Da von einer Impfpflicht Millionen von Menschen betroffen wären, die ausschließlich aufgrund der staatlichen Anordnung diesen medizinischen Eingriff an sich erdulden müssten, steht fest, dass allein wegen dieser Verpflichtung unter ihnen Todesfälle zu beklagen wären.

Aus rechtlicher Sicht auf den Punkt gebracht: Mit der Anordnung der Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen.

Juristisch ist es dabei ohne Bedeutung, dass zum Zeitpunkt der Anordnung noch nicht feststeht, wer als individualisierte Person hiervon betroffen sein wird. Im Übrigen – in Bezug auf die ungleich größere Gruppe der allermeisten Menschen, die eine derartige Nebenwirkung nicht erleiden – handelt es sich um eine versuchte Tötung; denn es liegt zumindest Eventualvorsatz vor (dolus eventualis). Dieser ist dann gegeben, wenn der Handelnde den Tod eines Menschen – wenn auch fernliegend und unliebsam – für möglich hält, sich aber zur Erreichung eines anderen Zieles damit abfindet, indem er dennoch – hier in Form des Gesetzeserlasses – handelt.4 Hier sind die Todeseintritte sogar nicht nur möglich, sondern statistisch sicher.

Diese dogmatische Bewertung ist bis hierhin (auf der Ebene des Tatbestandes des Totschlages nach § 212 StGB) in der Rechtsprechung Konsens, vorausgesetzt es handelte sich bei dem Anordnenden um einen Menschen. Der Umstand, dass es sich um „den Gesetzgeber“ oder den hierfür stimmenden Parlamentsabgeordneten handelt, lässt deren Handeln wegen ihrer im Grundgesetz verankerten Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) in einem noch bedeutsameren Licht erscheinen.

Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob Tötungen von Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen. Diese grundlegende Fragestellung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz beantwortet. Hieraus ergibt sich, dass derartige Eingriffe mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.5

Mit diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit Waffengewalt abzuschießen.
Bundestag und Bundesregierung hatten in diesem Verfahren das Gesetz verteidigt. Die Bundesregierung vertrat dabei die Auffassung, der Staat erfülle mit dem Luftsicherheitsgesetz seine Schutzpflicht gegenüber dem Leben. Träten das Lebensrecht des einen und das Lebensrecht des anderen zueinander in Konflikt, sei es Aufgabe des
Gesetzgebers, Art und Umfang des Lebensschutzes zu bestimmen (sprich: gegebenenfalls auch über die Tötung von Menschen zu entscheiden). Die Bundesregierung vertrat die absurde Auffassung, die (unschuldigen) Insassen des von einem Abschuss betroffenen Flugzeuges würden in ihrer Menschenwürde geachtet.6 Konnte man diese Aussagen als Zeichen einer bedenklichen Erosion des Menschenwürdebegriffs verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht dem seinerzeit eine klare Absage erteilt und festgehalten:7

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Aus diesen Grundsätzen folgt, dass eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

Denn der bedeutsamste vom Gesetzgeber angeführte8 Zweck der Impfpflicht ist, andere Menschenleben zu schützen.9 Die Betroffenen aber werden in Bezug auf die Impfung als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere Menschen gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Hierdurch werden die betroffenen Menschen verdinglicht und zugleich entrechtlicht, indem über ihr Leben durch den Staat einseitig verfügt wird. Dabei macht es keinen Unterschied, wenn nur eine geringe Anzahl der von der Impfpflicht betroffenen Menschen im Ergebnis zu Tode kommt. Denn jeder einzelne von ihnen ist Träger des Grundrechts, welches ihm final genommen wird. ... weiterlesen

„Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“

Hans-Jürgen Papier


stichworte

Gesetz, KRiStA, Nürnberger Kodex, Recht, Totschlag


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