22. Februar 2021

Dipl.-Med. Andreas Lonitz bekommt erneut Post

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Der Sachgebietsleiter vom Amtsärztlichen Dienst, Dipl.-Med. Andreas Lonitz, hat erneut Post. Diesmal erfrage ich seine ausgebliebenen Antworten und wichtige Konkretisierungen. Und nein, ich halte ihn nicht von der Arbeit ab. Nach der Zahlen- und Faktenlage gab es keine Pandemie, gibt es keine Pandemie, sondern Tote und massiv Geschädigte durch die Impfungen. Das muß unterbunden werden!

Sehr geehrter Diplom-Mediziner Lonitz,

da Sie auf meine Mail nicht geantwortet haben, hier noch einmal der Wortlaut, Mails sind so schnell gelöscht. Und wir wollen ja wissen, um was es ging:

(Anm.: den Text meiner E-Mail lasse ich hier aus Platzgründen weg. Kannst Du hier nochmal nachlesen.)

Soweit zu meiner E-Mail, an deren Inhalt auch heute nichts zu ändern ist. Ich möchte sie allerdings anhand eines Statements der WHO ergänzen und vertiefen.

Vorab jedoch eine ganz einfache Feststellung. Diese Zahlenreihe sollte Ihnen bekannt sein:

2016

2017

2018

2019

2020

910.899

932.263

954.874

939.520

984.460

Es handelt sich um die Gesamtzahl der Sterbefälle in Deutschland. Eine Übersterblichkeit in 2020 ist kaum erkennbar. Und wenn man statistisch korrekt taggenau rechnet und den Alterungsfaktor berücksicht, ergibt sich sogar eine leiche Untersterblichkeit für 2020. Ich stelle Ihnen gern die genauen Berechnungen zur Verfügung.

Aus meiner Sicht bedeutet das im Klartext, daß es keine Pandemie gab und gibt. Sehen Sie das ebenfalls so?

Damit könnten wir zu einem normalen Leben zurückkehren. Ich vermute, das wird nicht erfolgen. Deshalb wird es weiter Gesetzesverletzungen wie Freiheitsberaubungen, Körperverletzung etc. geben, wofür wir natürlich für später festhalten wollen, wer persönlich verantwortlich zeichnet.

Dazu hier also meine ergänzenden Fragen:

Am 20. Januar dieses Jahres hat die WHO folgendes Statement zum PCR Test veröffentlicht:

“Description of the problem: WHO requests users to follow the instructions for use (IFU) when interpreting results for specimens tested using PCR methodology.
 
Users of IVDs must read and follow the IFU carefully to determine if manual adjustment of the PCR positivity threshold is recommended by the manufacturer.

WHO guidance Diagnostic testing for SARS-CoV-2
states that careful interpretation of weak positive results is needed (1). The cycle threshold (Ct) needed to detect virus is inversely proportional to the patient’s viral load. Where test results do not correspond with the clinical presentation, a new specimen should be taken and retested using the same or different NAT technology.

WHO reminds IVD users that disease prevalence alters the predictive value of test results; as disease prevalence decreases, the risk of false positive increases (2). This means that the probability that a person who has a positive result (SARS-CoV-2 detected) is truly infected with SARS-CoV-2 decreases as prevalence decreases, irrespective of the claimed specificity.

Most PCR assays are indicated as an aid for diagnosis, therefore, health care providers must consider any result in combination with timing of sampling, specimen type, assay specifics, clinical observations, patient history, confirmed status of any contacts, and epidemiological information.”

Die wesentlichen Punkte (hervorgehoben durch Fettdruck) sind also:

A) Der „Cycle Threshold Wert“ des Kit-Herstellers sollte beachte werden
B) Wiederholung des Tests bei unklarem klinischen Bild (also indirekt heißt das, die Interpretation des Befunds muß das durch einen Arzt erhobene klinische Bild einbeziehen)
C) Der Vorhersagewert (PPV positive predictive value) hängt von der Spezifität ab (und der Prävalenz) ab, das impliziert:
a. Die Spezifität muß mit hinreichender Genauigkeit bekannt sein. Die Herstellerangabe ist dazu nicht geeignet, da Kontaminationen und andere Fehlerquellen die Spezifität senken, diese muß also in jedem Labor regelmäßig ermittelt werden.
b. Die Ermittlung der Prävalenz setzt letzten Endes voraus, daß die falsch positiven Tests und andere Fehlerquellen berücksichtigt werden.
D) Bei der Diagnose sind das klinische Bild und andere Umstände unbedingt zu berücksichtigen. Also ist ein PCR Test für sich alleine keine nachgewiesene Infektion.

Alle Einschränkungen der Grundrechte, die auf der Basis des IFG verordnet werden, beruhen auf der Grundlage der nachgewiesenen Infektionen, Hospitalisierungen und Verstorbenen an oder mit Covid-19.

Sie stimmen sicher mit mir darin überein, daß entsprechend hohe Anforderungen an die Datenqualität dieser vom RKI veröffentlichten Zahlen gestellt werden müssen. Ihnen als Gesundheitsamtsmitarbeiter kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Aus diesem Anlaß bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen, wie Sie als das Gesundheitsamt in Ihrem Land- bzw. Stadtkreis dafür Sorge tragen, daß die für Sie zuständigen Labore alle Vorgaben bezüglich der Qualitätssicherung im Zusammenhang mit den PCR Tests auf SARS Covid-2 einhalten. Es ist Ihnen sicher bekannt, daß ein Inverkehrbringer von Waren oder ein Anbieter von Dienstleistungen (also z.B. Ihr Gesundheitsamt) die unmittelbare Verantwortung für die Korrektheit der Daten (also die Datenqualität) hat. Das gilt ohne Einschränkung auch für den Fall, daß der wesentliche Teil der Dienstleistung von einem beauftragten Unternehmen (also den Laboren) bereitgestellt wird.
 
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Frage 1: Wie stellt das Gesundheitsamt sicher, daß ein geeigneter Cycle Thresholdwert in den beteiligten Laboren verwendet wird, und liegen diese dem Gesundheitsamt vor? (siehe Punkt  A) oben)

Frage 2: Wie stellt das Gesundheitsamt sicher, daß die Vorgaben der WHO eingehalten werden, also daß bei einem positiven PCR Test das klinische Bild in die Feststellung einer Infektion mit einbezogen wird und daß bei unklaren PCR Befunden eine Wiederholung des Tests veranlaßt wird? (siehe Punkt B und Punkt D oben), und daß nur nachgewiesene Infektionen ab jetzt in die Statistiken eingehen.

Frage 3: Wie wird in Zukunft sichergestellt, daß eine Quarantäneverfügung für Personen mit positivem PCR Test und deren Kontaktpersonen von Ihnen erst erlassen wird, sobald eine Infektion im Sinne von Frage 2 festgestellt wurde? Andernfalls liegt meines Erachtens der Tatbestand Freiheitsberaubung vor.

Frage 4: Wie stellt das Gesundheitsamt sicher, daß in den Laboren regelmäßig die Spezifität des jeweiligen Testverfahrens in dem betreffenden Laboren gemonitort wird (da diese mit Sicherheit zeitlichen Schwankungen unterliegt) und daß die daraus ermittelte falsch positiv Rate (also die Toleranz der Messung) bei den offiziellen positiven Testzahlen pro Land- und Stadtkreis berücksichtigt wird? (analog den gesetzlichen Vorgaben bei der Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr durch Radarmessungen, liegt keine Eichung und kein Abzug der Toleranz vor, so sind solche Messungen nicht gerichtsfest)

Frage 5: Wie bereits in der Einleitung erwähnt: Im Rahmen der Produkthaftung ist bekanntlich der Inverkehrbringer einer Ware oder der Erbringer einer Dienstleistung für die Qualität der Ware / Dienstleistung unmittelbar verantwortlich. In vorliegenden Fall ist also das Gesundheitsamt verantwortlich für die Korrektheit der von den Laboren ermittelten und vom Gesundheitsamt weitergeleiteten Daten. Das heißt, das Gesundheitsamt muß Aktivitäten entfalten, die geeignet sind, die Qualität der Labortests und abgeleiteter Daten AKTIV sicherzustellen und nachzuweisen. In diesem Zusammenhang folgende Teilfragen:

a) Welche der Labore, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, sind nach den Standards für Qualitätsmanagementsysteme zertifiziert. (entweder ISO 15189 für medizinische Labore oder wenigstens ISO 9001)

b) Welche in diesem Kontext erstellten Qualitätsaufzeichnungen werden von den Laboren regelmäßig an das Gesundheitsamt gemeldet?

c) In der Wirtschaft ist es geübte Praxis, daß von Kunden bei den Lieferanten Vor-Ort Audits durchgeführt werden, die sicherstellen, daß die Vorgaben des QM Systems in der täglichen Praxis auch 1:1 ungesetzt werden. Gibt es beim Gesundheitsamt Aktivitäten oder wenigstens Pläne, Audits durchzuführen?

d) Im Oktober fand ein zweiter Ringversuch für Covid-19 statt. Liegen dem Gesundheitsamt die Ergebnisse für die Spezifität bei Proben ohne Virusmaterial und bei Proben mit anderen Viren (z.B. endemische Coronaviren) vor? Falls nicht, fordere ich Sie auf, diese beim RKI zu erfragen und mir mitzuteilen, da diese wesentliche Informationen für die Beurteilung der Genauigkeit der PCR Tests darstellen.

Frage 6:  Der 7 Tage Inzidenzwert ist definiert als die Anzahl der positiven Tests in 7 Tagen pro 100 000 Einwohner in dem betreffenden Land- oder Stadtkreis. Es ist offensichtlich, daß bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen und z.B. einer Verdoppelung der Tests in den darauf folgenden 7 Tagen, der Inzidenzwert um einen Faktor 2 steigt. Das bedeutet, diese Kennzahl ist kein Indikator für das Infektionsgeschehen! In diesem Zusammenhang folgende Teilfragen:

a) Warum wird nicht die Größe der Stichprobe (also die Anzahl der Tests) berücksichtigt, (wie es in der Meßtechnik und Statistik vorgeschrieben ist), also der Anteil positiver Tests ermittelt wird – das ist eine valide Kennzahl?

b) Wie schließt das Gesundheitsamt aus, daß mehrere Tests an einer erkrankten Person (wie z.B. in Krankenhäusern üblich) nicht  als jeweils neuer Fall gezählt werden und damit die Inzidenzzahl in unzulässiger Weise aufgebläht wird?

c) Ermittelt das Gesundheitsamt die Gesamtzahl der Tests, so daß in Verbindung mit der Anzahl positiver Tests für Ihren Zuständigkeitsbereich der Prozentsatz positiv getesteter Personen ermittelt werden kann? Wie gesagt, nur diese Größe ist ein valider Indikator für das Infektionsgeschehen, der sogenannten Inzidenzwert ist es nicht.

Frage 7: Die Anzahl der mit oder an Covid-19 verstorbenen Personen ist die wichtigste Kennzahl für die Auswirkungen von Covid-19 Infektionen.

a) Werden Personen, die als Folge eines Unfalls, eines Selbstmordversuchs oder akuten schwerwiegenden Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlagfall oder an Krebs versterben, bei vorliegenden positivem Test als Covid-19 Tote gezählt?

b) Wie lange darf ein positiver Test maximal zurückliegen, damit der Verstorbene prinzipiell als Covid-19 Toter gezählt wird?

c) Wird in Ihrem Amt die WHO Richtlinie exakt umgesetzt, siehe WHO-Corona-Sterbefalldefinition:

d) Oder wenden Sie die eher unspezifischen Richtlinien des RKI an, was dazu geführt hat, daß dies nach den uns vorliegenden Informationen in den einzelnen Gesundheitsämtern unterschiedlich gehandhabt wird, was aus Meßtechnik- und Risikoanalyse ein Unding ist?

Frage 8: Die Häufigkeit von positiven Tests und von an oder mit Covid-19 Verstorbenen variiert um bis zu einem Faktor 10 je nach Bundesland und noch stärker nach Stadt-/Landkreis. Ist Ihnen die Ursache für diesen ins Auge springenden Unterschied bekannt und werden aus den Ursachen ggf. gezieltere Maßnahmen abgeleitet? Welche Analysen haben Sie auf lokaler Ebene durchgeführt, oder ist wenigsten geplant, solche lokalen epidemiologischen Untersuchungen zur Klärung von Kausalitäten und Effektivität von Maßnahmen durchzuführen?

Frage 9: Nach einer überstandenen Infektion kann man in vielen Fällen Antikörper nachweisen. Anhand einer  kontinuierlich durchgeführten repräsentativen Studien in Schweden kann man ablesen, wie in Schweden der Anteil von Personen mit Antikörpern im Frühjahr auf 15% betrug, und ab dem Herbst auf zur Zeit 40% angestiegen ist Quelle

Sweden

Haben Sie dazu für Ihren Verantwortungsbereich belastbare Daten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten auf nunmehr beide Fragenkomplexe. Können Sie mir die Fragen bis zum 05. März 2021 beantworten? Das wäre fein.

Freundliche Grüße

Jens Veit Günther


Ich vermute ja, daß es wieder keine oder eine nicht annähernd hinreichende Antwort geben wird. Man ist ja gerade beim Impfen. Ob den Verantwortlich ihr Haftungspotential klar ist? Wahrscheinlich nicht.

Vorausahnungen oder nur ein glückliches Investor-Händchen?

Investitionsagenda Gates

Profiteure in unvorstellbaren Größenordnungen!

Milliardäre

Und das, obwohl es sichtbar keinen Grund für sämtliche Maßnahmen (Lockdown, Masken, Impfung) gibt.

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Und das ist ein Pflichtvideo, für die die Englisch können. Man kann es aber auch ohne verstehen...


stichworte

Dipl.-Med. Andreas Lonitz, Inzidenzwert, PCR-Test


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